Drucksache 17 / 16 543 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 01. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2015) und Antwort Welches Ziel hat die vermessungstechnische Straßenbefahrung? II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch sind die Kosten für die vermessungstechnische Straßenbefahrungen? Antwort zu 1: Die für die Befahrung abgeschlossenen Verträge belaufen sich auf 1.925.923,77 €. Davon wurden 500.000 € aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt. Frage 2: Plant der Senat die Installation des in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Drs. 17/16397 erwähnten Erhaltungsmanagementsystems für Berlin? Wenn ja, wie wird es aufgebaut sein? Frage 5: Ist es Ziel durch die Datenerfassung eine Rang- und Reihenfolge zur Straßeninstandsetzung zu erstellen? Antwort zu 2 und 5: Gemeinsam mit den Bezirken als Straßenbaulastträgern ist vorgesehen, ein Erhaltungsmanagementsystem (EMS) für Berlin schrittweise aufzubauen . Dazu werden im Rahmen der Straßenbefahrung 2014/15 die Verkehrsflächen und deren Zustand als erster Schritt erfasst. Innerhalb langfristiger Aufgaben sind zu ermitteln: a) Aufbaudaten (Bauweise, Befestigungsart). b) Erhaltungsdaten (Art, Umfang und Zeitpunkt der letzten Baumaßnahme). c) Verkehrsdaten (Verkehrsbelastung, Prognosen). Die bei der aktuell stattfindenden Straßenbefahrung erfassten Daten ermöglichen Aussagen zu einem strategischem (a) wie operativem (b) Ansatz: a) Strategischer Ansatz - Prognosen der Zustandsentwicklung in Abhängigkeit der eingesetzten Mittel. - Prognosen des Mittelbedarfs zur Erreichung eines gesteckten Qualitätsziels. b) Operativer Ansatz - Aggregation der erhaltungsbedürftigen Abschnitte . - Ranking anhand abgestimmter, einheitlicher Kriterien. - Bewertung des kurz- bis mittelfristigen Erhaltungsbedarfs . - Vorbereitung eines Bauprogramms. Die Berechnungen des Erhaltungsbedarfs auf Basis objektiver Daten sollen mittels verschiedener Szenarien vorgenommen werden. Frage 3: Wenn ja, an welcher Stelle im Haushaltsplan sind die Mittel dafür veranschlagt bzw. werden im neuen Haushaltsplanentwurf Mittel berücksichtigt? Antwort zu 3: Für den Entwurf des Doppelhaushaltplans 2016/2017 und die Finanzplanung wurden Mittel im Kapitel 12 70 Titel 5 40 72; „Leistungen zur Zustandsermittlung von Verkehrs-flächen“ für den Aufbau eines EMS angemeldet: 2016: 250.000 € 2017 - 2019: jeweils 200.000 € Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 543 2 Frage 4: Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 4: Antwort entfällt. Frage 6: Verstehe ich die Antwort zu Frage Nr. 7 der Schriftlichen Anfrage Drs. 17/16397 dahingehend richtig, dass die regelmäßige Begehung durch die Bezirksämter weiterhin erfolgt? Antwort 6: Auf Grundlage der „Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes - Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins“ - (AV Straßenüberwachung) vom 14.Juli 2010 zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erfolgt weiterhin eine regelmäßige Begehung durch die Bezirksämter. Die regelmäßige Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen ist Pflicht des Straßenbaulastträgers . Frage 7: Die FGSV empfiehlt eine Wiederholungsmessung im ca. 5-Jahresrhythmus. Ist die regelmäßige Durchführung der Wiederholungsmessung vom Senat tatsächlich vorgesehen? Antwort zu 7: Eine Wiederholungsmessung im von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswege e. V. (FGSV) empfohlenen ca. 5-Jahresrhytmus wird als sinnvoll angesehen. Berlins gewachsener Straßenkörper mit seinem, zum jeweiligen Herstellungszeitpunkt geltenden Vorschriften, erbauten Straßenbestand und den z.T. extremen Nutzungsansprüchen führen zu einer starken Materialdynamik. Eine alleinige Fortschreibung der Schäden (siehe Antwort 6) wird nicht als ausreichend angesehen, so dass regelmäßige Zustandserhebungen (siehe Frage 1, Schriftliche Anfrage 17/ 16397) für ein effizientes Management als wichtig erachtet werden. Berlin, den 16. Juli 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2015)