Drucksache 17 / 16 518 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 23. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juni 2015) und Antwort Beförderungsoptionen für Polizeivollzugsbeamte Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizeivollzugsbeamte der Polizei Berlin gehören dem mittleren Dienst an? (Bitte Gesamtdarstellung sowie aufgeteilt nach allen Direktionen und Ämtern.) 2. Wie viele der Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst gehören der Besoldungsgruppe A7 an? (Bitte Gesamtdarstellung und aufgeteilt nach allen Direktionen und Ämtern.) 3. Wie viele der Polizeivollzugsbeamten gehören der Besoldungsgruppe A8 an? (Bitte Gesamtdarstellung und aufgeteilt nach allen Direktionen und Ämtern.) 4. Wie viele Stellen der Besoldungsgruppe A7 gibt es in der Polizei Berlin? (Bitte Gesamtdarstellung und aufgeteilt nach allen Direktionen und Ämtern.) 5. Wie viele Stellen der Besoldungsgruppe A8 gibt es in der Polizei Berlin? (Bitte Gesamtdarstellung und aufgeteilt nach allen Direktionen und Ämtern.) Zu 1. - 5.: Mit dem Stichtag 31. Mai 2015 gehörten 3.250 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte des mittleren Dienstes der Polizei Berlin an. Dem stehen insgesamt 3.152,5 Stellen gegenüber. Die Verteilung auf die Direktionen und Ämter wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Dienststelle Besoldungsgruppe A7 Stellen Personal Besoldungsgruppe A 8 Stellen Personal Direktion 1 39 54 302 263 Direktion 2 39 64 318 258 Direktion 3 39 125 319 228 Direktion 4 39 90 287 217 Direktion 5 39 139 356 238 Direktion 6 39 60 310 261 Direktion Zentrale Aufgaben (Dir ZA) 420 579 501,5 486 Landeskriminalamt (LKA) 0 9 103 95 Zentrale Serviceeinheit (ZSE) 0 2 2 82* Gesamtergebnis 654 1122 2498,5 2128 *einschließlich Aufstiegsbeamtinnen und -beamte im Studium, die stellentechnisch weiterhin auf ihren Stammdienst stellen geführt werden Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 518 2 6. Wie viele Polizeivollzugsbeamte der Besoldungsgruppe A8 wurden 2012, 2013, und 2014 nach A9 befördert ? (Bitte Gesamtdarstellung und aufgeteilt nach allen Direktionen und Ämtern.) 7. Wie viele der Beförderungen erfolgten im Rahmen eines Aufstiegslehrgangs und wie viele Beförderungen erfolgten ohne Teilnahme an einem Aufstiegslehrgang? (Bitte Gesamtdarstellung und aufgeteilt nach allen Direktionen und Ämtern.) 8. Wie viele der 2012, 2013 und 2014 von A8 nach A9 beförderten Polizeivollzugsbeamten waren im Zuge ihrer Beförderung mit der Note 1 (bzw. A), der Note 1 unterer Bereich (bzw. A unterer Bereich), der Note 2 oberer Bereich (bzw. B oberer Bereich), der Note 2 (bzw. B) oder einer schlechter als 2 (bzw. B) vergebenen Note beurteilt worden. (Bitte Gesamtdarstellung und aufgeteilt nach allen Direktionen und Ämtern für die einzelnen Kalenderjahre.) 9. Wie viele der 2012, 2013 und 2014 von A8 nach A9 beförderten Polizeivollzugsbeamten hatten im mittleren Dienst eine Standzeit von bis zu sechs Jahren, zwischen sieben und zehn Jahren, zwischen elf und fünfzehn Jahren, zwischen sechszehn und zwanzig Jahren, zwischen einundzwanzig und fünfundzwanzig Jahren, zwischen sechsundzwanzig und dreißig Jahren und mehr und mehr als dreißig Jahren. (Bitte Gesamtdarstellung und aufgeteilt nach allen Direktionen und Ämtern für die einzelnen Kalenderjahre.) Zu 6. - 9.: In der nachfolgenden Tabelle sind die Beförderungen nach A 9 in den Jahren 2012 bis 2014 durch den prüfungsfreien Aufstieg und im Rahmen des Aufstiegsstudiums an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) dargestellt sowie die jeweilige Wartezeit aufgeteilt nach Ämtern und Direktionen. Ausführungen zu den Beurteilungsnoten (Ziffer 8) können nicht getätigt werden, da diese nicht in statistisch auswertbarer Weise erfasst werden. 