Drucksache 17 / 16 582 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (GRÜNE) vom 07. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2015) und Antwort Altlastenbeseitigung Tempelhofer Feld und Gebäude Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist derzeit der Sanierungsstau des Flughafengeländes und des ehemaligen Flughafengebäudes ? (Bitte getrennt nach Gebäude und Freifläche ausweisen ) Antwort zu 1: Der Senat geht nach wie vor davon aus, dass insgesamt ein Betrag von 194 Mio. € Grundinstandsetzung und Modernisierung des ehemaligen Flughafengebäudes erforderlich ist (s. a. Antwort auf die Schriftl. Anfrage Drs. Nr. 17/14284). Hinzu kommen rund 43 Mio. € für Maßnahmen zur laufenden Instandhaltung. In den Jahren 2011 – 2014 wurden Mittel in Höhe von insgesamt 24,7 Mio. € für Maßnahmen der Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung eingesetzt. Frage 2: Welche Altlasten bestehen in Gebäude und Freifläche? Wie hoch sind nach Kenntnis des Senats die Gesamtkosten für die Altlastenbeseitigung/-sanierung? (Bitte getrennt nach Gebäude und Freifläche ausweisen) Antwort zu 2: Derzeit ist bekannt, dass in den Gebäuden Asbest, PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ) und KMF (künstliche Mineralfaser) in unterschiedlicher Konzentration und Ausführung vorhanden sind. Eine Kostenschätzung für die Gebäude kann erst erfolgen, nachdem das in der Beantwortung zu Frage 3 aufgeführte Gesamtgutachten vorliegt. Altlasten sind aus dem Bereich des „Alten Hafens“ und der „Alten Gärtnerei “ bekannt. Die Kosten für die Grundwassersanierung im Alten Hafen werden auf etwa 250.000 bis 300.000 € geschätzt. Eine konkrete Kostenabschätzung für die Sanierung der „Alten Gärtnerei“ hängt von der Art der zukünftigen Nutzung ab und kann deshalb erst nach Erstellung des Entwicklungs- und Pflegeplans (EPP) sinnvoll erfolgen. Daneben sind punktuell lokalisierte Altlasten auf der gesamten Fläche des Tempelhofer Feldes nicht auszuschließen. Diese können erst dann identifiziert werden , wenn konkrete Nutzungsanforderungen vorliegen (z.B. neue Urban Gardening Projekte). Frage 3: Welche vertraglichen Regelungen gibt es zu der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Altlastenbeseitigung /-sanierung in Gebäude und Freifläche? Wie werden diese angewandt? (Bitte getrennt nach Gebäude und Freifläche ausweisen) Antwort zu 3: Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass für bestehende und innerhalb von 10 Jahren nach Beurkundung des Kaufvertrages festgestellte schädliche Bodenveränderungen des Kaufgrundstücks i.S.d. § 2 Abs. 3 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und/oder Altlasten nach § 2 Abs. 5 BBodSchG und bezogen auf evtl. vorhandene schädliche Abfälle in den aufstehenden Gebäuden sich die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) an den Sanierungskosten in Höhe von 90 % beteiligen wird. Die BImA hat sich verpflichtet, unter Einbeziehung des Landes Berlin umfassende Gutachten zur Feststellung von Bodenkontaminationen und schädlichen Abfällen in den Gebäuden zu beauftragen. Von der BImA wurden durch das Land Berlin ca. 50 % der Freifläche und ca. 83 % des Hauptgebäudes angekauft. Für die anteilige Freifläche wurden die Untersuchungen zwischenzeitlich abgeschlossen. Für den Gebäudeteil soll in diesem Jahr die Erstellung eines umfassenden Gutachtens beauftragt werden. Die Kosten trägt die BImA. Frage 4: Welche Maßnahmen zur Altlastenbeseitigung wurden bisher auf dem Flughafengelände und im ehemaligen Gebäude umgesetzt? Wie hoch waren die Kosten dieser Maßnahmen? Wer hat die Kosten zu welchem Anteil übernommen? (Bitte getrennt nach Gebäude und Freifläche ausweisen) Antwort zu 4: Im Zuge der Hangar-Dachsanierung, der Ertüchtigung von Mietflächen sowie in den technischen Anlagen / Einrichtungen werden im Gebäude laufend Schadstoffe beseitigt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 582 2 Folgende Kosten sind bisher entstanden: 2010 700 T€ 2011 90 T€ 2012 600 T€ 2013 650 T€ 2014 800 T€. Die Kosten wurden aus dem Berliner Landeshaushalt finanziert. Auf dem Tempelhofer Feld wurden bisher nur punktuell Altlastensanierungen auf den landeseigenen Flächen umgesetzt (ehem. Übungsplatz Flughafenfeuerwehr , Altlastenfunde bei archäologischen Grabungen, Vorbereitende Maßnahmen zur Grundwassersanierung „Alter Hafen“). Die Kosten lagen bei ca. 550.000 € und wurden aus dem Berliner Landeshaushalt finanziert. Frage 5: Wie hoch ist die finanzielle Beteiligung des Bundes an Maßnahmen zur Altlastenbeteiligung/-sanierung bis heute? Und wo wird/werden die Einnahme bzw. Einnahmen veranschlagt? (Bitte getrennt nach Gebäude und Freifläche ausweisen) Antwort zu 5: Die BImA hat sich nach Prüfung der Unterlagen für die Jahre 2010-2012 an den Kosten bisher in Höhe von 50 % beteiligt. Die Prüfung der Rechnungen für 2013 ist noch nicht abgeschlossen. Die Unterlagen für 2014 werden derzeit von der Tempelhof Projekt GmbH erstellt. Die bisherige Beteiligung der BImA ist eine Abschlagszahlung und wird nach Vorliegen des Gesamtgutachtens finalisiert. Die Zahlungen der BImA wurden im Haushalt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vereinnahmt. Frage 6: Wurden Gutachten oder Untersuchungen zu Altlasten erstellt oder in Planung? Wenn ja, welche genau und ggf. mit welchen Ergebnissen? (Bitte getrennt nach Gebäude und Freifläche ausweisen) Antwort zu 6: Die Freiflächen wurden flächendeckend untersucht. Für das Gebäude wurden im Zuge der Herstellung der Vermietbarkeit Teilgutachten erstellt. Ein umfassendes Gutachten wird in diesem Jahr ausgeschrieben. Für das Tempelhofer Feld liegen entsprechende Voruntersuchungen für die Grundwasserkontamination im „Alten Hafen“ vor. Die Sanierungsmaßnahmen sind mit dem zuständigen Bezirk abgestimmt und sollen noch in 2015 beginnen. Berlin, den 23. Juli 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2015)