Drucksache 17 / 16 556 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) und Dr. Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 25. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juli 2015) und Antwort Besoldung von Richter*innen und Staatsanwält*innen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Um wieviel Prozentpunkte veränderte sich die Besoldung der Richter und Staatsanwälte jeweils in den Besoldungsgruppen R1, R2 und R3 – jeweils in der Endstufe sowie unter anteilig monatlicher Berücksichtigung der geleisteten Sonderzahlungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) – in der Zeit von a) 1990 bis 2005 b) 1991 bis 2006 c) 1992 bis 2007 d) 1993 bis 2008 e) 1994 bis 2009 f) 1995 bis 2010 g) 1996 bis 2011 h) 1997 bis 2012 i) 1998 bis 2013 j) 1999 bis 2014 k) 2000 bis 2015? 2. a) Um wie viel Prozentpunkte veränderten sich die Tariflöhne der Angestellten im Öffentlichen Dienst im Land Berlin durchschnittlich – jeweils in den unter Frage 1 a) bis k) genannten Zeiträumen aa) ohne Berücksichtigung der dem öffentlichen Dienst zuzurechnenden Beschäftigten der Kommunalen Eigenbetriebe? bb) unter Berücksichtigung der dem öffentlichen Dienst zuzurechnenden Beschäftigten der Kommunalen Eigenbetriebe? b) Soweit dabei (z.B. im Rahmen des Solidarpaktes) Einschnitte bei der Tarifentlohnung vorgenommen wurden : Welche Kompensationen wurden hierfür gewährt (z.B. Verringerung der Arbeitszeit)? Welche Angaben ergeben sich bei Beantwortung der Frage 2a), wenn statt der Kompensation der Gegenwert als Tariferhöhung Berücksichtigung finden würde? 3. Um wie viel Prozentpunkte stieg der Verbraucherpreisindex im Land Berlin jeweils in den unter Frage 1 a) bis k) genannten Zeiträumen? Sofern Daten für das Land Berlin nicht vorliegen: Um wie viel Prozentpunkte stieg der Verbraucherpreisindex durchschnittlich im Bundesgebiet ? 4. Um wie viel Prozentpunkte stieg der Nominallohnindex im Land Berlin im Sinne der Veränderung des durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes inklusive Sonderzahlungen der vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer im Land Berlin jeweils in den unter Frage 1 a) bis k) genannten Zeiträumen? Sofern Daten für das Land Berlin nicht vorliegen: Um wie viel Prozentpunkte stieg der Nominallohnindex durchschnittlich im Bundesgebiet? 5. a) Um wie viel Prozentpunkte veränderte sich die Besoldung in den Besoldungsgruppen A5, A9, A13 und A15 – jeweils in der Endstufe sowie unter anteilig monatlicher Berücksichtigung der geleisteten Sonderzahlungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) – im Land Berlin jeweils jährlich in der Zeit von 1990 bis 2015? b) Um wie viel Prozentpunkte veränderte sich die Besoldung der in den Besoldungsgruppen R1, R2 und R3 – jeweils in der Endstufe sowie unter anteiliger monatlicher Berücksichtigung der geleisteten Sonderzahlungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) – im Land Berlin jeweils jährlich in der Zeit von 1990 bis 2015? 6. Wie hoch war das jährliche Bruttoeinkommen (einschließlich der Sonderzahlungen) in den Besoldungsgruppen R1, R2 und R3 – jeweils in der Endstufe sowie unter anteiliger monatlicher Berücksichtigung der geleisteten Sonderzahlungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld ) – a) in den Jahren 1990 bis 2003 im Bund? b) in den Jahren 2004 bis 2015 jeweils in den einzelnen Bundesländern einschließlich Berlins und dem Bund? c) durchschnittlich in den Jahren 2004 bis 2015 in den anderen Bundesländern und dem Bund (ohne Berlin)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 556 2 7. Wie viel Prozent des Indexwertes der erhöhten Besoldung (nicht gefragt ist, ob die Besoldungsanpassungen hinter dem Index zurückbleiben) beträgt die Differenz zwischen kompensationsbereinigten Tarifergebnissen (Frage 2) und der jeweiligen Besoldungsanpassung (Frage 1) im Land Berlin – jeweils in den unter Frage 1 a) bis k) genannten Zeiträumen (vgl. Urteil des BVerfG vom 5. Mai 2015, 2 BvL 17/09, Rn. 144)? In welchen Vergleichszeiträumen beträgt sie fünf oder mehr Prozent? 8. Wie viel Prozent des Indexwertes der erhöhten Besoldung (nicht gefragt ist, ob die Besoldungsanpassungen hinter dem Index zurückbleiben) beträgt die Differenz zwischen der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (Frage 3) und der jeweiligen Besoldungsanpassung (Frage 1) im Land Berlin – jeweils in den unter Frage 1 a) bis k) genannten Zeiträumen (vgl. Urteil des BVerfG vom 5. Mai 2015, 2 BvL 17/09, Rn. 144)? In welchen Vergleichszeiträumen beträgt sie fünf oder mehr Prozent? 