Drucksache 17 / 16 558 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 06. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juli 2015) und Antwort LAGeSo-Affäre (I): Bericht der externen Wirtschaftsprüfer Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse des Berichts der externen Wirtschaftsprüfer über die Überprüfung der Unterbringung von Asylbewerber*innen und Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)? 2. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus den Ergebnissen der Überprüfung durch die Wirtschaftsprüfer, welche Maßnahmen plant er, und bis wann will er diese jeweils umsetzen? (Bitte Maßnahmen- und Zeitplan ausführen .) Zu 1. und 2.: Mit Stand vom 23.06.2015 waren in Berlin rund 15.200 Asylbegehrende und Flüchtlinge in 59 Einrichtungen untergebracht. Hierzu gehören sechs Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) und 51 Gemeinschaftsunterkünfte (davon 17 mit Notbelegung). Hinzu kommen eine vertragsfreie Einrichtung sowie die Erstaufnahmeeinrichtung/Clearingstelle (EAC) für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Somit hat das Land Berlin innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren seit Juli 2012 die Anzahl der Unterbringungseinrichtungen um mehr als 40 Objekte und die Gesamtkapazität um rund 12.000 Plätze erhöht. Im statistischen Mittel wurden somit jeden Monat ein bis zwei neue Unterkünfte mit 300 bis 350 Plätzen neu in Betrieb genommen . Die Untersuchung und Bewertung des Verwaltungshandels des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in Bezug auf die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in Gemeinschaftsunterkünften der Betreiber GIERSO und PeWoBe hat gezeigt, dass die rasant ansteigende Zahl von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Flüchtlingen eine professionalisierte Weiterentwicklung der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) in quantitativer und qualitativer Hinsicht erfordert. Der Senat von Berlin wird die von den Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern erarbeiteten Handlungsempfehlungen sukzessive in die Verwaltungspraxis des LAGeSo umsetzten. Hierzu wurden bereits umfassende Veränderungsmaßnahmen zur Organisationsanpassung der BUL ergriffen. So wurde die BUL als eigenständiges Referat aus der Verwaltungsorganisation des LAGeSo herausgenommen und einem Aufbaumanagement, bestehend aus der Geschäftsführerin der Wohnbauten- und Beteiligungsgesellschaft mbH Petra Hildebrandt und dem ehemaligen Leiter des Steuerungsdienstes im Bezirksamt Reinickendorf Stephan Herting unterstellt. Der Senat von Berlin wird die von den Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern vorgeschlagene Trennung zwischen der Objektherrichtung einer Flüchtlingsunterkunft einerseits und dem Betrieb der Flüchtlingsunterkunft andererseits verstärkt fortsetzen. Der Senat hat bereits vor dem Vorliegen der Ergebnisse der externen Untersuchung einen Systemwechsel für die Bereitstellung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten als wirtschaftliche Verfahrensweise eingeleitet. Um dem steigenden Bedarf an Unterbringungskapazitäten zu entsprechen, werden zukünftig vorrangig geeignete landeseigene Bestandsimmobilien genutzt bzw. für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen ertüchtigt werden. Durch die Ertüchtigung landeseigener Liegenschaften und den Neubau von modularen Flüchtlingsunterkünften auf landeseigenen Grundstücken soll das Land zunehmend in die Lage versetzt werden, selber Anbieter von Unterkunftsplätzen zu sein. Darüber hinaus wird das Land Berlin weiterhin auf die Nutzung von Immobilen in Privatbesitz angewiesen sein, da der derzeitige hohe Platzbedarf nicht vollständig durch die Bereitstellung landeseigener Grundstücke und Bestandsimmobilien gedeckt werden kann. Auch in diesen Objekten wird eine Trennung von Objektherrichtung und Anmietung einerseits und Betrieb anderseits angestrebt. Hierzu ist beabsichtigt, dass das Land Berlin die entsprechenden Unterkünfte anmietet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 558 2 3. Auf welche Datengrundlage/Quellen stützt sich die Überprüfung durch die Wirtschaftsprüfer? Haben die Wirtschaftsprüfer die vollständig im LAGeSo vorhandenen Akten zu den 22 Vorgängen eingesehen und in ihre Prüfung mit einbezogen? 