Drucksache 17 / 16 513 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) vom 17. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juni 2015) und Antwort Alleinerziehend in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele alleinerziehende Mütter und Väter leben im Land Berlin? Wie hoch ist der Anteil an der Gesamtbevölkerung ? Zu 1.: In Berlin lebten 2013 161.100 Alleinerziehende mit Kindern. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung betrug 4,8 %. 104.500 von ihnen lebten mit Kindern unter 18 Jahren zusammen. Von diesen wiederum waren 3.129 oder 3 % alleinerziehende Väter. Der Anteil der Alleinerziehenden an allen Familien mit Kindern unter 18 Jahren in Berlin betrug 2013 31,9 % (Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Mikrozensus ). 2. Wie hoch ist die Beteiligung von Alleinerziehenden am Arbeitsmarkt in Berlin? Wie hoch ist der prozentuale Anteil an Teilzeitbeschäftigung bei dieser Personengruppe ? Wie viele Alleinerziehende sind erwerbslos? Zu 2.: In 2013 gab es 104.500 Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren, 82.700 zählten zu den „am Arbeitsmarkt Beteiligten“, den Erwerbspersonen. Die Erwerbsquote bei allen Alleinerziehenden lag damit bei 79,1 Prozent. Von den Erwerbspersonen waren 67.600 erwerbstätig , 15.100 waren erwerbslos, die Erwerbstätigenquote betrug damit 64,6 %, die Erwerbslosenquote 18,3 %. 32.200 waren in Teilzeit erwerbstätig, das sind rd. 48 % aller erwerbstätigen Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Analyse des Arbeitsmarktes für Alleinerziehende in Berlin 2013, dort Darstellung der Ergebnisse des Mikrozensus ). 3. Wie viele Alleinerziehende erzielen mit ihrer Beschäftigung ein so geringes Einkommen, dass sie ergänzend auf finanzielle Leistungen vom Jobcenter angewiesen sind? Zu 3.: Im Dezember 2013 waren von insgesamt 48.069 alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 16.055 (in Prozent: 33,4) erwerbstätig und auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II angewiesen (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Analyse des Arbeitsmarktes für Alleinerziehende in Berlin 2013). 4. Welche Maßnahmen betreibt und plant das Land Berlin um die Lebensqualität und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von alleinerziehenden Müttern und Vätern zu verbessern? Zu 4.: In Berlin steht ein gut ausgebautes System der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflege zur Verfügung, das dem bundes- und landesrechtlich geregelten Rechtsanspruch auf Förderung der Kinder entspricht. Essentiell für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die Kindertagesbetreuung, die in Anpassung an die Bedarfe weiterhin ausgebaut wird. Zum 31.12.2014 lag die Betreuungsquote für die Kinder von 1 bis 3 Jahren bei 70,54 %, für die Kinder von 3 bis unter 6 Jahren bei 94,15 %. Wenn der Bedarf geltend gemacht wird, ist es grundsätzlich möglich, einen erweiterten Ganztagsplatz in Anspruch zu nehmen, der 9 bis 11 Stunden umfasst und eine Vollzeittätigkeit ermöglicht. Alle Grundschulen sind Ganztagsschulen, überwiegend in offener Form, und bieten eine Betreuung vor Schulbeginn von 6:00 bis 7:30 Uhr und eine Betreuung nach Schulschluss bis 18:00 Uhr sowie Ferienbetreuung an. Übersteigt der Betreuungsbedarf eines Kindes um mehr als eine Stunde die Öffnungszeit der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung, kann ergänzend Kindertagespflege gewährt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 513 2 Zahlreiche Träger, die auch vom Land Berlin gefördert werden, haben spezielle Beratungs- und Unterstützungsangebote für Alleinerziehende. Berlin bietet durch seine öffentliche Infrastruktur, insbesondere durch den öffentlichen Personennahverkehr, gute Voraussetzungen für ein Leben mit Kindern in der Stadt. Hinsichtlich der Planungen wird auf die Beantwortung der Frage 7 verwiesen. 5. Welche Maßnahmen betreibt und plant das Land Berlin um eine umfassende Erwerbsbeteiligung von alleinerziehenden Müttern und Vätern zu ermöglichen und zu fördern? Zu 5.: Grundvoraussetzung für eine umfassende Erwerbsbeteiligung von alleinerziehenden Müttern und Vätern ist eine quantitativ und qualitativ gute Kinderbetreuung . Hier wird auf die Beantwortung zu Frage 4 verwiesen . Mit 79,1 % ist die Erwerbsquote alleinerziehender Männer und Frauen nicht viel niedriger als die Erwerbsquote der männlichen Bevölkerung in Berlin, die bei 80,5 % liegt. Die allgemeine Frauenerwerbsquote lag in 2013 bei 76,6 %. Trotz dieser hohen Erwerbsbeteiligung von alleinerziehenden Männern und Frauen ist sich der Senat der Tatsache bewusst, dass viele Alleinerziehende dennoch erwerbslos oder prekär beschäftigt sind. Hier nachhaltige Verbesserungen zu bewirken ist ein zentrales Ziel des Senats. Hinsichtlich der Planungen wird auf die Beantwortung der Frage 7 verwiesen. 6. Wann ist mit dem angedachten „Gesamtkonzept Alleinerziehende unterstützen“ zu rechnen? 7. Welche Komponenten und Bereiche sollen im geplanten „Gesamtkonzept Alleinerziehende unterstützen“ zum Tragen kommen? Zu 6. und 7.: Der Vielfalt der Lebenslagen der Alleinerziehenden entsprechend soll das Gesamtkonzept zunächst eine Bestandsaufnahme geben, die spezifische Benachteiligungen darlegt und entsprechende Maßnahmen und Initiativen des Landes Berlin vorstellt. Es ist beabsichtigt, im September 2015 die Beschlussfassung im Senat herbeizuführen. Berlin, den 10. Juli 2015 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2015)