Drucksache 17 / 16 570 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 06. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juli 2015) und Antwort Bau der S-Bahn-Linie S21 – teurer, später, unsinniger? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Frage 1: Treffen Informationen zu, dass sich die S21 im Vergleich zu den veranschlagten 190 Millionen Euro für den 1. Bauabschnitt und 127 Millionen für den 2. Bauabschnitt deutlich verteuert? Wenn ja, wie hoch ist die Steigerung? Antwort zu 1: Die DB teilt hierzu mit: „Von einer Steigerung der Kosten gegenüber den bisherigen Planzahlen muss allerdings aufgrund der allgemeinen Preissteigerung, einem höheren Ausstattungsniveau (Balisentechnik) und den neuen Planungen für den Bereich Hauptbahnhof ausgegangen werden.“ Frage 2: Treffen Informationen zu, dass der Bund eine neue Kosten-Nutzen-Berechnung für das Projekt verlangt ? Wenn ja, bis wann soll diese abgeschlossen sein? Falls schon Ergebnisse vorliegen, bitte um Mitteilung der Ergebnisse. Antwort zu 2: Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geforderte Nutzen -Kosten-Untersuchung (NKU) befindet sich derzeit in der Bearbeitung. Ergebnisse sollen nach derzeitigem Stand bis Ende 2015 vorliegen. Frage 3: Umfasst die für die Kosten-Nutzen-Berechnung erneut untersuchte Strecke nur den ersten Bauabschnitt bis zum Hauptbahnhof oder auch den zweiten Bauabschnitt bis zum Potsdamer Platz? Wird in die Kosten -Nutzen-Berechnung der S-Bahnhof Perleberger Brücke einbezogen? Wenn nicht, bitte um Begründung. Antwort zu 3: Die aktuell in Bearbeitung befindliche NKU zur S21 betrachtet – wie auch schon die im Jahre 2008 erarbeitete NKU – den gesamten Abschnitt zwischen Nordring über Hauptbahnhof bis Potsdamer Platz. Der optionale S-Bahnhof Perleberger Brücke wird in einer weiteren Variante betrachtet. Ergebnisse werden nach derzeitigem Stand erst 2016 erwartet. Frage 4: Wann ist mit der Fertigstellung des 1. Bauabschnitts bis zum Hauptbahnhof zu rechnen? Ist der auf der Webseite der Senatsverwaltung angegebene Zeitplan der Fertigstellung bis 2017 noch aktuell? Antwort zu Frage 4: Die DB teilt hierzu mit: „Die Zeitpläne für Bau und Inbetriebnahme der einzelnen Bauabschnitte der S21 sind zurzeit in der Überarbeitung und werden nach Abstimmung mit den Beteiligten kommuniziert.“ Der auf der Webseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dargelegte Stand der Maßnahme ist damit nicht mehr aktuell und wird kurzfristig aktualisiert . Frage 5: Treffen Informationen zu, dass die Bahn einen provisorischen Bahnsteig unter der Invalidenstraße bauen will, da die beim Bau des Hauptbahnhofs erbrachten Vorleistungen für die S21 unzureichend sind? Welche Verzögerungen für den Bau des 2. Bauabschnitts ergeben sich hieraus? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 570 2 Frage 6: Welche zusätzlichen Kosten entstehen aus dem Bau des provisorischen Bahnhofs? Wie verträgt sich ein provisorischer Bahnhof mit dem geplanten Weiterbau der S21 (2. Bauabschnitt)? Antwort zu 5 und 6: Die DB teilt hierzu mit: „Um schon vor der endgültigen Fertigstellung des S21-Bahnhofs unter dem Hauptbahnhof einen Verkehrswert für die Fahrgäste zu ermöglichen, untersucht die Deutsche Bahn in Abstimmung mit dem Land Berlin die Errichtung eines provisorischen Bahnsteigs im Bereich zwischen der Invalidenstraße und der B96. Von diesem Interimsbahnsteig aus hätten die Fahrgäste die Möglichkeit über eine Passerelle den Hauptbahnhof und auch die Straßenbahnhaltestelle direkt zu erreichen. Der Interimsbahnsteig ist barrierefrei erreichbar. Verzögerungen oder Einschränkungen für den Bau des 2. Bauabschnittes der S21 durch den Bau des provisorischen Bahnsteigs ergeben sich hieraus nicht. Dem Land Berlin würden keine zusätzliche Kosten entstehen.“ Frage 7: Inwieweit hält es der Senat für sinnvoll, Geld für einen provisorischen Bahnhof zu investieren? Ist es nicht sinnvoller, den zur Erschließung neuer Quartiere dringend notwendigen S-Bahnhof Perleberger Straße zu finanzieren? Antwort zu 7: Wie die DB ausführt, werden dem Land Berlin keine zusätzlichen Kosten für den von der DB vorgeschlagenen Interimsbahnsteig entstehen. Es besteht damit kein Zusammenhang zwischen dem Interimsbahnsteig am Hauptbahnhof und dem optionalen S-Bahnhof Perleberger Brücke. Inwieweit der optionale S-Bahnhof Perleberger Brücke zur Erschließung des geplanten Quartiers in der Heidestraße beitragen kann und wie hoch dessen volkswirtschaftlicher Nutzen sein würde, wird im Rahmen der derzeit in Bearbeitung befindlichen NKU in einer weiteren Variante untersucht werden. Dies ist aber unabhängig von der möglichen Realisierung eines Interimbahnsteiges. Frage 8: Wann ist der Beginn des 2. Bauabschnitts bis zum Potsdamer Platz geplant? Ist der auf der Webseite der Senatsverwaltung angegebene Zeitplan der Fertigstellung von 2017 bis 2023 noch aktuell? Antwort zu 8: Siehe Antwort zu Frage 4. Frage 9: Inwieweit ist es trotz der aus dem provisorischen Bahnsteig entstehenden zeitlichen Verschiebung des 2. Bauabschnitts möglich, die Kosten-NutzenBerechnung für den 1. und 2. Bauabschnitt gemeinsam vorzunehmen? Antwort zu 9: Wie die DB ausführt, entstehen aus dem provisorischen Bahnsteig keine zeitlichen Verschiebungen für den 2. Bauabschnitt. Frage 10: Wann ist der Bau des 3. Bauabschnitts über das Gleisdreieck Richtung Süden geplant? Antwort zu 10: Mit dem Bau des 3. Bauabschnittes wird nach derzeitigem Stand nicht vor Fertigstellung des 2. Bauabschnittes begonnen werden. Eine genauere zeitliche Perspektive gibt es bisher nicht. Berlin, den 23. Juli 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juli 2015)