4. Welche weiteren Unterlagen sind den Wirtschaftsprüfern neben den 63 Aktenordnern über PeWoBe /GIERSO- Unterkünfte sowie den 15 Aktenordnern zu „Vergleichsfällen“ vom LAGeSo gemäß E-Mails vom 07.04., 09.04., 17.04., 11.05. sowie 26.05.2015 im Rahmen der Überprüfung zur Verfügung gestellt worden? 5. Haben die Wirtschaftsprüfer auch alle elektronischen Akten und „Nebenakten“ in ihre Überprüfung einbezogen ? Wenn nein, warum nicht? In welchem Umfang existieren elektronische Akten und „Nebenakten“ in der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL)? 6. Haben die Wirtschaftsprüfer die tatsächlichen unterkunftsbezogenen Mittelabflüsse in die Überprüfung miteinbeziehen können oder haben sie ihre Feststellungen anhand der Aktenlage treffen müssen? Wenn nein, warum nicht? Zu 3. bis 6.: Die Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer haben Zugang zu allen Akten, Unterlagen und elektronischen Daten des LAGeSo erhalten, soweit dies für die Überprüfung der Verwaltungsvorgänge im Rahmen des erteilten Prüfauftrages erforderlich war. In der BUL erfolgt die Aktenführung in Papierform. Eine elektronische Aktenführung wird nicht vorgenommen . Es besteht jedoch für jede Beschäftigte und jeden Beschäftigten die Möglichkeit, im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung Dokumente elektronisch abzulegen. Die 16 Verwaltungsvorgänge über den Abschluss von Betreiberverträgen für Gemeinschaftsunterkünfte zwischen dem LAGeSo und den Betreibern Gierso/ PeWoBe, sowie der 6 Vergleichsvorgänge verschiedener Betreiber lagen somit in Papierform zur Prüfung vor. Die 22 Verwaltungsvorgänge hatten einen Umfang von insgesamt 78 Aktenordnern. Die Verwaltungsvorgänge enthielten keine unterkunftsbezogenen Mittelabflüsse, da diese in gesonderten Vorgängen abgelegt sind und besonderen Zugriffsregelungen obliegen. Bei den weiteren Unterlagen, welche vom LAGeSo mit E- Mails vom 07.04., 09.04., 17.04., 11.05. sowie 26.05.2015 übermittelt worden sind handelte es sich nicht um objektspezifische Unterlagen, sondern um Dokumente , die zum besseren Verständnis der allgemeinen Verwaltungsabläufe im LAGeSo von den Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern abgefragt worden waren. Dabei handelte es sich zum Beispiel um Unterlagen zum Betreiberpool , zur Markterkundung, zu einer öffentlichen Ausschreibung aus dem Jahr 2012 und zur Ansprache von Hostelbetreiberinnen und Hostelbetreibern. Zudem haben insgesamt 9 Besprechungen mit wechselndem Teilnehmerkreis zur Beantwortung von allgemeinen Fragen der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern zu untersuchten Themenkomplexen (z. B. Kalkulation von Tagessätzen, Umgang mit Herrichtungskosten ) stattgefunden. 7. Gedenkt der Senat, im Rahmen einer Tiefenprüfung die tatsächlichen Mittelabflüsse je Unterkunft aus dem elektronischen System feststellen zu lassen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht? Zu 7.: Der Senat beabsichtigt, die von den Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern untersuchten Verwaltungsvorgänge einer Tiefenprüfung zur Geltendmachung von Rückforderungs- bzw. Minderungsansprüchen , Überzahlungen und Doppelabrechnungen gegenüber den Betreibern zu unterziehen. Zur Durchführung einer solchen Tiefenprüfung benötigt die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales jedoch externes fachlich geschultes Personal, sodass mit Ergebnissen der Tiefenprüfung frühestens Ende des Jahres zu rechnen ist. Über die Ergebnisse wird das Abgeordnetenhaus fortlaufend unterrichtet. 