Drucksache 17 / 16 538 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 01. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2015) und Antwort Inklusion im Kindergarten – Rechte der Kinder schnellstmöglich realisieren! (2) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder mit Behinderungen bzw. mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in den Berliner Kitas gegenwärtig integrativ bzw. inklusiv gefördert (bitte bezirklich und nach Altersstufe aufschlüsseln sowie nach Typ A und B gemäß § 16 (1) sowie § 16 (2) VOKitaFöG differenzieren)? 2. Wie viel Personal wird entsprechend der Antwort zu Frage 1. den Kitas gegenwärtig für die Förderung von Kindern mit Behinderungen zusätzlich zur Verfügung gestellt? Zu 1. und 2.: Am 31.12.2014 wurden berlinweit insgesamt 7.159 Kinder mit Behinderung integrativ in öffentlichen und öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen betreut, davon 6.116 Kinder mit Förderbedarf nach § 16 (1) Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) und 1.043 Kinder mit wesentlich erhöhtem Förderbedarf nach § 16 (2) VOKitaFöG. Die Verteilung auf die Altersstufen für Berlin insgesamt ist der Tabelle 1 zu entnehmen sowie die Verteilung auf die Bezirke der Anlage 1. Tabelle 1: Anzahl der Kita-Kinder mit Behinderung und Förderbedarf nach § 16 (1) bzw. (2) VOKitaFöG 2014 Altersgruppen § 16 (1) VOKitaFöG § 16 (2)VOKitaFöG ∑ Berlin 0 – unter 1 1 0 1 1 – unter 3 447 100 547 3 – unter 6 4.268 716 4.984 6 – unter 7 1.400 227 1.627 0 – unter 6 4.716 816 5.532 0 – unter 7 6.116 1.043 7.159 (Quelle: ISBJ, 31.12.2014; Berechnung: SenBildJugWiss, Gesamtjugendhilfeplanung) Über den Personalzuschlag nach § 16 (1) VOKitaFöG stehen 1.529 Vollzeitäquivalente für zusätzliches Fachpersonal sowie über den Personalzuschlag nach § 16 (2) VOKitaFöG 521,5 Vollzeitäquivalente zur Verfügung. 3. Wie bewertet der Senat Einschätzungen, wonach eine weitere Förderkategorie einzuführen ist, die einen Personalzuschlag für eine 1:1-Förderung (eine Stelle je Kind) für Kinder mit Behinderungen ermöglicht? Wie steht der Senat zu dieser Forderung? Zu 3.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss) liegt das Positionspapier „Was, wenn der B-Status im Einzelfall nicht ausreicht“ vom „LIGA-Unterausschuss Integration & DaKS“ vor. Dieses kennzeichnet ausgehend von besonderen Fallkonstellationen , das pädagogisch Mögliche und somit auch mögliche Grenzen in der integrativen Förderung von Kindern mit schwerer Behinderung in Kindertageseinrichtungen . Vorgeschlagen werden eine Kombination aus Kindertagesbetreuung und Einzelfallhilfe/Eingliederungshilfe ebenso wie flankierende Unterstützungsmaßnahmen aus verschiedenen Hilfesystemen für Fachkräfte und betroffene Familien. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 538 2 Eine fundierte Bewertung der Darstellungen und Handlungsvorschläge setzt eine differenzierte Systemanalyse voraus, die insbesondere auch das Angebot der spezialisierten besonderen Gruppen sowie die mobile sozialpädiatrische Versorgung von Kindern mit Behinderung in der Kita durch die Kinder- und Jugendambulanzen /Sozialpädiatrischen Zentren einbezieht. Die SenBildJugWiss wird deshalb einen ressortübergreifenden Erörterungsprozess unter Einbeziehung ausgewiesener Expertinnen und Experten sowie einer ausgewählten Fachöffentlichkeit einleiten, um differenzierte Erkenntnisse über die Tragfähigkeit des bestehenden Systems als Grundlage für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung zu gewinnen. 