Drucksache 17 / 16 579 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 07. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2015) und Antwort Neubesetzung der Vorstandsposition bei der Messe Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann erfolgte wo die öffentliche Bekanntmachung über die beabsichtigte Neubesetzung der vakanten Vorstandsposition bei der Messe Berlin? Zu 1. Die öffentliche Bekanntmachung über die beabsichtigte Neubesetzung der vakanten Vorstandsposition bei der Messe Berlin erfolgte am 28.03.2015 in der FAZ (Frankfurter Allgemeine Zeitung) sowie über den OnlineStellenmarkt der FAZ. 2. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber haben sich auf die öffentliche Bekanntmachung beworben, wie viele davon waren Frauen? Zu 2.: Auf die öffentliche Bekanntmachung gab es insgesamt 139 Bewerbungen, davon waren 84 Bewerbungen von Frauen und 55 Bewerbungen von Männern. 3. War eine Personalagentur bzw. -beratung in die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten einbezogen, wenn ja, welche? Zu 3.: Der Aufsichtsrat der Messe Berlin hat bei der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten - wie in der Vergangenheit - professionelle externe Beratung in Anspruch genommen. Die Unterstützung bei der Neubesetzung der vakanten Geschäftsführungsposition der Messe Berlin GmbH erfolgte durch die Personalberatungsagentur Odgers Berndtson. 4. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber wurden über die Agentur/Beratung in die engere Auswahl einbezogen , wie viele davon waren Frauen? Zu 4.: . Aus der Vielzahl an Bewerbungen wurde vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates mit Unterstützung der Personalberatungsagentur eine sogenannte Shortlist erstellt . Die jeweils zwei Kandidatinnen und zwei Kandidaten dieser Shortlist wurden zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. 5. Warum wurde letztlich keine Frau für die Führungsposition besetzt, obwohl es geeignete Kandidatinnen gab? Zu 5.: Bei der Abwägung zwischen der besten Kandidatin / dem besten Kandidaten musste festgestellt werden, dass die entscheidenden Kriterien vom Kandidaten besser erfüllt werden. Insofern war der Kandidat besser geeignet als die Kandidatin. 6. Wie sieht der Senat in diesem Fall die Einhaltung des Landesgleichstellungsgesetzes gewährleistet? Zu 6.: Die am 16.06.2015 gewählte Frauenvertreterin wurde vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates unverzüglich nach Ihrer Wahl über das mit Hilfe einer Personalberatungsgesellschaft durchgeführte Auswahlverfahren nach öffentlicher Ausschreibung und über die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladenen Bewerberinnen informiert . Nach Einsicht in die Verfahrensdokumentation hat die Frauenvertreterin den Vorsitzenden des Aufsichtsrates darüber in Kenntnis gesetzt, dass nach ihrer Prüfung die für das Verfahren maßgeblichen Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) eingehalten worden seien. Bis zur Wahl der Frauenvertreterin wurden deren Rechte nach dem LGG in diesem Besetzungsverfahren durch den Betriebsrat der Messe Berlin GmbH interimsmäßig wahrgenommen. Berlin, den 21. Juli 2015 In Vertretung Henner B u n d e ....................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2015)