9. Wie viel Prozent des Indexwertes der erhöhten Besoldung (nicht gefragt ist, ob die Besoldungsanpassungen hinter dem Index zurückbleiben) beträgt die Differenz zwischen der Entwicklung des Nominallohnindex (Frage 4) und der jeweiligen Besoldungsanpassung (Frage 1) im Land Berlin – jeweils in den unter Frage 1 a) bis k) genannten Zeiträumen (vgl. Urteil des BVerfG vom 5. Mai 2015, Rn. 144)? In welchen Vergleichszeiträumen beträgt sie fünf oder mehr Prozent? 10. Wie veränderten sich die Abstände zwischen der jährlichen Besoldung in den Besoldungsgruppen R1, R2 und R3 (Frage 5b) zu der Besoldung in den Besoldungsgruppen A5, A9, A13 und A15 (Frage 5a) jährlich seit 2003 in Prozent? Gibt es bei Betrachtung jeweils von 5- Jahres-Zeiträumen eine Abschmelzung der jeweiligen Abstände um 10 oder mehr Prozent? Wenn ja, bei welchen 5-Jahres-Zeiträumen jeweils? 11. Wie viel Prozent lag im Zeitraum von 2004 bis 2015 das im Land Berlin in den Besoldungsgruppen R1, R2 und R3 gezahlte Bruttoeinkommen (einschließlich der Sonderzahlungen in der Endstufe) (Frage 6a und 6b für Berlin) unter dem durchschnittlichen jährlichen Bruttogehalt in der entsprechenden Besoldungsgruppe der anderen Bundesländer (ohne Berlin) und des Bundes (Frage 6c)? Gab oder gibt es eine Abweichung von zehn oder mehr Prozentpunkten? Wenn ja, in welchen Jahren? 12. a) Welche Einstellungsvoraussetzungen bestanden in Bezug auf Notenstufen und Notendurchschnitt der Bewerber für den höheren Justizdienst des Landes Berlin jeweils in den Jahren 2000 bis 2015? Inwieweit änderten sich die Voraussetzungen im genannten Zeitraum? b) Wie viele Personen haben sich um eine Einstellung für oder eine Versetzung in den höheren Justizdienst des Landes Berlin jeweils in den Kalenderjahren 2000 bis 2015 bei der Senatsverwaltung für Justiz beworben? c) Wie viele Personen wurden jeweils in den Jahren 2000 bis 2015 in den in den höheren Justizdienst des Landes Berlin eingestellt oder vom Bund oder anderen Ländern nach Berlin versetzt? d) Wie viele Richter und Staatsanwälte waren (bezogen auf Vollzeitäquivalente) jeweils in den Jahren 2000 bis 2015 in Berlin jeweils in den Besoldungsgruppen R1, R2 und R3 tätig? 13. a) Wie viele Absolventen der juristischen Staatsprüfungen des Landes Berlin bzw. nach Errichtung des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg verfügten jeweils in den Jahren 2000 bis 2015 über Noten der Notenstufen befriedigend, vollbefriedigend, gut oder sehr gut (Anzahl der Absolventen und deren Anteil bezogen auf alle Absolventen in Prozent, differenziert nach Notenstufen) aa) in der staatlichen Pflichtfachprüfung der Ersten juristischen Staatsprüfung? bb) in der Ersten juristischen Staatsprüfung unter Einbeziehung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (Gesamtnote gem. § 18 JAO)? cc) in der Zweiten juristischen Staatsprüfung? b) Wie viele der Bewerber (Frage 12 b) verfügten jeweils in den Jahren 2000 bis 2015 über Noten der Notenstufen befriedigend, vollbefriedigend, gut oder sehr gut in den in Frage 13 a) aa) bis cc) genannten Prüfungen (Anzahl der Absolventen und deren Anteil bezogen auf alle Absolventen in Prozent, differenziert nach Notenstufen)? c) Wie viele der eingestellten Bewerber (Frage 12c) verfügten jeweils in den Jahren 2000 bis 2015 über Noten der Notenstufen befriedigend, vollbefriedigend, gut oder sehr gut in den in Frage 13 a) aa) bis cc) genannten Prüfungen (Anzahl der Absolventen und deren Anteil bezogen auf alle Absolventen in Prozent, differenziert nach Notenstufen)? d) Was war die Durchschnittsnote (in Punkten) der eingestellten Bewerber (Frage 12c) jeweils in den Jahren 2000 bis 2015 in den in Frage 13 a) aa) bis cc) genannten Prüfungen? 