8. Warum sind die PeWoBe-Unterkünfte in der Colditzstraße und in der Wilmersdorfer Straße (mittlerweile geschlossen) nicht von den Wirtschaftsprüfern untersucht worden? 9. Warum wurden nur die am 1. Januar 2015 im Auftrag des LAGeSo betriebenen Unterkünfte in die Überprüfung der Wirtschaftsprüfer einbezogen? Wer hat diesen Stichtag aus welchen Gründen festgelegt? Zu 8. und 9.: Das Parlament und die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hatten ein gemeinsames gesteigertes Interesse an einer zügigen Aufklärung der in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe zu den Prozessen in Bezug auf die Auswahl der Betreiber Gierso und PeWoBe im LAGeSo. Hierzu war es sachgerecht, die Aktenvorgänge der 16 Berliner Gemeinschaftsunterkünfte, die zum Stichtag 01.01.2015 im Auftrag des LAGeSo betrieben wurden, zu untersuchen. Diese Entscheidung wurde von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales als Auftraggeber der Untersuchung getroffen. Die Flüchtlingsunterkünfte in der Wilmersdorfer Straße und in der Colditzstraße waren zum Stichtag 01.01.2015 nicht mehr bzw. noch nicht in Betrieb. 10. Welche Zeiträume der Verwaltungsvorgänge sind von den Wirtschaftsprüfern aus welchen Gründen jeweils betrachtet worden? (Bitte nach Unterkunft aufschlüsseln.) Zu 10.: Die einzelnen Verwaltungsvorgänge umfassten die nachfolgenden Prüfungszeiträume: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 558 3 Verwaltungsvorgang Beginn der Aktenführung* Ende der Prüfung der Wirtschafsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer * Bornitzstraße 16.09.2014 17.03.2015 Bühringstraße 17.09.2014 17.10.2014 Goerzallee 30.11.2012 20.10.2014 Haarlemer Straße 29.11.2012 24.10.2014 Klingsorstraße 12.03.2013 04.07.2014 Levetzowstraße 04.10.2012 06.11.2014 Maxie-Wander-Straße 24.05.2013 26.08.2014 Rennbahnstraße 04.11.2013 11.09.2014 Rognitzstraße 08.10.2010 08.01.2014 Rohrdamm 01.10.2013 22.10.2014 Rudolstäder Straße 23.12.2014 13.04.2015 Scharnweber Straße 06.08.2013 12.09.2014 Schöneberger Ufer 27.07.2010 14.10.2013 Soorstraße 03.05.2012 20.02.2014 Staakener Straße 18.04.2013 11.02.2014 Wassersportallee 11.10.2012 20.08.2014 Alfred-Randt-Straße 22.09.2014 13.04.2015 Chausseestraße 05.02.2013 19.03.2015 Herzbergstraße 28.03.2011 02.12.2014 Kirchhainer Damm 03.07.2014 06.05.2015 Oranienburger Straße 21.02.2012 15.04.2015 Salvador-Allende-Straße 17.06.2013 26.02.2015 * Die Anfangs- und Enddaten stellen den Prüfungszeitraum der Detailprüfung durch die Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer dar. Die Enddaten spiegeln nicht das tatsächliche Ende der Verwaltungsvorgänge wider. 11. Ist die Rolle der Hausleitung des LAGeSo, die Rolle der Fachaufsicht über das LAGeSo und der politischen Leitung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales von den Wirtschaftsprüfern mit überprüft worden ? Wenn nein, warum nicht? Zu 11.: Die Verwaltungsvorgänge umfassen die Dokumentation der einzelnen Flüchtlingsobjekte durch die sachbearbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dokumentieren die Entscheidungsfindung innerhalb des LAGeSo. Soweit die Hausleitung des LAGeSo an der Entscheidungsfindung beteiligt war, wird dies im Bericht dargestellt. 12. Gibt es neben dem Bericht und dessen vertraulichen Anlagen weitere Berichte, Anlagen o.