4. Wie hat sich die Zahl der in den Kitas geförderten Kinder mit Behinderungen in den letzten Jahren und in den jeweiligen Förderkategorien auch angesichts der Steigerung der Betreuungsquote entwickelt und wie bewertet der Senat diese Entwicklung? Zu 4.: Von 2009 bis 2014 ist die Anzahl der integrativ in Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder mit Behinderung von 5.692 auf 7.159 gestiegen. Das entspricht einem Anstieg von rund 1.470 Kindern. Die Werte der einzelnen Jahre – aufgeschlüsselt nach Altersgruppen – sind der Tabelle 2 zu entnehmen sowie eine differenzierte Darstellung des Förderbedarfes nach § 16 (1) und (2) VOKitaFöG im Jahresverlauf 2009 – 2014 der Anlage 2. Tabelle 2: Entwicklung der Anzahl der Kita-Kinder mit Behinderung und Förderbedarf nach § 16 (1) und (2) VOKitaFöG seit 2009 Altersgruppe 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Berlin § 16 (1) und § 16 (2) VOKitaFöG § 16 (1) und § 16(2) VOKitaFöG § 16 (1) und § 16(2) VOKitaFöG § 16 (1) und § 16(2) VOKitaFöG § 16 (1) und § 16(2) VOKitaFöG § 16 (1) und § 16(2) VOKitaFöG 0 – unter 1 1 1 1 1 3 1 1 – unter 3 471 463 473 447 483 547 3 – unter 6 4.138 4.256 4.532 4.681 4.964 4.984 6 – unter 7 1.082 1.129 1.075 1.233 1.410 1.627 0 –unter 6 4.610 4.720 5.006 5.129 5.450 5.532 0 – unter 7 5.692 5.849 6.081 6.362 6.860 7.159 (Quelle: ISBJ, 31.12.d.J.; Berechnung: SenBildJugWiss, Gesamtjugendhilfeplanung) Die Tabelle 3 spiegelt den prozentualen Anstieg der Betreuungszahlen von Berliner Kindern mit Behinderung ausgehend von 2009 (2009 = 100) wider. Danach ist die Anzahl der Kinder in der Altersgruppe 0 - unter 6 bzw. 0 - unter 7 um 20 bzw. 25 Prozent gestiegen. Das entspricht weitestgehend der Entwicklung der Kitavertragszahlen insgesamt. Im Sinne des Inklusionsgedankens strebt der Senat von Berlin eine frühestmögliche Aufnahme von Kindern mit Behinderung in Kindertagesbetreuung und frühe inklusive Förderung an. Tabelle 3: Kita-Kinder mit Behinderung und Förderbedarf nach § 16 (1) und (2) VO-KitaFöG Index (2009 als Basisjahr = 100) Altersgruppe 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Berlin § 16 (1) und § 16(2) VOKitaFöG § 16 (1) und § 16(2) VOKitaFöG § 16 (1) und § 16(2) VOKitaFöG § 16 (1) und § 16(2) VOKitaFöG § 16 (1) und § 16(2) VOKitaFöG § 16 (1) und § 16(2) VOKitaFöG 0 – unter 1 100,0 100,0 100,0 100,0 300,0 100,0 1 – unter 3 100,0 98,3 100,4 94,9 102,5 116,1 3 – unter 6 100,0 102,9 109,5 113,1 120,0 120,4 6 – unter 7 100,0 104,3 99,4 114,0 130,3 150,4 0 – unter 6 100,0 102,4 108,6 111,3 118,2 120,0 0 – unter 7 100,0 102,8 106,8 111,8 120,5 125,8 (Quelle: ISBJ, 31.12.d.J.; Berechnung: SenBildJugWiss, Gesamtjugendhilfeplanung) Zum 31.12.2014 befanden sich 59 Kinder mit individuellem Betreuungsbedarf in Kindertagespflege. Darunter sind auch Kinder mit Behinderung subsummiert, die integrativ gefördert werden. Außerdem werden regelmäßig bis zu 78 Kinder mit schweren Behinderungen in spezialisierten besonderen Gruppen betreut. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 538 3 5. Gibt es bei der inklusiven Förderung von Kindern mit Behinderungen im Kita-Alter regionale bzw. bezirkliche Unterschiede und wenn ja, welche und wie sind diese nach Einschätzung des Senats begründet? Zu 5.: Der Anteil der integrativ in Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder mit Behinderung an der Gesamtzahl der Kita-Kinder variiert innerhalb der Bezirke zwischen 3,6 und 6,9 Prozent. Die Spannbreite ist zu gering, um fundierte Begründungszusammenhänge ableiten zu können. Der durch verschiedene Studien nachgewiesene Zusammenhang von ungünstigen sozialen Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern und Krankheit bzw. Behinderung ist allein aus den Erhebungsdaten des § 16 VOKitaFög statistisch nicht nachweisbar. 6. In welcher Art und Weise berücksichtigt der Senat bei seiner Kita-Ausbauplanung eine Erhöhung der Inanspruchnahme von Kita-Plätzen durch Kinder mit Behinderungen ? 