Drucksache 17 / 16 554 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 01. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2015) und Antwort (Neufassung) Zentrale Landesbibliothek – Profit rauf – Niveau runter? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. a) Wer hat die Entscheidung darüber getroffen, dass die Herrn Professoren Umlauf und Vonhof, von denen bisher ausnahmslos Gutachten bekannt sind, in denen eine enge Zusammenarbeit mit der ekz.bibliotheksservice GmbH in Reutlingen empfohlen wird, mit einem Konzeptentwurf für die Umstrukturierung der ZLB beauftragt werden? b) Warum wurden die Herren Professoren Umlauf und Vonhof mit dieser Aufgabe beauftragt und welche besonderen Qualifikationen prädestinieren sie für diese Aufgabe ? Zu 1. a – b.: Die Entscheidung zur Beauftragung des Gutachtens an Frau Professorin Vonhof und Herrn Professor Umlauf ist im Leitungsteam der Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) gefällt worden. Die beiden Professoren sind renommierte Bibliothekswissenschaftlerin und Bibliothekswissenschaftler, deren Forschungs- und Publikationsschwerpunkte in den Bereichen Organisationsentwicklung und Bestandsaufbau (insbesondere auch in Öffentlichen Bibliotheken) sowie Bibliotheksmanagement liegen. Beide haben langjährige Erfahrung als Leiterin und Leiter Öffentlicher Bibliotheken . Siehe hierzu auch: https://www.ibi.hu-berlin.de/de/forschung/oeffbib/mitarbe iter/homepage https://www.hdm-stuttgart.de/forschung_transfer/forschun gsthemen/iqo/team/vonhof 2. a) Wer hat die Entscheidung darüber getroffen, dass bereits in der Fragestellung für das Auftragskonzept die Option einer Aufteilung der ZLB in ein „Massengeschäft“ und ein „Nischengeschäft“ (nun „Special Interest“ genannt ) ggf. mit „Boutiquen“ vorgegeben wurde, ohne dass von den Fachleuten der ZLB vorgeschlagene Möglichkeiten (Verbesserung der IT-Infrastruktur zum Aufbau semiautomatisierter Geschäftsgänge, Ausbau spezialisierter Zusammenarbeit bei der Erwerbung mit dem Berliner Buchhandel durch Approval Plans etc.) als Alternativen zur Prüfung beauftragt wurden? b) Warum wurde so verfahren? c) Aus welchen Gründen wurde auf die Prüfung der von den ZLB-Fachleuten vorgelegten Vorschläge verzichtet ? Zu 2. a – c.: Die Formulierung der Fragestellung erfolgte auf Basis der entsprechenden Vorarbeiten zum Gutachten im ZLB-Leitungsteam. Die von ZLB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgelegten Vorschläge sind im ZLB-Leitungsteam geprüft worden. Die benannten Aspekte waren bereits Teil der eigenen Überlegungen der ZLB. 3. Weshalb wurde der Ausbau von Approval Plans mit dem Berliner Buchhandel den Lektorinnen und Lektoren als Ergebnis eines Workshops in der ZLB Anfang 2014 vorstellten vom Managementdirektor Volker Heller untersagt und stattdessen das Auftragskonzept an die Professoren Umlauf und Vonhof vergeben? Zu 3.: Nach fachlicher Prüfung im ZLB-Leitungsteam wurde festgestellt, dass ein weiterer Ausbau von sog. Approval Plans als alleinige Alternative zu kleinteilig, zeitaufwendig und betreuungsintensiv gewesen wäre. 4. Ist der Senat der Auffassung, dass das Engagement des Herrn Professors Umlauf für die ekz.biliothksservice GmbH ihn daran hindert, in Fragen der ZLB eine objektive Haltung bei der Bewertung von Umstrukturierungsmaßnahmen einzunehmen? Zu 4.: Dem Senat ist von einem Engagement Herrn Professors Umlauf für die ekz.bibliotheksservice GmbH nichts bekannt außer seiner Empfehlung im vorgelegten Konzept. Insofern