Drucksache 17 / 16 587 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 08. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2015) und Antwort Olympiaabenteuer des Senats: Was hat es gekostet? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist die Gesamtsumme, die der Senat aus Mitteln des Landes Berlin für die Interessenbekundung des Berliner Senats für die Durchführung Olympischer/ Paralympischer Spiele 2024/2028 insgesamt aufgewendet hat? 2. Aus welchen Haushaltskapiteln und Haushaltstiteln speisten sich die Ausgaben des Senats für die Olympia -Interessenbekundung im Einzelnen und in jeweils welcher konkreten Höhe wurden titelkonkret Mittel verausgabt ? Zu 1. und 2.: Die Gesamtkosten des Landes Berlin für das Interessenbekundungsverfahren Berlins für die Olympischen und Paralympischen Spiele belaufen sich nach derzeitigem Stand auf rd. 1,6 Mio. EUR. Die einzelnen Kostenpositionen, einschließlich der Angabe, aus welchem Einzelplan / Kapitel / Titel diese jeweils finanziert worden sind, sind der Antwort des Senats zur Schriftlichen Anfrage 17/16 467 zu entnehmen. Sämtliche Kosten der öffentlichen Hand wurden aus dem laufenden Haushalt finanziert. Für die Olympiabewerbung Berlins wurden keine zusätzlichen Finanzmittel beansprucht. 3. Welchen konkreten finanziellen Beitrag leisteten welche landeseigenen Unternehmen jeweils für die Interessenbekundung des Berliner Senats für die Durchführung Olympischer/ Paralympischer Spiele 2024/2028 (Beträge bitte absolut und prozentual gemessen an den Gesamtaufwendungen aufführen)? Zu 3.: Landeseigene Unternehmen haben die Kommunikationskampagne „Wir wollen die Spiele“ des Berliner Senats unterstützt. Eine Übersicht über die geldwerten Leistungen von Landesunternehmen für die Kommunikationskampagne ist der Antwort des Senats zur Schriftlichen Anfrage 17/15 563 zu entnehmen. 4. In welcher Höhe hat sich die Bundesregierung an den Kosten für die Interessenbekundung des Berliner Senats für die Durchführung Olympischer/ Paralympischer Spiele 2024 oder 2028 beteiligt (Beträge bitte absolut und prozentual gemessen an den Gesamtaufwendungen aufführen)? Zu 4.: Die Bundesregierung hat sich nicht an den Kosten für die Interessenbekundung des Berliner Senats für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024/2028 beteiligt. 5. In welcher Höhe hat sich der DOSB an den Kosten für die Interessenbekundung des Berliner Senats für die Durchführung Olympischer/ Paralympischer Spiele 2024 oder 2028 beteiligt (Beträge bitte absolut und prozentual gemessen an den Gesamtaufwendungen aufführen)? Zu 5.: Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat sich nicht an den Kosten für die Interessenbekundung des Berliner Senats für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024/2028 beteiligt. 6. In welcher Höhe beteiligten sich private Unternehmen , Sponsoren u.a. Dritte an den Kosten für die Interessenbekundung des Berliner Senats für die Durchführung Olympischer/ Paralympischer Spiele 2024/2028 (Beträge bitte absolut und prozentual gemessen an den Gesamtaufwendungen aufführen)? Zu 6.: Ziel des Senats war es, einen möglichst hohen Anteil der Bewerbungskosten aus privaten Mitteln zu bestreiten. Für die Kommunikationskampagne wurden ca. 1,5 Mio. EUR aus privaten Geld- und Sachleistungen von Unternehmen aus dem Berlin-Partner Netzwerk akquiriert . Darüber hinaus gab es zahlreiche Initiativen, Unternehmen und Privatpersonen, die sich stadtweit für die Berliner Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele engagiert haben. Umfang und Art der Beteiligung Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 587 2 haben sämtliche privaten Beteiligten eigenständig und in autonomer Budgetverantwortung bestimmt. Die Gesamtsumme der aufgewendeten privaten Mittel entzieht sich der Kenntnis des Senats. 