Drucksache 17 / 16 552 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 03. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2015) und Antwort Sichere, bezahlbare Trinkwasserversorgung und trockene Keller in Berlin – Wasserversorgungskonzept 2040 und Anforderungen aus der Wasserrahmenrichtlinie im Einklang? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wird das Trinkwasserversorgungskonzept 2040 von 2008 durch Fortschreibung jeweils den aktuellen Entwicklungen und Einflüssen angepasst und wenn ja, nach welchen Kriterien; wenn nein, bitte begründen? Antwort zu 1: Das Wasserversorgungskonzept (WVK) wird bedarfsorientiert bei erheblichen Änderungen von Rahmenbedingungen aktualisiert werden. Erste Beratungen zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) und den Berliner Wasserbetrieben (BWB) fanden bereits statt und werden zukünftig fortgeführt. Kriterien werden die bisher gültigen und auch in Zukunft anzustrebenden Grundsätze der Wasserversorgung sein, die auch bei der Erstellung des WVK die Basis waren. Frage 2: Sind aufgrund qualitativer Beeinflussungen in den zurzeit genutzten Wassergewinnungsgebieten und unter Berücksichtigung siedlungsverträglicher Grundwasserstände Veränderungen von Standorten zur Rohwassergewinnung in Berlin geplant und wenn ja, welche; wenn nein, bitte begründen? Antwort zu 2: Es gibt keinen allzu großen Spielraum für Veränderungen von Wassergewinnungsstandorten in Berlin. Unter Berücksichtigung vielfältiger Rahmenbedingungen wie die regionale Grundwasserqualität, die historisch gewachsene Netzstruktur, hydrogeologische und naturschutzfachliche Anforderungen verbleiben wenige Alternativstandorte. Qualitative Beeinflussungen müssen deutlich reduziert werden, das gibt nicht nur die Wasserrahmenrichtlinie vor, sondern ist auch ein grundlegender Bestandteil einer nachhaltigen Wasserwirtschaft. Frage 3: Inwieweit ist durch Vernetzung der Wasserwerke bei Havarien oder aufgrund von Schadstoffbelastungen (z.B. Sulfat) die stabile Versorgung mit Trinkwasser im gesamten Stadtgebiet nach Menge und Qualität gesichert? Antwort zu 3: Zu jedem Wasserwerk gehört ein definiertes Versorgungsgebiet. Innerhalb gewisser Grenzen ist es jedoch möglich, bei kurzfristigen Havarien und für einen begrenzten Zeitraum das Wasser flexibel zu verteilen . Dabei sind auch vorübergehende Einschränkungen bei Menge und Druck in Kauf zu nehmen. Langfristige Einschränkungen, die eine Umverteilung von großen Wassermengen nötig machen, sind nicht kompensierbar. Frage 4: Inwieweit nutzt Berlin die Möglichkeit aus der Wasserrahmenrichtlinie zur Ergreifung von Maßnahmen zur Wasserumverteilung, um beispielsweise aus Grundwasserschadgebieten des Urstromtals Wasser aus Berlin zur landwirtschaftlichen Nutzung nach Brandenburg umzuleiten? Antwort zu 4: Die Wasserrahmenrichtlinie räumt diese Möglichkeit nicht ein. Ziel ist es die Grundwasserkörper zu schützen, zu verbessern und zu sanieren sowie ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und - neubildung zu gewährleisten, so dass der gute Zustand des Grundwasserkörpers erreicht wird. Frage 5: Wie stellen sich unter Würdigung der Szenarien die Entwicklung (Wasserverbrauch, Einführung 4. Reinigungsstufe in den Berliner Kläranlagen, weiter steigendes Grundwasser etc.) der Wasser- und Abwassertarife im Zeitraum bis 2040 prognostisch dar? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 552 2 Antwort zu 5: Die Berliner Wasserbetriebe haben den Berlinerinnen und Berlinern die Zusage gegeben, dass die Tarife bis 2018 inflationsbereinigt stabil bleiben. Zu dieser Zusage stehen die Berliner Wasserbetriebe selbstverständlich weiterhin. Die Tarifentwicklung wird im Rahmen der jährlichen Mittelfristplanung (Zeitraum fünf Jahre) betrachtet und mit dem Ziel, Schwankungen zu vermeiden, gesteuert. Über die Tarifentwicklung bis 2040 können heute keine verlässlichen Aussagen getroffen werden. Berlin, den 15. Juli 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juli 2015)