Drucksache 17 / 16 542 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 30. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2015) und Antwort Bei den Abrissarbeiten in der Beermannstraße tätige Baufirmen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Baufirmen und ggf. Subunternehmen sind mit den Abrissarbeiten in der Beermannstraße 20 und 22 beauftragt? Antwort zu 1: Der Auftrag für die Abrissarbeiten in der Beermannstraße wurde am 26.01.2015 der Fa. Arikon Straßen-, Tiefbau und Abriss GmbH erteilt. Als Nachunternehmer für die Schadstoffsanierung ist die Fa. Kurz & Co tätig. Frage 2: Wurde bei der Beauftragung sichergestellt, dass die im Bauhauptgewerbe seit dem 01.01.2015 üblichen Baumindestlöhne in Höhe von 11,15 Euro bzw. 14.05 Euro gezahlt werden? Antwort zu 2: Im Zuge des Vergabeverfahrens wird geprüft, ob die kalkulierten Löhne den Mindestlöhnen im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes entsprechen. Frage 3: Wann und durch wen fanden Kontrollen der Baustellen und der dort tätigen Baufirmen (auch hinsichtlich der Arbeitsbedingungen) statt? Wenn keine Kontrollen stattfanden, warum nicht? Antwort zu 3: Kontrollen der Baumaßnahme fanden und finden täglich durch die örtliche Bauüberwachung und Bauleitung statt. Frage 4: Wie viele Verstöße welcher Art wurden bei den o.g. Kontrollen festgestellt? Wenn Verstöße festgestellt wurden, welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Firmen? Antwort zu 4: Verstöße wurden nicht festgestellt. Berlin, den 16. Juli 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juli 2015)