Drucksache 17 / 16 550 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 02. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2015) und Antwort Notübernachtungen für obdachlose Menschen in der Storkower Straße 139 C Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es nun endlich einen Miet- bzw. Nutzungsvertrag zwischen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) und mob. e.V. für die ganzjährig geöffnete Notübernachtung „Ein Dach über dem Kopf“ in der Storkower Straße 139 C (bitte den Vertrag im Anhang übermitteln und falls noch kein Vertrag unterzeichnet wurde, eine Begründung dafür)? Zu 1.: Die Verhandlungen mit dem mob e. V. sind noch nicht abgeschlossen. Zuletzt fand am 30.06.2015 ein gemeinsames Gespräch zum Entwurf des Untermietvertrags mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) statt. 2. Warum dauerte bzw. dauert der Abschluss des Miet- bzw. Nutzungsvertrages so lange, obwohl mob. e.V. bereits Anfang 2014 die Räume für die o.g. Notübernachtung zugesagt wurden und diese Ende April 2015 fertiggestellt waren? 6. Seit wann und mit welchem Inhalt gibt es einen Mietvertrag zum Objekt Storkower Straße 139 C zwischen der BIM und dem LAGeSo (bitte den Vertrag im Anhang übermitteln)? Zu 2. und 6.: Das Gebäude in der Storkower Straße 139 C steht im Eigentum des Landes Berlin. Die ursprünglichen Verhandlungen mit einem Betreiber wurden im September 2014 aufgenommen. Für die Vermietung an mob e. V. sollte ein Untermietvertrag zwischen dem Betreiber und mob e. V. geschlossen werden. Im Laufe der Vertragsverhandlungen fand ein Betreiberwechsel statt. Der Mietvertrag nebst Ergänzungsvereinbarung zwischen der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und dem Land Berlin (vertreten durch das LAGeSo) wurde am 21. / 22.10.2014 abgeschlossen, jedoch sollte der neue Betreiber mit allen Rechten und Pflichten in den Mietvertrag von der BIM eintreten. Wegen dieser zeitlichen Verzögerung wurde der neue Betreibervertrag mit dem Land Berlin (vertreten durch das LAGeSo) am 18.12.2014 unterzeichnet. Im März 2015 kam es zu weiteren Verzögerungen, weil es bei der Vermietung landeseigener Immobilien ab diesem Zeitpunkt keine direkte Vertragsbeziehung zwischen der BIM als Verwalter von landeseigenen Immobilien und den Betreibern gab. Der Vertragspartner bleibt weiterhin das Land Berlin. Mehrmals wurde dem mob e. V. mitgeteilt, dass die Vertragsbeziehungen in Bezug auf die Untervermietung zwischen der BIM und dem LAGeSo geklärt werden müssen, um eine Nutzungsvereinbarung/ Untermietvertrag zu entwerfen und demnach abschließen zu können. 3. Wie viele Plätze stehen jetzt bzw. sollen in der Notübernachtung für obdachlose Menschen zur Verfügung stehen? Zu 3.: Es sollen nach aktuellem Kenntnisstand insgesamt 20 Plätze zur Verfügung gestellt werden. 4. Wann hat mob. e.V. die geforderten Unterlagen für die Einrichtung einer ganzjährigen Notübernachtung beim LAGeSo eingereicht Zu 4.: Mob e. V. hat dem Senat bisher keine prüffähigen Unterlagen zur Konzeption, zur Struktur als mob e.V. und zur Finanzierung der Einrichtung vorgelegt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 550 2 5. Gab es eine Ausschreibung für das Objekt Storkower Straße 139 C, in dem eine Flüchtlingsunterkunft und die o.g. Notunterkunft eröffnet werden sollte bzw. eröffnet wurde? Wenn ja, wann und wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Um die Baumaßnahmen zügig voranzubringen wurde schnellstmöglich ein Träger mit der Durchführung der Baumaßnahme beauftragt. Eine Ausschreibung hat aus diesem Grund nicht stattgefunden. 7. Wie soll die o.g. Notübernachtung finanziert werden ? Ist die Berücksichtigung des Projektes im Integrierten Sozialprogramm (ISP) ab 2016 im Entwurf des Haushaltsplanes 2016/17 vorgesehen und wenn ja, mit welchem Ansatz? Wenn nein, warum nicht, und welche alternative Finanzierung ist in welcher Höhe geplant? Zu 7.: Der Entwurf des Haushaltsplans 2016/ 2017 enthält in Kapitel 1150, Titel 684 06 zum Integrierten Sozialprogramm (ISP) keine projektbezogenen Festlegungen . Sofern mob e. V. im Rahmen des ISP Mittel zur Deckung der Kosten einer Notübernachtung beantragt, wird darüber unter Beteiligung der Wohlfahrtsverbände im Rahmen der Finanzplanung 2016 für das ISP entschieden werden. Dies erfolgt im Herbst 2015 nach Maßgabe der dann bekannten gesamten Antragslage im ISP und der für das ISP nach Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2016 zur Verfügung stehenden Mittel. 8. Welche Qualitätsstandards gibt es auf welcher Grundlage für Notübernachtungen von obdachlosen Menschen , wie in der von mob e.V. geplanten? Zu 8.: Sofern die Finanzierung der Notübernachtung im ISP realisiert wird, bilden der Rahmenfördertrag zwischen dem Land Berlin und der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) mit den dazugehörigen Ausführungsvorschriften und Anlagen die rechtliche Grundlage. Der Träger hat eine fachliche Konzeption, in welcher insbesondere Aussagen zu Ziel, Art und Umfang der Leistung, Personenkreis, Qualitätsstandards sowie personeller und räumlicher Ausstattung zu tätigen sind, einzureichen und projektspezifisch abzustimmen. Berlin, den 17. Juli 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juli 2015)