2012 2013 2014 A 9 A 9 A 9 A 9 A 9 A 9 Standzeit in Jahren HWR prüfungsfrei HWR prüfungsfrei HWR prüfungsfrei Gesamt Direktion 1 (gesamt) 1 35 5 19 1 28 89 0-5,99 2 4 2 1 9 6-9,99 1 6 1 10 6 24 10-14,99 23 7 15 45 15-19,99 3 7 10 20-24,99 1 1 Direktion 2 (gesamt) 36 3 18 2 24 83 0-5,99 1 2 1 4 6-9,99 18 1 5 2 11 37 10-14,99 11 11 10 32 15-19,99 6 2 2 10 Direktion 3 (gesamt) 1 28 6 14 20 69 0-5,99 1 2 3 6-9,99 1 11 3 6 9 30 10-14,99 15 1 8 8 32 15-19,99 1 3 4 Direktion 4 (gesamt) 32 4 15 3 23 77 0-5,99 4 1 1 1 7 6-9,99 12 3 4 2 4 25 10-14,99 14 7 10 31 15-19,99 1 2 9 12 20-24,99 1 1 >25 1 1 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 518 3 2012 2013 2014 A 9 A 9 A 9 A 9 A 9 A 9 Standzeit in Jahren HWR prüfungsfrei HWR prüfungsfrei HWR prüfungsfrei Gesamt Direktion 5 (gesamt) 28 4 14 2 23 71 0-5,99 4 4 2 1 1 12 6-9,99 9 9 1 12 31 10-14,99 13 3 8 24 15-19,99 2 1 3 20-24,99 1 1 Direktion 6 (gesamt) 39 4 19 4 29 95 0-5,99 2 1 3 2 8 6-9,99 19 3 9 1 11 43 10-14,99 17 9 12 38 15-19,99 1 1 3 5 20-24,99 1 1 Dir ZA (gesamt) 15 32 1 18 28 94 0-5,99 4 1 5 6-9,99 11 18 13 20 62 10-14,99 11 5 7 23 15-19,99 3 1 4 LKA (gesamt) 1 7 4 6 18 0-5,99 1 1 6-9,99 1 1 1 3 6 10-14,99 4 2 1 7 15-19,99 2 2 4 ZSE (gesamt) 1 2 3 0-5,99 1 1 6-9,99 2 2 Gesamtergebnis 18 238 27 123 12 181 599 10. Wie viele Polizeivollzugsbeamte der Besoldungsgruppe A8 traten 2012, 2013 und 2014 in den Ruhestand (nur Eintritt in den Ruhestand – keine Versetzung in den Ruhestand)? Bitte Gesamtdarstellung und aufgeteilt nach allen Direktionen und Ämtern. Zu 10.: In den Jahren 2012 bis 2014 sind 13 Polizeidienstkräfte der Besoldungsgruppe A 8 regulär in den Ruhestand eingetreten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 518 4 Die Verteilung auf die Direktionen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Eintritt in den Ruhestand nach Erreichen der Altersgrenze (Angaben in Vollzeitäquivalente) Direktion 2012 2013 2014 Gesamt Direktion 1 2 2 4 Direktion 3 1 1 2 Direktion 4 1 1 Direktion 6 1 3 2 6 Gesamt 5 3 5 13 11. Wann wurde für die Polizei Berlin eine zweigeteilte Laufbahn beschlossen? Zu 11.:Der Senat von Berlin hat am 13. Dezember 1994 mit Beschluss Nummer 5367/ 94 den „Bericht über die Konzeption zur Einführung der zweigeteilten Laufbahn bei der Schutzpolizei des Landes Berlin“ beschlossen . 12. Wie viele Einstellungen erfolgten seit dem Beschluss zur Einführung der zweigeteilten Laufbahn für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst? Zu 12.: Nachfolgende Tabelle zeigt die Einstellungszahlen in die jeweiligen Ausbildungen des mittleren (mD –S-) und gehobenen Vollzugsdienstes der Schutzpolizei (gD –S-) sowie des gehobenen Dienstes der Kriminalpolizei und des Gewerbeaußendienstes (gD –K/GAD) seit 1995: Jahr mD -S- gD -S- gD -K/GAD- Gesamt 1995 319 140 150 609 1996 350 248 119 717 1997 199 300 120 619 1998 150 240 60 450 1999 150 270 170 590 2000 282 322 180 