kann der Senat keine Aussage über angeblich fehlende Objektivität treffen. Richtig ist, dass das Konzept im Stiftungsrat von allen dort vertretenen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 554 2 Bibliotheksfachleuten begrüßt wurde. Im Übrigen wird auf die Aussage im Konzept verwiesen: "Die Autoren erklären, in keinem Vertragsverhältnis zur ekz.bibliotheksservice GmbH zu stehen, das diese Empfehlung begründen würde, und für diese Empfehlung seitens der ekz.bibliotheksservice GmbH keinerlei monetäre oder geldwerte Vergütungen oder Vorteile zu erhalten . Die Autoren gehören keinerlei Gremien der ekz.bibliotheksservice GmbH wie etwa Beirat, Aufsichtsrat etc. an. Dieses Element des Konzepts gründet sich wie das Konzept insgesamt ausschließlich auf fachliche Einsicht ." 5. Weshalb soll zukünftig vom Prinzip des Entscheidungsrechts der Lektorinnen und Lektoren über die konkrete Bestandsauswahl abgewichen und dieses durch den zwangsweisen Einkauf standardisierter Medienpakete von Drittdienstleistern ersetzt werden, obwohl diese Lektoren 30% ihrer Arbeitszeit im Publikumsdienst tätig sind und die Bedürfnisse des Publikums daher sehr gut kennen. Zu 5.: Die Entscheidung der Medienauswahl in der ZLB wird auf Basis gesetzlicher Vorgaben (Zentralbibliothek des öffentlichen Bibliothekswesens mit landesbibliothekarischen Aufgaben) und daraus resultierenden Richtlinien zum Bestandsaufbau getroffen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Antwort zu Nr. 9. der Schriftlichen Anfrage 17/15075. Auf dieser Basis definiert sich das Profil der ZLB. Die Auswahl der profilbildenden Medien wird wie bisher von den jeweiligen Fachlektorinnen und Fachlektoren der ZLB vorgenommen. Daneben muss auch die ZLB ein umfangreiches Angebot neuer und generell stark nachgefragter Medien anbieten: in diesem Segment wird ein Teil der Medien künftig von Dienstleistern als Paket erworben. 6. Weshalb sollen zukünftig von ca. 30.000 Büchern, die die Lektoren bisher jährlich eigenverantwortlich für das Berliner Publikum angeschafft haben, 24.000 Exemplare von externen Dienstleistern, vorwiegend von der ekz.bibliotheksservive GmbH aus Reutlingen, in Form von standardisierten Buchpaketen eingekauft werden müssen, obwohl ca. 50% des Inhalts dieser Medienpakete – nach Angaben der Bibliotheksfachleute der ZLB – gar nicht in das Profil der Bibliothek passen? Zu 6.: Zu dieser Frage verweise ich auf die Antwort zu Nr. 2. der Schriftlichen Anfrage 17/15481 und zitiere diese hier: „Die Beschaffung eines Teils der Medien in besonders stark nachgefragten Segmenten über einen erfahrenen Dienstleister auf Basis einer bundesweiten Lektoratskooperation aus deutschen Bibliotheken entspricht der Funktion der ZLB als Zentralbibliothek des öffentlichen Bibliothekswesens in Berlin und ist auch in anderen Bibliotheken in Deutschland üblich. Die Bibliotheken deutscher Großstädte haben hiermit sehr gute Erfahrungen gemacht, wie auch deren Sprecher (Sektion 1) im Deutschen Bibliotheksverband (DBV) bestätigen kann. Vorteile liegen in der Entlastung des bibliotheksinternen Personals, dass für intensivere und neue Kundenservices eingesetzt werden kann.“ Wie viele Bücher wie und wo angeschafft werden, bleibt ein Prozess der sich unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZLB und im Rahmen des Konzepts entwickeln wird. Ob dieser Entwicklungsprozess dann zu konkreten Einkäufen von Medienpaketen führt und diese ggf. über einen Dienstleister erworben werden, kann derzeit überhaupt nicht bestimmt werden. Die Medien, die das Profil als Landesbibliothek ausmachen , werden nach wie vor auf ausdifferenzierteren Wegen erworben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Nr. 7. der Schriftlichen Anfrage 17/14497 verwiesen. 