ä. mit „Aussagen zu Sachverhalten, die sich auf die politische Leitung beziehen und der politischen Entscheidung und Steuerung unterliegen“, die laut Leistungsbeschreibung zum Vertrag mit den Wirtschaftsprüfern vertraulich zu behandeln und dem Bericht gesondert in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „vertraulich“ beizufügen waren? Warum gibt es eine entsprechende Vertragsklausel? Zu 12.: Neben dem Abschlussbericht der Prüfung der Verwaltungsvorgänge und den Anlagen zum Abschlussbericht wurden der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales keine weiteren Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag übergeben. Die in der Leistungsbeschreibung aufgenommene Verpflichtung wurde für den Fall des Auffindens von datenschutzrechtlich schützenswerten Daten, sowie von solchen Daten aufgenommen, welche noch dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses unterfallen wären. Solche Daten wurden jedoch bei der Untersuchung nicht aufgefunden. 13. Wann und auf wessen Initiative hin wurde die Untersuchung der Wirtschaftsprüfer um die sechs Verwaltungsvorgänge zu „Vergleichsfällen“ erweitert? Von wem und nach welchen Kriterien wurden die sechs Unterkünfte ausgewählt? 14. An welchem konkreten Datum und in welcher Form wurde die Erweiterung des Untersuchungsauftrags um sechs Verwaltungsvorgänge zu „Vergleichsfällen“ beauftragt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 558 4 Zu 13. und 14.: Die Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer haben in einem Gespräch in der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales am 05.05.2015 eine Auftragserweiterung empfohlen. Sinn der Auftragserweiterung war, den Vorwurf der Bevorzugung der Betreiber Gierso und PeWoBe gegenüber anderen gemeinnützigen oder gewerblichen Mitbewerbern besser einschätzen zu können. Dieses Anliegen wurde von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales geteilt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde am 15.05.2015 fernmündlich über die Absicht der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales der Auftragserweiterung zuzustimmen informiert, nachdem Anzahl und Auswahl der Vergleichsobjekte zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und den Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern abgestimmt wurden. Dabei sollten sowohl mehrere gewerbliche als auch mehrere gemeinnützige Betreiber untersucht werden. Eine noch höhere Anzahl von Vergleichsvorgängen im Rahmen des erteilten Auftrags wäre vergaberechtlich nicht zulässig gewesen. Der schriftliche Vertrag der Ergänzungs- und Änderungsvereinbarung zum Vertrag über die Überprüfung der Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften durch das LAGeSo wurde von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales am 02.06.2015 und von den Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern am 05.06.2015 unterzeichnet. 15. Lag zum Zeitpunkt der Erweiterung des Auftrags der Wirtschaftsprüfer der politischen Leitung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales bereits der zweite Innenrevisionsbericht des LAGeSo vor? An welchem konkreten Datum lag der zweite Innenrevisionsbericht des LAGeSo der politischen Leitung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vor? Zu 15.: Die Untersuchung der Innenrevision im LAGeSo und die Untersuchung der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sind zwei unabhängige Untersuchungen , welche teilweise parallel die Verwaltungsvorgänge im LAGeSo untersucht haben. Zum Zeitpunkt der Erweiterung des Auftrags der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer lag der 2. Zwischenbericht der Innenrevision bereits vor. Dieser wurde der politischen Leitung am 30.04.2015 vorgelegt. 16. Welche Kosten sind dem Land Berlin insgesamt durch die von den Wirtschaftsprüfern vorgenommene Überprüfung der Unterbringung von Asylbewerber*innen und Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften durch das LAGeSo entstanden? Zu 16.: Dem Land Berlin sind durch die Beauftragung der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer Kosten in Höhe von 122.094 Euro entstanden Berlin, den 23. Juli 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juli 2015)