Drucksache 17 / 16 534 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Heiko Thomas (GRÜNE) vom 30. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2015) und Antwort Auswirkungen der Bundespolitik auf die Charité? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Nach dem Eckpunktepapier der Bund-Länder-AG zur Krankenhausreform sollte die Reform der Hochschulambulanzen für die 33 Universitätskliniken zusätzliche Einnahmen in Höhe von 265 Mio. Euro ermöglichen. Wie bewertet der Senat die Reform? Zu 1.: Das voraussichtlich in Kürze in Kraft tretende Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung regelt, dass künftige Vergütungsvereinbarungen die Leistungsfähigkeit der Hochschulambulanzen bei wirtschaftlicher Betriebsführung gewährleisten müssen. Zudem wird der Ermächtigungsumfang der Hochschulambulanzen gesetzlich festgelegt. Die Vergütung der Hochschulambulanzen, vor allem der neuen Bundesländer einschließlich Berlin, wird sich dadurch verbessern. Der Senat bewertet dies als einen ersten wichtigen Schritt, der bestehenden Unterfinanzierung von Leistungen der Hochschulambulanzen entgegenzuwirken . Zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft werden dazu bundeseinheitliche Grundsätze zur Vergütungsstruktur und Leistungsdokumentation vereinbart. Erst wenn diese vorliegen, kann eine Aussage über die finanziellen Konsequenzen für die Charité getroffen werden. 2. Welche Auswirkungen erwartet der Senat vom Pflegestellen-Förderprogramm (siehe Kabinettsentwurf für das Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) für die Berliner Krankenhauslandschaft/die Charité? Zu 2.: Nach dem KHSG-Gesetzentwurf der Bundesregierung ist für zusätzliches Pflegepersonal unter bestimmten Voraussetzungen in den Jahren 2016 bis 2018 eine Förderung von jeweils bis zu 0,15 % auf das krankenhausindividuelle Erlösbudget vorgesehen. Eine Eigenbeteiligung der Krankenhausträger ist in Höhe von zehn Prozent zu erbringen. Nach vorliegenden Schätzungen können für alle Berliner Krankenhäuser einschließlich der Charité über das Pflegestellen-Förderprogramm bis zu ca. 250 zusätzliche Pflegestellen geschaffen und finanziert werden, davon für die Charité bis zu ca. 60 zusätzliche Vollkräfte. Das ist für die Situation in den Krankenhäusern Berlins einschließlich der Charité bereits ein wichtiger Strukturbeitrag. Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wird sich Berlin dafür einsetzen, das Pflegestellen-Förderprogramm signifikant zu erhöhen und es für Intensivstationen zu öffnen. Ein entsprechender Antrag Berlins wurde im für Wissenschaftspolitik zuständigen Ausschuss für Kulturfragen des Bundesrates bereits eingebracht und angenommen . 3. Welche Veränderungen erwartet der Senat real in den kommenden 1-2 Jahren durch Reformen des Bundes auf die Charité? Und wie bewertet er diese? 4. Welche Gewinne und Verluste aufgesplittet nach den verschiedenen Maßnahmen erwartet der Senat für die Charité in diesem Zeitraum? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 534 2 Zu 3. und 4.: Da sich das Krankenhausstrukturgesetz (KSHG) gegenwärtig noch in der politischen Diskussion befindet, können strukturelle und finanzielle Auswirkungen der Reformen noch nicht angegeben werden. Krankenhäuser und Verbände fordern für den laufenden Gesetzgebungsprozess eine Überprüfung der geplanten Finanzierungsregelungen mit dem Ziel zusätzlicher finanzieller Entlastungen. Erst nach Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens und der teilweise erforderlichen Umsetzung und Konkretisierung durch die Selbstverwaltung können Angaben zu den Auswirkungen auf die Charité gemacht werden. Berlin, den 13. Juli 2015 In Vertretung Steffen Krach Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2015)