Drucksache 17 / 16 537 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 01. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2015) und Antwort Kosten der menschenunwürdigen Unterbringung von Flüchtlingen in Sporthallen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann wurden die sieben Sporthallen, die seit Dezember 2014 bzw. Januar 2015 zur Unterbringung von Asylsuchenden genutzt wurden, jeweils endgültig nicht mehr für diesen Zweck genutzt und wann wieder an die Sportvereine zur Nutzung freigegeben? (Bitte nach Sporthalle sowie Enddatum Schließung/Übergabe aufschlüsseln .) 6. Welche vorläufigen sowie endgültig verhandelten Tagessätze hatte das LAGeSo für die Unterbringung in Sporthallen an die Betreiber der Notunterkünfte jeweils gezahlt? (Bitte nach Sporthalle/Betreiber aufschlüsseln.) Zu 1. und 6.: Die erfragten Daten sind in der tabellarischen Übersicht in Anlage 1 dargestellt. 2. Nach welchem Verfahren und nach welchen Kriterien wurden die sieben Sporthallen an die Heimbetreiber jeweils vergeben? Zu 2.: Auf die Antwort des Senats vom 23.03.2015 zur Schriftlichen Anfrage 17/15708 vom 09.03.2015, insbesondere die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 3. Gab es schriftliche Betreiberverträge für die sieben Sporthallen? Wenn nein, warum nicht? Zu 3.: Es wurde für ein Objekt ein schriftlicher Betreibervertrag abgeschlossen. In den übrigen Fällen wurde im Hinblick auf die kurzfristige Nutzung das Erfordernis der kurzfristigen Inbetriebnahme der Notunterkunft sowie der begrenzten Ressourcen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) von der Schriftform abgesehen. 4. Welcher Personalschlüssel bzw. welcher Richtwert für den Personalschlüssel galt jeweils für die Notunterbringung in Sporthallen? Wurde dieser in jeden Fall durch die Betreiber erfüllt? Wenn nein, warum nicht und mit welchen Konsequenzen? Zu 4.: Die Richtwerte können der Übersicht in Anlage 2 entnommen werden. Der Personalschlüssel ist Bestandteil der Verhandlungen über den Belegungssatz und die darin enthaltenen Personalkosten. 5. Welche zur Flüchtlingsunterbringung genutzten Sporthallen wurden durch das LAGeSo zu welchem Zeitpunkt kontrolliert/begangen, welche Mängel wurden dabei festgestellt, und welche Konsequenzen wurden dabei jeweils gezogen? (Bitte nach Sporthalle, Datum der Kontrolle/Begehung, festgestellten Mängeln und Konsequenz aufschlüsseln.) Zu 5.: Eine Routinebegehung wurde aufgrund der kurzen Laufzeit nicht in jeder Sporthalle durchgeführt. Bei folgenden Turnhallen fand eine Begehung im laufenden Betrieb statt: Waldschulallee (28.01.2015), Lippstädter Straße (24.03.2015), Königin-Luise-Straße (20.01.2015 – Abbruch wegen Masern), Rudolstädter Straße (17.02.2015) und Klützer Straße (18.03.2015). Die Routinebegehungen für die verbleibenden Sporthallen waren für das zweite Quartal 2015 geplant, wurden jedoch hinfällig, nachdem zu diesem Zeitpunkt bereits die Nutzung als Notunterkunft beendet worden war. Eine zusammenfassende Übersicht der festgestellten Mängel ist in Anlage 3 aufgeführt. Für alle festgestellten Mängel wurden durch das LAGeSo geeignete Maßnahmen bzw. Handlungsempfehlungen, der/die für die Umsetzung Verantwortliche sowie der Status bezüglich der Mängelbehebung bzw. die für die Erledigung eingeräumte Frist in den Begehungsbericht aufgenommen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 537 2 7. Wie hoch waren die Gesamtkosten (Herrichtung, Tagessätze, Wiederherrichtung etc.) zur Unterbringung von Asylsuchenden je Sporthalle? (Bitte nach Sporthalle und Posten aufschlüsseln.) 8. Wie hoch sind die Gesamtkosten zur Unterbringung von Asylsuchenden in Sporthallen pro Person und Nacht? (Bitte nach Sporthalle aufschlüsseln.) 9. Wie hoch waren jeweils die Herrichtungs-/ Investitionskosten für Sporthallen zur Unterbringung von Asylsuchenden jeweils insgesamt? In welcher Höhe wurden Herrichtungs-/ Investitionskosten jeweils direkt oder über den Tagessatz finanziert? Wie hoch war jeweils der Investitionskostenanteil im Tagessatz? (Bitte nach Sporthalle/ Betreiber/ Herrichter aufschlüsseln.) 10. Welche Summen sind jeweils für die Rückbaubzw . Wiederherrichtungskosten der sieben zur Flüchtlingsunterbringung genutzten Sporthallen geplant? Wie hoch sind bislang jeweils die Ausgaben für Rückbau bzw. Wiederherrichtung? Aus welchem Einzelplan, Kapitel und Titel werden die Kosten getragen? Zu 7. bis 10.: Die Ermittlung der erfragten Beträge ist derzeit beim LAGeSo anhängig. Daher können zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu den erfragten Kosten noch keine validen Zahlen genannt werden. 