7. Warum wurde vom Stiftungsrat der ZLB unter dem Vorsitz von Herrn Staatssekretär Tim Renner kein Zweitgutachten zu dem von den ZLB-Mitarbeitern heftig kritisierten Gutachten der Professoren Umlauf und Vonhof eingeholt? Zu 7.: Siehe auch Antwort zu 1. a-b. Der Stiftungsrat der ZLB hatte in seiner Sitzung v. 18.11.2013 den Vorstand beauftragt, ein Personalstrukturkonzept zu erarbeiten und bis Ende 2014 vorzulegen. Mit diesem Auftrag wurden Frau Professorin Vonhof und Herr Professor Umlauf betraut. Das von ihnen erarbeitete „Konzept zur Bestands- u. Organisationsentwicklung für die ZLB“ stellt dabei eine erste Bestandsaufnahme des bisherigen (Medien-) Bestandsmanagement und dem vorhandenen Personal dar. Es soll einen Weg weisen wie mit den vorhandenen personellen und wirtschaftlichen Ressourcen der ZLB den bibliothekarischen Herausforderungen aktuell und in der Zukunft begegnet werden kann. Das vorgelegte Konzept enthält gutachterliche Elemente , die auf Bestehendes hinweisen und Empfehlungen für eine Neuausrichtung beschreiben. Wie bei jedem Konzept ist die mögliche Umsetzung mit der Praxis und den realistischen Erfordernissen einer Bibliothek abzugleichen. Da es sich um ein Rahmenkonzept handelt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZLB in die weitere Planungsschritte eingebunden werden – siehe auch Antwort zu Nr. 2. a-c. –, wurde auf die Einholung eines 2. Gutachtens respektive Konzeptes verzichtet . 8. Im Auftragskonzept der Professoren Umlauf und Vonhof heißt es zur ZLB: „Die außerordentlich hohen Zugangszahlen und die vielfältigen Informationsmittel, auf die die Auswahl sich gründet, stehen für einen bemerkenswert differenzierten und umsichtigen Bestandsauf- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 554 3 bau. Das Bestandsprofil unterscheidet sich deutlich vom Bestandsprofil von Hochschulbibliotheken (…), andererseits vom Bestandsprofil der Zentralbibliotheken deutscher Metropolen(…)“ a) Weshalb soll dann aber der Berliner Bevölkerung dieses herausragende Merkmal eines differenzierten und umsichtigen Bestandsaufbaus genommen werden? b) Weshalb soll die ZLB nicht auf Grundlage ihres herausragenden Bestandsprofils auch gegenüber dem Bestandsprofil der „Zentralbibliotheken deutscher Metropolen “ weiterentwickelt werden, anstatt das Profil durch Übernahme standardisierter Medienpakete abzusenken? c) Weshalb soll die weit überwiegende Anzahl der Fachgebiete (Geschichte, Kunst, Literatur, Technik, Sport, Mathematik, Landwirtschaft, Militär, Pädagogik, Philosophie, Politik, Psychologie, Religion, Sozialwissenschaften , Sprache, Volkskunde, Wirtschaft, Geographie, Naturwissenschaften, Informatik) zukünftig als „Massengeschäft “ behandelt und mit 24.000 Medien regalfertig von Fremddienstleistern beliefert werden müssen? d) Wie konnte ein einseitig auf die ekz.bibliotheksservice GmbH in Reutlingen ausgerichtetes Konzept der Professoren Umlauf und Vonhof zur Neuausrichtung der Bestandsentwicklung ohne Analyse des Medienangebotes und der tatsächlichen Nachfrage des Publikums der ZLB erfolgen? Zu 8. a – c.: Mit dem veränderten Erwerbungsweg für Teile des Bestandes wird keine weitreichende Profilveränderung vorgenommen. Durch standardisierte Erwerbung eines bestimmten