Drucksache 17 / 16 590 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 06. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2015) und Antwort Fachaufsicht - Look the other way – Senator Czaja und die Wahrnehmung seiner Kontrollaufgaben bei der Flüchtlingsunterbringung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Aufgaben und Funktionen übernimmt die Fachaufsicht in der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales bezogen auf den Bereich Unterbringung von Asylsuchenden, Flüchtlingen und wohnungslosen Personen des Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo )? 2. Welche Vorgänge im LAGeSo müssen regelmäßig an die Fachaufsicht gemeldet werden? Zu 1. und 2.: Die Fachaufsicht überprüft gemäß § 8 Absatz 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) das Handeln des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) auf recht- und ordnungsmäßige Erledigung der Aufgaben und auf die zweckentsprechende Handhabung des Verwaltungsermessens. Die Intensität der Ausübung der fachaufsichtlichen Befugnisse richtet sich entsprechend § 8 Absatz 3 AZG nach den erkennbaren Erfordernissen . Derzeit sind alle Vorgänge, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb von Notunterkünften , Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften , der Fachaufsicht zur Zustimmung vorzulegen. Selbiges gilt für die bereits in Betrieb genommenen Flüchtlingsunterkünfte, in denen die endgültigen Vertragsverhandlungen noch laufen bzw. in denen Nachträge zu Verträgen zu erstellen, Verlängerungen von Verträgen zu verhandeln oder endgültige Vertragsverhandlungen abzuschließen sind. 3. In welcher Art und Weise erfolgte die dienstgemäße Durchführung der Kontrolle der Fachaufsicht in der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales über die Aktivitäten des LAGeSo zwischen Januar 2011 und November 2014 und seit November 2014? 4. Wie viele Prüfungen und Kontrollen hat die Fachaufsicht bezogen auf den Bereich Unterbringung von Asylsuchenden, Flüchtlingen und wohnungslosen Personen seit dem 1. Januar 2011 durchgeführt? Wann und mit welchem Ergebnis wurden die Prüfungen durchgeführt? Wie viele Weisungen hat die Fachaufsicht seit 2011 erlassen ? 5. In der Ablehnung des Antrags des Abgeordneten Fabio Reinhardt auf Akteneinsicht in Akten der Fachaufsicht heißt es, dass "in den Jahren 2011-2014 von der Fachaufsicht keine eigenständigen Verwaltungsvorgänge angelegt" wurden. Wie begründet und bewertet der Senat diese Tatsache? Zu 3. bis 5.: Für die Ausübung der Fachaufsicht stehen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales als aufsichtsführender Behörde verschiedene Instrumente zur Verfügung, welche abhängig von den verfolgten Zielen zum Einsatz gekommen sind. In den Jahren 2011 bis 2014 wurde grundsätzlich davon ausgegangen, dass das LAGeSo die ihm zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung selbstständig wahrnimmt, wobei die Fachaufsicht über das LAGeSo als kooperative Fachaufsicht wahrgenommen wurde. Die Fachaufsicht wird innerhalb der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales dezentral in den fachlich zuständigen Referaten der Abteilungen Gesundheit und Soziales wahrgenommen. Die Grundsätze der Kooperation wurden zwischen dem LAGeSo und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales in Zielvereinbarungen festgehalten. Der regelmäßige Informationsaustausch fand jeweils zwischen dem Staatssekretär für Soziales, der Staatssekretärin für Gesundheit und dem Präsidenten des LAGeSo in einem Jour fixe statt. Entsprechend dieser Verfahrenspraxis wurden bezogen auf den Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen in den Jahren 2011 bis 2014 keine eigenständigen Verwaltungsvorgänge angelegt. Durch den unerwartet starken Anstieg Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 590 2 der Flüchtlingszahlen im Jahr 2014 und die in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe an die privaten Betreiber PeWoBe und GIERSO durch das LAGeSo ist die Fachaufsicht dazu übergangen, verstärkt von dem fachaufsichtlichen Frageund Einsichtsrecht nach § 8 AZG Gebrauch gemacht. Dabei werden u. a. im Rahmen des Zustimmungsvorbehalts in der Realisierung befindliche Flüchtlingsunterkünfte begleitet. Die von der Fachaufsicht im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung überprüften Verwaltungsvorgänge sind noch nicht abschließend bearbeitet. 