7. Wie viele der bis 2018/19 neu zu schaffenden Kita-Plätze sollen für Kinder mit Behinderungen zur Verfügung stehen? Gibt es entsprechende Prognosen und Vorgaben des Landes Berlin an die Kitaträger, wie viele der zu fördernden Plätze für Kinder mit Behinderungen vorzusehen und entsprechend barrierefrei auszustatten sind? 8. Wie berücksichtigen Senat und Bund in ihren KitaAusbauprogrammen die besonderen Bedarfe von Kindern mit Behinderung im Hinblick auf die Bereitstellung von Fördermitteln generell und bei der Höhe der Förderung pro Platz? 9. Inwiefern wird das Kriterium der Barrierefreiheit bei den Kita-Ausbauprogrammen von Senat und Bund bei der Vergabe von Fördermitteln verbindlich zugrunde gelegt? Zu 6. - 9.: Nach § 6 (1) KitaFöG darf im Land Berlin keinem Kind aufgrund der Art und Schwere seiner Behinderung oder seines besonderen Förderbedarfs die Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung verwehrt werden. Die Drucksache zur Roten Nummer 1277 E „Kindertagesstättenentwicklungsplanung “ geht vom Grundprinzip der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung im Sinne einer inklusiven Kindertagesbetreuung aus. Der bis zum Kita-Jahr 2018/2019 quantifizierte Platzbedarf unterscheidet folglich nicht zwischen Plätzen für Kinder mit Behinderung bzw. ohne Behinderung . Der Fokus des mit Bundes- und Landesmitteln geförderten Ausbaus der Kindertagesbetreuung liegt auf Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Plätze – im Bundesprogramm ausschließlich für Kinder unter drei Jahren und im Landesprogramm schwerpunktmäßig für Kinder über drei Jahren. Nach den Förderrichtlinien beider Programme werden nur Vorhaben gefördert, welche die Vorgaben zu Bau, Ausstattung und Freiflächengestaltung von Kindertageseinrichtungen nach § 12 Abs. 1 KitaFöG erfüllen. Insbesondere bei Neu- und Erweiterungsausbauvorhaben wird die Berücksichtigung der Vorgaben der Bauordnung für Berlin, hier insbesondere § 51 „Barrierefreies Bauen“, und des Handbuchs „Berlin - Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude“ im Rahmen von baufachtechnischen Prüfungen durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) geprüft. Ein pauschaler Aufschlag auf die Fördermittel wird nicht gebildet; vielmehr erfolgt eine projektspezifische Bewertung der Angemessenheit der Kosten. 10. Welche Einschätzung trifft der Senat im Hinblick auf die aktuelle Ausstattung mit Fachpersonal für die inklusive Förderung der Kinder in qualitativer und quantitativer Hinsicht – kann der Bedarf gedeckt werden, in welcher Hinsicht bestehen Defizite und wie sollen diese bis wann beseitigt werden? 11. Welchen Stellenwert hat bei der Fachkräfteprognose des Senats die Ausbildung bzw. Qualifizierung von Personal mit besonderer Befähigung zur Förderung von Kindern mit Behinderungen? Zu 10. und 11.: Die Gewinnung von ausreichendem und qualifiziertem Fachpersonal ist wesentlicher Bestandteil der Fachkräfteplanung im Land Berlin. Hierin eingeschlossen ist das Fachpersonal für die inklusive Förderung von Kindern. Die Träger von Kindertageseinrichtungen setzen seit vielen Jahren den Integrationsgedanken durch gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung um. Dem Bedarf an qualifiziertem Personal für die Förderung von Kindern mit Behinderung wird durch ein umfangreiches und ausgeweitetes Angebot von entsprechenden Fortbildungen Rechnung getragen. Derzeit bieten 16 Bildungsträger die senatsanerkannte Qualifizierung zur/zum „Facherzieherin/Facherzieher für Integration“ an. Allein seit dem Sommer vergangenen Jahres wurden von der SenBildJugWiss fünf weitere Bildungsträger zur Durchführung der Fortbildung anerkannt. In den letzten vier Jahren wurden jeweils zwischen 300 und 350 Fachkräfte qualifiziert. Mit dem Angebot der fünf neu anerkannten Bildungsträger