Bestandsegments wird Personalkapazität für jene Weiterentwicklung der ZLB gewonnen, die andere große öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken im In- und Ausland schon vollzogen haben. Ob und in welchen Fachgebieten profilbildende, zusätzliche Ankäufe durch ZLB-Lektorinnen und Lektoren notwendig werden, wird gerade intern von den bibliothekarischen Fachleuten selbst erarbeitet. Zu 8. d.: Das Medienangebot wird stetig analysiert, ebenfalls die tatsächliche Nachfrage des Publikums, unter anderem in dem 2014 durchgeführten Nutzungsmonitoring der Berliner Öffentlichen Bibliotheken. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Nr. 9. der Schriftlichen Anfrage 17/15075 verwiesen. 9. Wie Managementdirektor Volker Heller während einer Mitarbeiterversammlung im April 2014 mitteilte zwinge ihn eine Personalüberdehnung in der Größenordnung von 1,1 Millionen Euro, eine qualitative Absenkung im Bestandsaufbau durch Übernahme standardisierter Buchpakete einzuführen. Wie der Senat auf Anfrage des Kollegen Brauer (Drucksache 17/15075) mitteilte, handelte es sich bei den Angaben von Herrn Heller um eine bloß theoretische Größe für den Fall, dass alle im Stellenplan angegebenen Stellen tatsächlich besetzt wären, was seit vielen Jahren nicht der Fall ist. Teilt der Senat die Feststellung , dass eine finanzielle Notlage als Grund für eine Auslagerung des Bucherwerbs und die Segmentierung der ZLB in die Bereiche „Massengeschäft“ und „Nischengeschäft “ (jetzt „Special Interest“) nicht gegeben ist? Falls nein, warum nicht? Falls ja, was gedenkt der Senat zu tun, um dieses zu verhindern? Zu 9.: Die ZLB befindet sich nicht in einer finanziellen Notlage. Eine qualitative Absenkung im Bestandsaufbau ist nicht geplant, sondern eine Veränderung in der Art der Erwerbung. 10. a) In seinem Statement vom 26.02.2015 auf der Seite der ZLB spricht Herr Heller davon, dass ein wesentlicher Ausgangspunkt für die Veränderungen eine Personalknappheit und tariflich bedingte Kostensteigerungen seien. b) Wie erklären sich diese widersprüchlichen Aussagen vom Februar und vom April? c) Welche dieser Aussagen entspricht der Wahrheit? d) Warum plant Herr Heller, trotz angeblicher Personalknappheit weiter Personal abzubauen? e) Hat Herr Heller das Abgeordnetenhaus darüber informiert , dass die ZLB aktuell unter geringeren Mitteln für das Personal leidet? f) Wenn ja, inwieweit ist dies geschehen? g) Wenn nein, warum nicht? Zu 10. a – d.: Die ZLB hat eine nominelle Personalbudgetüberdehnung , d.h. das Personalbudget reicht nicht mehr aus, um alle im Stellenplan ausgewiesenen Stellen zu besetzen. Eine wesentliche Ursache hierfür waren tariflich bedingte Kostensteigerungen der letzten Jahre, die nicht in voller Höhe abgedeckt wurden. Es fehlt Personalkapazität zur Entwicklung von Zukunftsaufgaben, die heute in allen großen Bibliotheken unumgänglich ist. Um diese Personalkapazität zu gewinnen, müssen Stellen (und Aufgaben) zum Teil umgeschichtet werden. Auch künftig wird die ZLB Personal nur in dem Rahmen beschäftigen können, wie ihr Budget es ermöglicht und zugleich innovative Zukunftsaufgaben meistern müssen. Zu 10. e – f.: Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Nr. 5. der Schriftlichen Anfrage 17/15075. 