11. Erwartet der Senat weitere Kosten für die sieben zur Flüchtlingsunterbringung genutzten Sporthallen? Wenn ja, wofür und in welcher Höhe? Zu 11.: Es liegen Schadensersatzforderungen gemäß §§ 59, 60 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz – ASOG Bln) in Höhe von 200.000 € vor, davon wurden nach Prüfung bisher 17.689,33 € ausgeglichen. Die verbleibenden Forderungen werden derzeit durch die Senatsverwaltung für Finanzen geprüft. Nach derzeitigem Stand wurden bisher hinsichtlich der Turnhallenbeschlagnahmen zu folgenden Objekten Schadenersatzforderungen an die Senatsverwaltung für Finanzen herangetragen: Waldschulallee, Königin-LuiseStr . und Klützer Str. Berlin, den 22. Juli 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2015) Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage 17/16537 Notbelegte Unterkünfte (Sporthallen) in Nutzung Nr. Objekt Kapazität Belegungssatz Beginn Schließung Übergabe Betreiber* 01 Charlottenburg-Wilmersdorf Sporthalle TU-Hochschulsport 200 Betten 22,54 Euro (vorläufig) 12.12.2014 01.04.2015 02.04.2015 ASB 02 Reinickendorf Sporthalle 70 Betten 49,19 Euro (vorläufig) 16.12.2014 30.04.2015 27.05.2015 EJF 03 Steglitz-Zehlendorf Sporthalle FU-Hochschulsport 200 Betten 15,00 Euro (vorläufig) 19.12.2014 30.04.2015 12.05.2015 Johanniter/AWO** 04 Charlottenburg-Wilmersdorf Sporthalle Bezirk 200 Betten 11,01 Euro (vorläufig) 23.12.2014 30.4.2015 05.05.2015 DRK/PeWoBe** 05 Steglitz-Zehlendorf Sporthalle Bezirk 250 Betten 17,32 Euro (vorläufig) 23.12.2014 01.05.2015 16.06.2015 ASB 06 Lichtenberg Sporthalle Bezirk 150 Betten 42,32 Euro (vorläufig) 7.1.2015 28.4.2015 offen CJD 07 Friedrichshain-Kreuzberg Sporthalle Bezirk 50 Betten offen, keine Abrechnung bisher erfolgt 26.1.2015 24.4.2015 05.05.2015 Die Johanniter *) ASB= Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Berlin e.V. DRK = Deutsches Rotes Kreuz EJF= Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk AWO= Arbeiterwohlfahrt Landesverband Berlin e.V. PeWoBe= Professionelle Wohn- und Betreuungsgesellschaft mbH CJD= Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e. V. (CJD) **) Betreiberwechsel Richtwerte für den Personalschlüssel für die Notunterbringung in Turnhallen Anlage 2 zur schriftl. Anfrage 17/16537 Personalstand pro Kapazität bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu Turnhalle mit Vollverpflegung 60 100 150 200 250 300 350 400 Heimleitung 0,50 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Stellv. Heimleitung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,50 0,50 1,00 Sozialarbeit o. vglb. 0,50 1,00 1,50 1,50 1,75 2,00 2,25 2,50 Sozialbetreuung/Kinderbetreuung o. vglb. 1,00 1,50 2,50 3,00 3,50 4,50 5,00 5,50 Verwaltung 0,50 1,00 1,25 1,50 1,75 2,00 2,00 2,00 Wirtschaftsmitarbeiter/in 1,00 1,50 2,00 2,50 3,00 3,50 4,00 4,50 Haushandwerker (nach Bedarf) 0,50 0,50 0,50 1,00 1,00 1,00 1,25 1,50 Mindestpersonal Nachtschicht (eigenes o.Wachschutz) 1,00 1,00 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00 3,00 Summe Stellen ohne Handwerker 3,50 6,00 8,25 9,50 11,00 13,50 14,75 16,50 Summe Stellen mit Handwerker 4,00 6,50 8,75 10,50 12,00 14,50 16,00 18,00 Personalschlüssel in einer Notunterkunft EAE bzw. Turnhalle pro Schicht Schicht 1: 07:00 - 15:30 Uhr Schicht 2: 13:30 - 22:00 Uhr Personal muss vom 7:00 - 22:00 Uhr vorhanden sein. Über Einteilung des Personals entscheidet der/die Betreiber/in Dieser Personalschlüssel ersetzt keine Vereinbarung mit Berlin. Diese sind separat zu treffen. Sollten Sozialarbeiter in der Kürze der Zeit nicht zur Verfügung stehen, können diese durch anderes Personal ersetzt werden. Wachschutz am Tag ist mit der BUL abzusprechen und wird ggf. auf die Stellenanzahl der Sozialbetreuer angerechnet. Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage 17/16537 Standort Anzahl der Mängel Gegenstand der Bemängelung (exemplarisch) Lippstädter Straße* 3 Personalausstattung, Mobiliar, Einrichtungskonzept Rudolstädter Straße 10 Dienstpläne, Personalausstattung, Mobiliar, Hygieneprotokoll u.a. Klützerstraße 10 Dienstpläne, Personalausstattung, Brandschutzbegehung, Einrichtungskonzept, Hygieneplan u.a. Mängelbericht befindet sich mit Stand 09.07.2015 noch in Überarbeitung und ist dem Betreiber noch nicht übermittelt worden. S17-16537 S1716537_Anlage 1 S1716537_Anlage 2 Tabelle1 S1716537_Anlage 3