Drucksache 17 / 16 532 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 30. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2015) und Antwort Kartierungsergebnisse Tier- und Pflanzenwelt auf Gatower Wiesenlandschaft Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Liegen dem Senat aktuelle Ergebnisse der Tier- und Pflanzenkartierungen vor, die auf dem Gelände des geplanten Landschaftsparks Gatow durchgeführt wurden? Antwort zu 1: Es liegen Kartierungen aus dem Jahr 2010 vor, zu Vögeln und Zauneidechsen. Außerdem liegt eine Fledermauskartierung aus dem Jahr 2012 vor. Zurzeit wird untersucht, ob ein Vorkommen des Wachtelkönigs bestätigt werden kann. Aktuelle Pflanzenkartierungen liegen nicht vor, das Planungsgebiet ist hauptsächlich von faunistischem Interesse. Frage 2: Wenn ja, welche Tier- und Pflanzenarten, die auf Berlins Roten Listen stehen, wurden nachgewiesen und wenn nein, wann ist mit neuen Ergebnissen zu rechnen ? Antwort zu 2: Einen Gefährdungsstatus nach der Roten Liste der Brutvögel Berlins (WITT 2003) haben folgende dort vorkommende Vogelarten: Braunkehlchen Grauammer Haubenlerche Sperber Wendehals Wegen rückläufiger Bestände in der Vorwarnliste zur Berliner Roten Liste geführt werden die Brutvogelarten Bachstelze Baumpieper Dorngrasmücke Feldlerche Feldsperling Gelbspötter Girlitz Grauschnäpper Grünspecht Rauchschwalbe Schafstelze Sumpfrohrsänger Die im Plangebiet zahlreich vorkommende Zauneidechse wird in Berlin in der Roten Liste als „gefährdet “ eingestuft. Von den neun nachgewiesenen Fledermausarten werden Bereiche im Planungsgebiet als Jagdquartier genutzt, Wochenstuben wurden nicht nachgewiesen. Bis auf die Mückenfledermaus befinden sich alle Arten auf der Roten Liste. Das Ergebnis zum Wachtelkönig wird im Herbst vorliegen . Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Art als Brutvogel nachgewiesen wird, da das Planungsgebiet nicht die von dieser Tierart benötigte Biotopstruktur hat. Eine Vegetationskartierung wird aus fachlicher Sicht nicht für erforderlich gehalten. Frage 3: Welche Konsequenzen haben die derzeit vorliegenden Kartierungsergebnisse für die Pläne zur Gestaltung des Landschaftsparks? Antwort zu 3.: Die vorliegenden Kartierungsergebnisse haben zu einer erheblichen Überarbeitung des Konzepts geführt, um es an die artenschutzrechtlichen Erfordernisse anzupassen. Außerdem werden zusätzliche Angebote für Fledermäuse gemacht, um ihnen auch Wochenstuben anbieten zu können. Berlin, den 15. Juli 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2015)