11. Herr Volker Heller hat bereits im April 2014 (s.o.) den personellen Bedarf für Zukunftsaufgaben mit 5 Vollzeitäquivalenten beziffert, ohne ein Konzept für Zukunftsaufgaben jemals vorgelegt zu haben. Stimmt der Senat der Auffassung zu, dass die bisher vom Managementdirektor vorgebrachte Planung weder transparent genug noch ausreichend differenziert für eine so weitreichende Umstrukturierung ist? Zu 11.: Nein. Die Konzepte zur Veränderung der Art des Erwerbs von Teilen der Medien in der ZLB entstehen derzeit. Für die Erarbeitung ist insgesamt ein Zeitraum von ca. einem Jahr vorgesehen, eine Umsetzung ist ab 2016 geplant. Diese Planung ist im Stiftungsrat der ZLB im Dezember 2014 abgestimmt worden, hier wird auch regelmäßig über den Fortschritt berichtet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 554 4 12. Warum hat Herr Heller die entsprechenden Gremien und Fachausschüsse über die geplante Umstrukturierung der ZLB nicht zeitnah und ausführlich unterrichtet, wie von MdA Bangert am 02. März 2015 im Kulturausschuss beklagt? Zu 12.: Im Kulturausschuss des Abgeordnetenhauses hat am 2. März 2015 eine Anhörung von insgesamt 5 Personen stattgefunden, unter anderem wurden auch Herr Professor Umlauf und Herr Heller gehört. Dem Ausschuss wurden sehr ausführlich die Informationen und verschiedenen Positionen zu den Veränderungen in der ZLB vorgestellt . Näheres entnehmen Sie bitte dem 34-seitigen Wortprotokoll der Sitzung. 13. Weshalb wurde die Stelle der fachbibliothekarischen Leitung nicht rechtzeitig ausgeschrieben, dass eine Besetzung zu Beginn des Jahres 2015, spätestens in direkter Nachfolge mit endgültigem Ausscheiden von Frau Prof. Dr. Lux zum 01.04.2015 erfolgen konnte? Zu 13.: Der Stiftungsratsvorsitzende ist in der Stiftungsratssitzung am 08.12.2014 durch Beschluss beauftragt worden, die Ausschreibung und das Findungsverfahren vorzubereiten. Die Veröffentlichung der Stellenbeschreibung und des Anforderungsprofils erfolgte unmittelbar nach Abstimmung im Stiftungsrat. 14. Weshalb soll die Besetzung der Stelle erst zu Beginn des Jahres 2016 erfolgen, nachdem sämtliche Grundsatzentscheidungen , insbesondere die Aufteilung der ZLB in die Bereiche „Massengeschäft“ und „Nischengeschäft“ („Special Interest“) bereits erfolgt und die Vertragsunterzeichnungen über den Bezug regalfertiger, standardisierter Medienpakete bereits erfolgt sind? Zu 14.: Die Besetzung der Stelle soll zeitnah erfolgen, siehe auch die Ausschreibungen in verschiedenen Medien (print und online, u.a. Neue Zürcher Zeitung (NZZ), berlin .de, usw.) im Mai dieses Jahres. 15. Teilt der Senat unsere Auffassung, dass ein Vorstand mit zwei B-3-Stellen an der Spitze einer solchen, in „Massen- und Nischengeschäft“ niveauabgesenkten Bibliothek für die allgemeine Bevölkerung deutlich zu hoch entlohnt ist, insbesondere auch im Vergleich zu anderen Bibliotheken in Deutschland? Zu 15.: Der Vorstand der ZLB wird laut Stiftungsgesetz vom Stiftungsrat bestellt und kann aus bis zu zwei Personen bestehen. Die ZLB gehört mit rd. 310 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie mit einem Jahresetat von rd. 25 Mio. € zu den größten öffentlich geförderten Kultureinrichtungen des Landes Berlin. Die bibliothekarischen und kaufmännisch- organisatorischen Aufgaben sind enorm. Damit die meistbesuchte Berliner Kultureinrichtung in jeder Hinsicht kompetent geführt wird, hält der Senat die verantwortungsvolle Aufteilung der bibliothekarischen und kaufmännischen Aufgaben auf zwei Personen gerade auch im Hinblick auf die Bedeutung dieser Einrichtung und den daraus folgenden großen Anforderungen für gerechtfertigt. Berlin, den 15. Juli 2015 In Vertretung Tim Renner Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Aug. 2015)