7. In jeweils welcher finanziellen Höhe wurden welche Dritte mit welchen Aufträgen/ Aufgaben o.ä. im Sinne der Interessenbekundung des Berliner Senats für die Durchführung Olympischer/ Paralympischer Spiele 2024/2028 von wem beauftragt? Zu 7.: Für unterstützende datenverarbeitungsgrafische Dienstleitungen bei der Darstellung eines Standortkonzeptes erfolgte die Beauftragung eines Dienstleisters durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Höhe von 1.475 EUR. Die „DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG“ wurde von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit der Erstellung der Antwortbroschüre zu den Fragen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) beauftragt. Die Kosten für die Erstellung der Broschüre inklusive Druckkosten betrugen 60.400 EUR. Für die Vereinsinformationsveranstaltung am 19.11.2014 zum Thema „Was bedeutet eine Olympiabewerbung für die Berliner Sportvereine?“, die gemeinsam mit dem Landessportbund Berlin (LSB) durchgeführt wurde, sind bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport für die Beauftragung von Agenturen und einem Caterer sowie für das Honorar für einen Referenten Kosten von rd. 6.460 EUR entstanden. Außerdem sind bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport für die Beauftragung von Caterern für Workshops und Veranstaltungen sowie für Dienstreisen Kosten i. H. v. rd. 15.000 EUR angefallen. Für die Produktion von Werbemitteln wie Flyer, Give aways, Postkarten, Filme etc. sowie die Kreation und Programmierung der interaktiven Kampagnenwebseite „wirwollendiespiele.de“ hat die Senatskanzlei Agenturen beauftragt. Die Kosten dafür lagen bei 27.945 EUR. Die Berlin Partner GmbH hat mit verschiedenen Agenturen und Dienstleistern die Kommunikationskampagne „Wir wollen die Spiele“ umgesetzt. Aus öffentlichen Mitteln wurden dafür rund rd. 1,3 Mio. EUR bereitgestellt . Darüber hinaus hat Berlin Partner im Auftrag der Senatsverwaltung für Inneres und Sport für 10.000 EUR Werbematerialien produziert. Die Agentur Zebralog hat das Partizipationskonzept „Was will Berlin?“ umgesetzt. Die Gesamtkosten in Höhe von 148.608 EUR wurden im Verhältnis 60:40 zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Senatskanzlei aufgeteilt. Für Honorarmitarbeiter bei der für das Interessenbekundungsverfahren federführenden Senatsverwaltung für Inneres und Sport sind Personalkosten von rd. 9.270 EUR angefallen. Für den Beauftragten der Senatskanzlei für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Olympiabewerbung Berlins sind Beratungs- bzw. Personalkosten von rund 48.871 EUR entstanden. 8. Welche der vom Senat beauftragten Analysen, Studien o.ä. können nach dem Scheitern der OlympiaInteressenbekundung für andere Zwecke der Entwicklung des Landes Berlin nachgenutzt werden? Zu 8.: Insbesondere der Prozess der Bürgerbeteiligung zum Thema Olympiabewerbung hat, gerade mit Blick auf künftige Beteiligungsprozesse, wertvolle Erkenntnisse geliefert. Diese wurden im Auswertungsbericht zum Bürgerbeteiligungsprozess unter „www.was-will-berlin.de“ dargelegt. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort des Senats zur Schriftlichen Anfrage 17/16 387 verwiesen. Darüber hinaus wurde für den Wohnungsbaustandort im Kurt-Schumacher-Quartier im Zusammenhang mit der Wohnungsbaustrategie des Landes Berlin eine Studie beauftragt, welche die Anforderungen an ein Olympisches und Paralympisches Dorf berücksichtigt hat. Die Studie war von Anfang an auf den Wohnungsbaubedarf der wachsenden Stadt ausgerichtet. Bewerbungsspezifische Kosten sind nicht entstanden. Berlin, den 21. Juli 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juli 2015)