Drucksache 17 / 16 512 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franziska Becker (SPD) vom 15. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juni 2015) und Antwort Wer erhebt Pacht für Schulessen an Oberschulen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Bezirke erheben eine Pacht für Dienstleister (Caterer), die Schulessen an Oberschulen anbieten? Zu 1.: Die Entscheidung über das Erheben einer Pacht für die Anbieter von Mittagessen an weiterführenden Schulen obliegt den Bezirken als Schulträger. Eine Abfrage der Bezirke erbrachte folgenden Sachstand: Die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Neukölln und Mitte erheben sowohl Pacht- als auch Betriebskosten. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verzichtet auf die Pachtkosten, macht jedoch die Betriebskosten geltend. Der Bezirk Treptow-Köpenick fordert ab einer Teilnehmeranzahl von 65 Jugendlichen Betriebskosten ein, jedoch keine Pachtkosten. Die Bezirke Lichtenberg, Marzahn -Hellersdorf, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg verlangen weder Betriebs- noch Pachtkosten. 2. Was wird jeweils als Begründung für die Erhebung der Pachtgebühr angegeben? Zu 2.: Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Wissenschaft ist, dass die Bezirke, die Betriebs- und Pachtkosten erheben, sich auf die Landeshaushaltsordnung berufen. Demnach sind die Bezirke gehalten, Einnahmen durch das Erheben von Pacht- und Betriebskosten zu erzielen, da der Dienstleister eine Mensa aus wirtschaftlichem Interesse betreibt. Berlin, den 13. Juli 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2015)