Drucksache 17 / 16 545 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 28. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2015) und Antwort Polizeiliche Maßnahmen gegen den „Marsch der (Un-) Entschlossenen“ des Zentrums für Politische Schönheit (I) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizeidienstkräfte welcher konkreter Untergliederungseinheiten waren im Rahmen der vom "Zentrum für Politische Schönheit" (ZPS) organisierten Versammlung "Marsch der (Un-) Entschlossenen" am 21. Juni 2015 im Einsatz? Zu 1.: Insgesamt waren 437 Polizeidienstkräfte eingesetzt , welche sich wie folgt aufgliedern: Stab des Polizeipräsidenten: 5 Polizeidirektion 3: 22 Polizeidirektion 5: 50 Polizeidirektion Zentrale Aufgaben: - 1. Bereitschaftspolizeiabteilung: 148 - 2. Bereitschaftspolizeiabteilung: 204 - sonstige: 8 2. Zu wie vielen Ingewahrsamnahmen, Personalienfeststellungen und Festnahmen ist es bei dem unter 1. genannten Einsatz jeweils insgesamt gekommen und wie in wie vielen Fällen waren jeweils Journalist*innen davon betroffen? Zu 2.: Im Rahmen des Einsatzes erfolgten 91 Freiheitsentziehungen /-beschränkungen, davon 88 nach der Strafprozessordnung (StPO) und drei nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG). Von den polizeilichen Maßnahmen waren ein Pressevertreter mit Presseausweis und zwei Pressevertreter ohne Presseausweis betroffen. 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden gegen Personen mit jeweils welchen konkreten Tatvorwürfen eingeleitet ? Zu 3.: Es wurden 41 Strafanzeigen wegen des Verdachts der folgenden Delikte gegen Personen eingeleitet (nicht enthalten sind Delikte, zu denen keine Tatverdächtigen bekannt sind): 2 x Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch - StGB) 4 x Körperverletzung (§ 223 StGB) 3 x Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) 6 x Sachbeschädigung (§ 303 StGB) 4 x Gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 StGB) 4 x Schwerer Hausfriedensbruch (§ 124 StGB) 1 x Landfriedensbruch (§ 125 StGB) 1 x Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs (§ 125 a StGB) 12 xWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) 3 x Gefangenenbefreiung (§ 120 StGB) 1 x Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (VersG). 4. Aus welchen konkreten Anlässen wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Hausfriedensbruch eingeleitet? Zu 4.: Das von Personen aus einer Menschenmenge heraus begangene Überwinden des Bauzaunes und Betreten der vorher umzäunten Rasenfläche am Platz der Republik stellt gemäß rechtlicher Würdigung der Staatsanwaltschaft Berlin einen schweren Hausfriedensbruch gemäß § 124 StGB dar. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 545 2 5. Hat eine Behörde oder sonstige öffentliche Stelle bereits Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs nach Betreten der umzäunten Rasenfläche auf dem Platz der Republik gestellt? Wenn ja, welche und wann genau? Wenn nein, hat eine Behörde oder Institution angegeben, auf einen Strafantrag verzichten zu wollen? Zu 5.: Eine Strafantragsstellung ist beim Vorliegen des Straftatbestandes nach § 124 StGB nicht erforderlich. 6. Wie viele Strafanzeigen wurden im Rahmen des unter 1. genannten Einsatzes gegen Polizeibeamt*innen aufgrund welchen Tatvorwurfes erstattet? 7. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Rahmen des unter 1. genannten Einsatzes gegen Polizeibeamt *innen aufgrund welchen Tatvorwurfes eingeleitet? Zu 6. bis 7.: Im Zusammenhang mit dem Einsatz wurde bisher eine Strafanzeige gegen Polizeidienstkräfte wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt, Nötigung und Sachbeschädigung erstattet. 8. Wie viele Disziplinarmaßnahmen wurden im Rahmen des unter 1. genannten Einsatzes gegen Polizeibeamt *innen eingeleitet und warum? Zu 8.: Nach derzeitigem Stand wurden keine Disziplinarmaßnahmen gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingeleitet. 9. Wurden Beschwerden durch Polizeibeamt*innen zu Lasten ihrer Kolleg*innen eingereicht, wenn ja wie viele und aus welchen genauen Gründen jeweils? Zu 9.: Es liegen keine Erkenntnisse über interne Beschwerden vor. 10. Kam es im Rahmen der Anforderung zusätzlicher Einsatzkräfte oder im Rahmen der Durchführung von Einsatzbefehlen zu Remonstrationen durch Beamt*innen? Wenn ja, in wie vielen Fällen mit welchen jeweiligen Begründungen? Zu 10.: Es liegen keine Erkenntnisse über Remonstrationen im Rahmen des Einsatzgeschehens vor. 11. Wie viele Polizist*innen wurden bei dem unter 1. genannten Einsatz verletzt und wie viele dieser Verletzungen sind auf Selbstverletzungen bzw. auf Handlungen von Kolleg*innen (z.B. durch den Einsatz von Pfefferspray ) zurück zuführen? Zu 11.: Es wurden 12 Polizeidienstkräfte durch Fremdeinwirkung bei Widerstandshandlungen, Körperverletzungen , versuchter Gefangenenbefreiung, versuchtem Raub zum Nachteil von Polizeikräften sowie Landfriedensbruch verletzt. Erkenntnisse über Verletzungen durch Handlungen von Polizeidienstkräften liegen nicht vor. 12. Wie viele polizeiliche Maßnahmen gegen Journalist *innen mit und ohne Presseausweis hat die Polizei registriert? Zu 12.: Nachdem ein starker Abstrom der Personen von der Reichstagswiese einsetzte, wurden auch die verbliebenen Pressevertreterinnen und Pressevertreter durch Polizeidienstkräfte angesprochen und ebenfalls der Reichstagswiese verwiesen. Im Rahmen des Einsatzgeschehens kam es zu einer Freiheitsbeschränkung eines Pressevertreters wegen des Verdachts der versuchten Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung von Polizeidienstkräften. In zwei weiteren Fällen erfolgten unabhängig voneinander polizeiliche Maßnahmen gegen Pressevertreter, welche sich zunächst nicht als solche zu erkennen gaben. 13. Waren im Rahmen der Versammlung Zivilpolizist *innen im Einsatz? Wenn ja, wie viele aus welchen konkreten polizeilichen Untergliederungseinheiten, in welchen Zeiträumen, in welchen Bereichen des Aufzuges und mit welchem konkreten dienstlichen Auftrag jeweils? Zu 13.: Es waren insgesamt vier Polizeidienstkräfte der Polizeidirektion 3 in der Zeit von 12:00 bis 20:50 Uhr in bürgerlicher Kleidung im Einsatz, um der einsatzführenden Dienststelle ein objektives Lagebild zu verschaffen . Diese Polizeidienstkräfte waren im Nahbereich des Aufzuges eingesetzt. Berlin, den 17. Juli 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juli 2015)