wird die Anzahl der auf diesem Wege qualifizierten Personen weiter steigen. Zudem ermöglichen die Regelungen der SenBildJugWiss von April 2013 über Fachkräfte in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung die Anerkennung weiterer beruflicher Qualifikationen als Fachkräfte für die Förderung von Kindern mit Behinderung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 538 4 12. Wie bewertet der Senat den Stand der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf inklusive Förderung in der vorschulischen Förderung in Berliner Kitas und in der Tagespflege ? Welchen Handlungsbedarf sieht der Senat diesbezüglich kurz-, mittel- und langfristig auch angesichts der bevorstehenden Haushaltsberatungen? Zu 12.: Das Anliegen des Senats von Berlin, im Bereich der Kindertagesbetreuung die Integration von Kindern mit Behinderung flächendeckend umzusetzen, ist erfolgreich realisiert. Der bedarfsgerechte Ausbau der Kindertagesbetreuung gewährleistet die Erfüllung der Rechtsansprüche auf einen Kita-Platz für alle Kinder, auch für Kinder mit Behinderung. Das „Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflege “ ist Grundlage für eine inklusive Förderung . Die im vorigen Jahr veröffentlichte Neufassung bezieht die Belange von Kindern mit Behinderung ein. Der Senat von Berlin stellt mit dem nächsten Doppelhaushalt sicher, dass - vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt - die mobile sozialpädiatrische Versorgung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen durch die Kinder- und Jugendambulanzen/Sozialpädiatrischen Zentren auch weiterhin bedarfsgerecht gewährleistet ist. Das Angebot der spezialisierten besonderen Gruppen mit 78 Plätzen für Kinder mit schweren Behinderungen, die einer hochgradig intensiven Förderung und Betreuung bedürfen, wird – letztlich auch vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt - im Hinblick auf die Qualität und den erforderlichen Umfang beobachtet. 13. Welche Strategien verfolgt der Senat, um die inklusive vorschulische Förderung von Kindern mit Behinderungen ohne Brüche beim Übergang in die Schule fortzuführen ? Zu 13.: Übergänge sind besonders sensible Phasen im Leben von Kindern. Das „Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflege“ widmet der Thematik ein eigenes Kapitel. In der Zusatzqualifikation zur/zum „Facherzieherin /Facherzieher für Integration“ ist die Gestaltung des Übergangs von Kindern mit Behinderungen regelmäßig Thema. Gemäß Kindertagesförderungsgesetz §1 (4) sollen Kindertageseinrichtungen den Übergang zur Schule „durch eine an dem Entwicklungsstand der Kinder orientierte Zusammenarbeit mit der Schule“ unterstützen. In § 20 des Berliner Schulgesetzes steht entsprechend: „(7) Grundschulen arbeiten mit Kindertageseinrichtungen (…) insbesondere in ihrer Umgebung zusammen und schließen Vereinbarungen über das Verfahren und den Inhalt ihrer Zusammenarbeit. Die Kooperationen dienen der Verbesserung des Übergangs in die Grundschule (…).“ Kinder mit einer Behinderung sowie ihre Eltern werden intensiv begleitet, um Brüche und negative Erfahrungen zu Beginn der Schullaufbahn möglichst zu vermeiden . Teil der Zusammenarbeit am Übergang sind regelmäßige Treffen der Pädagoginnen und Pädagogen aus der Kindertagesbetreuung mit den Lehrkräften der Grundschule . Darüber hinaus besuchen sonderpädagogische Beratungs- und Diagnostiklehrkräfte die Kindertageseinrichtungen , um ein eventuell erforderliches Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs frühzeitig anzuregen. Ziel ist, von Beginn an die erforderliche sonderpädagogische Förderung zur Verfügung zu stellen. Die Eltern des Kindes werden in die sonderpädagogische Förderung aktiv einbezogen und bei der Erstellung konkreter Empfehlungen zur