784 2001 590 230 200 1020 2002 155 83 56 294 2003 0 0 0 0 2004 0 0 0 0 2005 0 0 0 0 2006 150 75 75 300 2007 196 119 120 435 2008 279 90 90 459 2009 384 91 90 565 2010 384 120 120 624 2011 413 150 90 653 2012 390 180 60 630 2013 338 211 60 609 2014 481 241 120 842 Gesamt 5.210 3.110 1.880 10.200 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 518 5 13. Wie begründet der Senat die Einstellungszahlen im mittleren Polizeivollzugsdienst im Zusammenhang mit der Beschlusslage zur zweigeteilten Laufbahn? Zu 13.: In Berlin besteht weiterhin das Ziel, die zweigeteilte Laufbahn für die Schutzpolizei einzuführen. Nahezu 80 % der Planstellen der Polizei Berlin wurden bereits dem gehobenen Dienst zugeordnet. Einstellungen im mittleren Polizeivollzug sind derzeit jedoch noch erforderlich , um den Nachwuchsbedarf zu decken. Die Einstellungen für den gehobenen Polizeivollzugsdienst sind abhängig von der Bewerberlage. Ist diese nicht auskömmlich, darf nach der Polizeilaufbahnverordnung auch in den mittleren Dienst eingestellt werden. 14. Welche Maßnahmen ergreift der Senat zur Umsetzung der zweigeteilten Laufbahn für die Polizei Berlin? Zu 14.: Im Juli 1995 erfolgte die Änderung der Schutzpolizeilaufbahnverordnung (SLVO) per Gesetz, in deren Folge auch die Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst (APOgDPol) und die Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst (APOmDPo) geändert wurden. Dadurch konnten folgenden wesentlichen Dinge umgesetzt werden:  3-jähriges Studium gehobener Polizeivollzugsdienst wurde neu konzipiert (nicht mehr ausschließliche Ausbildung für Führungsfunktionen)  Einführung des 5-semestrigen Aufstiegsstudiums aus dem mittleren Polizeivollzugsdienst  Einführung eines 6-monatigen Kompaktlehrgangs für Polizeivollzugskräfte A 8 ab dem 35. Lebensjahr Mit der Achten Verordnung zur Änderung der Schutzpolizei-Laufbahnverordnung vom 6. Juli 2010 wurde die Einführung der zweitgeteilten Laufbahn durch die kostenneutrale Umwandlung aller Stellen A 9 S und A 9 S mit Zulage in Stellen nach A 9 beziehungsweise A 10 beschleunigt. 15. Wie bewertet der Senat die Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterinformation der Polizeiführung aus dem Jahr 2013, demnach Polizeivollzugsbeamte mit einer mehr als zehn Jahre dauernden Standzeit im mittleren Dienst die Nichtbeförderung in Hinblick auf ihr Leistungsvermögen ausschließlich selbst zu verantworten hätten? Zu 15.: In dem Informationsschreiben der Behördenleitung der Polizei Berlin wird detailliert dargelegt, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst aufzusteigen. Zum einen müssen laufbahnrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden, zum anderen erfolgt die Auswahl der geeigneten Dienstkräfte nach dem Prinzip der Bestenauslese sowie der jeweiligen Beurteilungsnote. Darüber hinaus ist die Anzahl der verfügbaren Stellen im gehobenen Dienst maßgeblich. Dieses Prinzip ist nachvollziehbar und ergibt sich aus dem Artikel 33 des Grundgesetzes. Letztendlich bleibt festzustellen, dass im Zeitraum von 2012 bis 2014 insgesamt 599 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach A 9 befördert wurden. Im gleichen Zeitraum sind lediglich 13 Dienstkräfte der Besoldungsgruppe A 8 in den Ruhestand eingetreten. Berlin, den 14. Juli 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2015)