15. a) Wie haben sich jeweils in den Jahren 2000 bis 2015 die jährlichen Bruttoverdienste in folgenden Beschäftigungsgruppen im Land Berlin verändert: aa) aller vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Land Berlin in leitender Stellung (Leistungsgruppe 1), bb) aller vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Land Berlin in leitender Stellung, die über einen Universitätsabschluss verfügen, davon: cc) Ingenieure; dd) Bankfachleute; ee) Unternehmer, Geschäftsführer, Geschäftsbereichsleiter ; ff) Unternehmensberater, Organisatoren; gg) Rechtsanwälte, Notare; hh) Wirtschaftsprüfer, Steuerberater; ii) leitende und administrativ entscheidende Verwaltungsleute b) Wie hoch war bei den in Frage 15a) genannten Gruppen aa) die Spannbreite der Verdienste? bb) der Median der Verdienste? cc) der mittlere Verdienst? c) Wie viel Prozent der in Frage 1a) genannten Gruppen verdienten jeweils in den Jahren 2000 bis 2015 weni- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 556 3 ger als ein im Land Berlin nach der Besoldungsstufe R 1 (Anfangsstufe), R1 (Endstufe), R 2 (Endstufe), R 3 (Endstufe ) besoldeter Richter oder Staatsanwalt? d) Wie entwickelte sich der Medianverdienst der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Land Berlin in leitender Stellung, die über einen Universitätsabschluss verfügen (Frage 1a) bb)) jeweils in den Jahren 2000 bis 2015 jeweils im Verhältnis zur Entwicklung der Besoldung im Land Berlin in den Besoldungsgruppen R1, R2 und R3? 16. a) Wie veränderten sich in den Jahren 2003 bis 2015 für die Richter und Staatsanwälte in den Besoldungsstufen R1, R2 und R3 im Land Berlin die Beihilfeleistungen ? Welche Leistungen wurden zusätzlich gewährt , welche aus dem Beihilfekatalog gestrichen? b) Wie entwickelten sich für die Richter und Staatsanwälte in den Besoldungsstufen R1, R2 und R3 im Land Berlin die Kostendämpfungspauschalen und weitere Selbstbehalte jeweils in den Jahren 2003 bis 2015? c) Wie entwickelte sich das Versorgungsniveau für die Richter und Staatsanwälte in den Besoldungsstufen R1, R2 und R3 im Land Berlin jeweils in den Jahren 2003 bis 2015 und zwar aa) in Bezug auf den Anteil der Pension an der zuletzt bezogenen Besoldung? bb) in Bezug auf die Anzahl der für das Erreichen der Höchstpension erforderlichen Dienstjahre? cc) bezogen auf die durchschnittliche Höhe der Versorgung der in dem jeweiligen Jahr neu in den Ruhestand getretenen Empfänger gegenüber den Vorjahren in Prozent ? Zu 1 bis 13, 15 und 16: Die Fragen zielen auf die Prüfungsstufen und Parameter, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. Mai 2015 (Az. 2 BvL 17/09 u.a.) zur Feststellung einer verfassungswidrigen Unteralimentation entwickelt hat. Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Höhe der Besoldung in der Besoldungsgruppe R 1 des Landes Sachsen-Anhalt in den Jahren 2008 bis 2010 nicht mit dem aus Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes folgenden Alimentationsgrundsatz vereinbar war. Hierzu verweise ich auf die Antwort vom 26. Mai 2015 auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/16 217 des Abgeordneten Dr. Dirk Behrendt (Grüne) und die Antwort vom 5. Juni 2015 auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/16 308 des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE). Danach sind zur Prüfung der Frage, ob und ggf. welcher gesetzgeberischer Handlungsbedarf sich aus dem Urteil für das Land Berlin ergibt, Datenerhebungen sowie umfangreiche Berechnungen für längere Zeiträume notwendig . Diese Prüfung dauert an, so dass die Fragen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden können . Der umfangreiche Fragenkatalog bestätigt die Komplexität der vorzunehmenden Prüfungen und Berechnungen . Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird dem Abgeordnetenhaus nach Abschluss der Prüfungen unaufgefordert berichten. 14. a) Wie hat sich der Frauenanteil im Eingangsamt des höheren Justizdienstes des Landes Berlin jeweils in den Jahren 2000 bis 2015 entwickelt? b) Wie hat sich der Anteil der Teilzeitbeschäftigten im Eingangsamt des höheren Justizdienstes des Landes Berlin jeweils in den Jahren 2000 bis 2015 entwickelt? Zu 14: Die Entwicklung des Frauenanteils und des Anteils der Teilzeitbeschäftigten im Eingangsamt des höheren Justizdienstes bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Eingangsamt R 1 insgesamt davon Teilzeitbeschäftigte in R 1 Jahr Besoldungsgruppe darunter Frauen darunter Frauen insgesamt absolut in % insgesamt absolut in % 2000 R 1 1.180 527 44,7 82 79 96,3 2002 R 1 1.178 553 46,9 102 98 96,1 2004 R 1 1.132 556 49,1 145 126 86,9 2006 R 1 1.129 573 50,8 173 152 87,9 2008 R 1 1.140 598 52,5 183 160 87,4 2010 R 1 1.142 642 56,2 179 157 87,7 2012 R 1 1.174 653 55,6 228 207 90,8 2014 R 1 1.143 655 57,3 250 229 91,6 07/2015 R 1 1.191 689 57,9 266 241 90,6 Berlin, den 16. Juli 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juli 2015)