Gestaltung des individuellen Übergangs beteiligt. Die Eltern haben bei der Einschulung ihres Kindes mit sonderpädagogischen Förderbedarf die Wahlfreiheit zwischen integrativer Beschulung, im Rahmen von Schulversuchen auch inklusiver Beschulung, oder aber einer Beschulung an einer Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt. Berlin, den 21. Juli 2015 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juli 2015) Anlage 1 Quelle: ISBJ, 31.12.2014, Berechnung: SenBJW, Gesamtjugendhilfeplanung Bezirk Altersgruppe § 16 (1) VO-KitaFöG § 16 (2) VO-KitaFöG ∑ Bezirk Altersgruppe § 16 (1) VO-KitaFöG § 16 (2) VO-KitaFöG ∑ Bezirk Altersgruppe § 16 (1) VO-KitaFöG § 16 (2) VO-KitaFöG ∑ 0-u1 0 0 0 0-u1 0 0 0 0-u1 0 0 0 1-u3 46 4 50 1-u3 36 10 46 1-u3 82 11 93 3-u6 389 67 456 3-u6 268 61 329 3-u6 411 96 507 6-u7 132 18 150 6-u7 100 17 117 6-u7 132 27 159 0-u6 435 71 506 0-u6 304 71 375 0-u6 493 107 600 0-u7 567 89 656 0-u7 404 88 492 0-u7 625 134 759 0-u1 0 0 0 0-u1 0 0 0 0-u1 0 0 0 1-u3 22 6 28 1-u3 22 3 25 1-u3 24 10 34 3-u6 185 38 223 3-u6 301 48 349 3-u6 280 56 336 6-u7 66 13 79 6-u7 102 23 125 6-u7 68 22 90 0-u6 207 44 251 0-u6 323 51 374 0-u6 304 66 370 0-u7 273 57 330 0-u7 425 74 499 0-u7 372 88 460 0-u1 0 0 0 0-u1 0 0 0 0-u1 0 0 0 1-u3 30 12 42 1-u3 31 3 34 1-u3 48 16 64 3-u6 446 78 524 3-u6 465 54 519 3-u6 384 50 434 6-u7 159 22 181 6-u7 153 21 174 6-u7 118 16 134 0-u6 476 90 566 0-u6 496 57 553 0-u6 432 66 498 0-u7 635 112 747 0-u7 649 78 727 0-u7 550 82 632 0-u1 0 0 0 0-u1 1 0 1 0-u1 0 0 0 1-u3 45 5 50 1-u3 38 7 45 1-u3 23 13 36 3-u6 404 58 462 3-u6 343 69 412 3-u6 392 41 433 6-u7 132 16 148 6-u7 113 15 128 6-u7 125 17 142 0-u6 449 63 512 0-u6 382 76 458 0-u6 415 54 469 0-u7 581 79 660 0-u7 495 91 586 0-u7 540 71 611 *Einrichtungsprinzip: Anzahl der in den Kindertageseinrichtungen der Region betreuten Kinder M a r z a h n - H e l l e r s d o r f Berliner Kinder mit Behinderungen in öffentlichen und öffentlich geförderten Kindertagesstätten, differenziert nach Bezirk (Einrichtungsprinzip*) und Altersgruppe, ohne in Berlin betreute Brandenbuger Kinder zum Stichtag 31.12.2014 M i t t e C h a r l o t t e n b u r g - W i l m e r s d o r f T e m p e l h o f - S c h ö n e b e r g F r i e d r i c h s h a i n - K r e u z b e r g S p a n d a u N e u k ö l l n L i c h t e n b e r g P a n k o w S t e g l i t z - Z e h l e n d o r f T r e p t o w - K ö p e n i c k R e i n i c k e n d o r f Anlage 2 Quelle: ISBJ, 31.12.2014, Berechnung: SenBJW,Gesamtjugendhilfeplanung § 16 (1) VO-KitaFöG § 16 (2) VO-KitaFöG ∑ § 16 (1) VO-KitaFöG § 16 (2) VO-KitaFöG ∑ § 16 (1) VO-KitaFöG § 16 (2) VO-KitaFöG ∑ 0-u1 1 0 1 2 1 3 1 0 1 1-u3 447 100 547 413 70 483 370 77 447 3-u6 4.268 716 4.984 4.268 696 4.964 4.034 647 4.681 6- u7 1.400 227 1.627 1.243 167 1.410 1.068 165 1.233 0-u6 4.716 816 5.532 4.683 767 5.450 4.405 724 5.129 0-u7 6.116 1.043 7.159 5.926 934 6.860 5.473 889 6.362 § 16 (1) VO-KitaFöG § 16 (2) VO-KitaFöG ∑ § 16 (1) VO-KitaFöG § 16 (2) VO-KitaFöG ∑ § 16 (1) VO-KitaFöG § 16 (2) VO-KitaFöG ∑ 0-u1 1 0 1 1 0 1 1 0 1 1-u3 407 66 473 381 82 463 383 88 471 3-u6 3.935 597 4.532 3.675 581 4.256 3.587 551 4.138 6-u7 937 138 1.075 1.008 121 1.129 961 121 1.082 0-u6 4.343 663 5.006 4.057 663 4.720 3.971 639 4.610 0-u7 5.280 801 6.081 5.065 784 5.849 4.932 760 5.692 Berlin Berlin Berlin Kinder mit Behinderungen in öffentlichen und öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen, differenziert nach Altersgruppen im Jahresverlauf 2009 - 2014, ohne in Berlin betreute Brandenburger Kinder; nur über ISBJ gezählte Verträge zum Stichtag 31.12.2014 31.12.2014 31.12.2013 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2010 31.12.2009 Altersgruppe Altersgruppe S17-16538 S1716538-Anlage 1 S1716538-Anlage 2