Drucksache 17 / 16 588 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 08. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2015) und Antwort Olympiaabenteuer des Senats: „Sowiesokosten“ – wann geht es los mit der Instandsetzung und Modernisierung von Bestandsgebäuden für den Sport? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche „Bestandsgebäude“ hatte der Senat im Blick, als er bei seiner Olympia-Interessenbekundung von einem „sowieso“ und unabhängig von Olympia 2024/28 anfallenden Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf von ca. 250 Mio. Euro ausging (bitte Sportstätten und jeweiligen Finanzbedarf für die Instandsetzung/ Modernisierung per Standort auflisten)? Zu 1.: Bei den sogenannten „Sowiesokosten“ handelte es sich um Kosten, die ohnehin für die Instandsetzung und Modernisierung der bestehenden Wettkampfstätten aufgewendet werden müssten und die im Rahmen der Interessenbekundung auf ca. 0,2 bis 0,25 Mrd. Euro geschätzt wurden. Bei der Methode zur Ermittlung der Kosten wurde im Rahmen einer Pauschalierung ein Sanierungsstau für die vorgesehenen Wettkampfstätten in Höhe von 5 Mio. Euro /p.a. angenommen und für die Jahre 1995 bis 2024 in Rechnung gesetzt. Zusätzlich zu den hiernach errechneten rd. 150 Mio. Euro wurden 50 -100 Mio. Euro für die Sanierung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadions veranschlagt (die Ermittlung im Rahmen der frühen Kostensicherheit war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ). Eine Auflistung nach Sportstätten und jeweiligem Finanzbedarf ist mit der Anwendung der geschilderten Methode nicht erfolgt. Kostenerhöhungen durch den Bauindex bis 2024 wurden nicht berücksichtigt. Der ermittelte Wert beschreibt eine Größenordnung des Bedarfes. 2. Wie werden die „Sowiesokosten“ genannten Aufwendungen in Höhe von ca. 250 Mio. Euro für die unabhängig von Olympia/ Paralympics 2024/2028 für Instandsetzung / Modernisierung von bestehenden Sportanlagen notwendigen Maßnahmen nach Planung des Senats auf die Jahre bis 2024 verteilt werden? Zu 2.: Dem Bedarf stehen die jeweiligen Mittelzuweisungen für die Bauunterhaltung an die Bedarfsträger gegenüber . Eine Finanzplanung bis 2024 bzw. eine Durchführungsplanung zum Sportanlagensanierungsprogramm bis 2024 liegen nicht vor. 3. Welche Rang- und Reihenfolge der „sowieso“ geplanten Maßnahmen ist vorgesehen und wer entscheidet darüber? Zu 3.: Rang- und Reihenfolge der Maßnahmen im Sportanlagensanierungsprogramm wird zeitnah zum jeweiligen Umsetzungsjahr aufgestellt. Maßnahmen außerhalb des Sportanlagensanierungsprogramms entscheiden die jeweiligen Bedarfsträger im Rahmen fachlicher Prioritäten . 4. Wie und wann werden die Bezirke und der Berliner Sport in die Prioritätensetzung der „sowieso“ geplanten Maßnahmen einbezogen? Zu 4.: Es wird auf die Antwort zu 3. verwiesen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 588 2 5. Welche konkreten Maßnahmen der „sowieso“ geplanten Instandsetzungen/ Modernisierungen von Sportanlagen hat der Senat in seinem Haushaltsplanentwurf 2016/17 bei jeweils welchen Kapiteln/ Titeln abgebildet? Zu 5.: Das Sportanlagensanierungsprogramm ist im Haushaltsplanentwurf im Einzelplan 27, Kapitel 2705, abgebildet. Einzelne Maßnahmen werden dort nicht genannt . Insoweit wird wiederum auf die Antwort zu 3. verwiesen. Der im Rahmen der Olympiaplanung berücksichtigte 1. Bauabschnitt der Sanierung des OlympiaSchwimmstadions (Sanierung des Schwimm- und Sprungbeckens sowie der badtechnischen Anlagen) erfolgt bereits ab September 2015. 6. Welche besondere Rolle spielt bei den „sowieso“ geplanten Maßnahmen zur Instandsetzung/ Modernisierung von Sportanlagen das Vorhaben, den FriedrichLudwig -Jahn-Sportpark als „innovativen Inklusionsstandort “ vollständig zu sanieren und barrierefrei auszugestalten ? Zu 6.: Die geplante Sanierung / Modernisierung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportparks war - wie in der Antwort auf Frage 1 geschildert - ein wesentlicher Bestandteil der angenommenen „Sowiesokosten“. 7. Welche Zeitplanung gibt es für die Entwicklung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportparks zur Inklusionssportstätte und wie ist dies im Haushaltsplanentwurf des Senats für 2016/17 finanziell abgesichert? 8. Wann werden die Baumaßnahmen im FriedrichLudwig -Jahn-Sportpark nach Planung des Senats beginnen und wann abgeschlossen sein? Zu 7. und 8.: In den Jahren 2016 und 2017 soll ein „vertieftes Bedarfsprogramm“ zur Klärung der Bedarfslage , der Kostensituation, ggfs. zeitlichen Umsetzungsschritten in Bauabschnitten usw. erstellt werden. Mit einem Baubeginn ist nicht vor 2020 zu rechnen. Berlin, den 17. Juli 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juli 2015)