6. Spätestens seit November 2013 wusste der Senat, dass es zahlreiche Unterkünfte ohne Vertrag gibt (siehe Antwort in Drucksache 17/20444) Wie hat der Senat auf diese Information reagiert? Was hat die Fachaufsicht getan? Zu 6.: Zum Zeitpunkt der Mündlichen Anfrage 17/20444 am 21.11.2013 bestanden für acht von 33 Flüchtlingsunterkünften keine endgültig unterschriebenen und/oder endgültig verhandelten schriftlichen Verträge. Vier davon befanden sich in der Abschlussphase. Wie sich aus der Antwort des Senats zu Frage 4 der Schriftlichen Anfrage 17/14201 vom 14.07.2014 ergibt, gab es noch zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2014 lediglich eine Flüchtlingsunterkunft ohne schriftlichen Vertrag, wobei der Abschluss der Vertragsverhandlungen bereits für August 2014 erwartet worden war. In der zweiten Jahreshälfte 2014 verzeichnete die Zuzugsentwicklung bei Asylbegehrenden jedoch eine drastische Steigerung. Während von Januar bis Juni 2014 noch knapp 4.000 Asylanträge in Berlin registriert worden waren, hatte Berlin von Juli bis Dezember 2014 rund 8.700 Asylsuchende aufzunehmen und unterzubringen. Innerhalb nur weniger Monate hatte sich somit die Anzahl der monatlich unterzubringenden Personen mehr als verdoppelt. Diese Entwicklung erforderte die unverzügliche Aufstockung der Unterbringungskapazitäten, um der gesetzlichen Verpflichtung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit sowie den Leistungsansprüchen der aufzunehmenden Personen entsprechen zu können. Das LAGeSo musste daher alle verfügbaren Personalressourcen vorrangig für die Akquise neuer Gemeinschaftsunterkünfte und deren kurzfristige Herrichtung und Inbetriebnahme einsetzen. Aus diesem Grund kam es in der Folgezeit zunehmend zu Verzögerungen bei den schriftlichen Vertragsabschlüssen. Für die in 2014 und 2015 eröffneten Flüchtlingsunterkünfte bestehen verhandelte vorläufige Tagessätze, sodass es auch in diesen Einrichtungen verbindliche Absprachen zu personal, Ausstattung, Brandschutz und Abrechnungsverfahren gibt (vgl. Schriftliche Anfrage vom 11.03.2015, 17/ 15746). Sowohl dem LAGeSo als auch der Fachaufsicht ist bewusst, dass es sich bei der Inbetriebnahme einer Unterkunft ohne schriftlichen Vertrag allenfalls um eine vorübergehende Notlösung handeln kann, die sich allein aus der Tatsache rechtfertigt, dass andernfalls keine ausreichenden Kapazitäten für die menschenwürdige Unterbringung aller nach Berlin verteilten Asylbegehrenden bereitgestellt hätten werden können. 7. Wie hat der Senat auf Hinweise der Initiative Neue Nachbarschaft / Moabit zu Missständen in dem Heim in der Levetzowstrasse reagiert? Inwiefern wurde die Fachaufsicht involviert? Wenn nicht, warum? Zu 7.: Aufgrund der objektpezifischen Verhältnisse war die Nutzung des Gebäudes zur Flüchtlingsunterbringung ursprünglich nur für einen Übergangszeitraum von rund einem Jahr beabsichtigt und sollte Ende 2013 wieder aufgegeben werden. Als Folge der Zuzugsentwicklung bei Asylbegehrenden konnte diese Planung jedoch nicht realisiert werden, da andernfalls die Bewohnerinnen und Bewohner von Obdachlosigkeit bedroht gewesen wären. Die Hinweise der Initiative Neue Nachbarschaft / Moabit zu den Missständen in der Flüchtlingsunterkunft Levetzowstraße waren sowohl dem LAGeSo als auch der Fachaufsicht bekannt und wurden in gemeinsamen Gesprächen erörtert. Das LAGeSo hat sich während der gesamten Nutzung des Objektes im Rahmen der ihm obliegenden Kontrolle der Einhaltung der Qualitätsanforderungen darum bemüht, die Wohnbedingungen in dieser Einrichtung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zu verbessern . Die Fachaufsicht wurde im März 2014 über ein an den Betreiber der Unterkunft gerichtetes Schreiben des LAGeSo vom 05.03.2014 unterrichtet, in welchem eingehend die Ergebnisse einer am 03.03.2015 vom LAGeSo durchgeführten Begehung einschließlich der festgestellten Beanstandungen dargestellt wurden. Gleichzeitig wurde der Betreiber aufgefordert, bis zum 19.03.2014 eine Stellungnahme zu den bereits getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen abzugeben, um die festgestellten Mängel zu beseitigen. 8. Im Juli 2014 ist Sozialsenator Czaja informiert worden, dass gegen Herrn Allert eine Strafanzeige vorliegt . In der 47. Sitzung des Ausschuss für Gesundheit und Soziales vom 12. November 2014 sagte Herr Czaja auf die im Raum stehende Frage, warum nicht gleich im Juli 2014 eine Innenrevision zu diesem Thema veranlasst wurde, "dass es zu dem damaligen Zeitpunkt in der Fachaufsicht [...] keinen Zweifel daran gab, dass eine sachgemäße und verantwortungsvolle Aufgabenwahrnehmung erfolgt". Inwieweit wurde die Fachaufsicht involviert? Auf welcher Grundlage erfolgte diese Einschätzung? Liegen zu dieser Einschätzung Berichte vor? Wenn ja, wie können diese Berichte eingesehen werden? Zu 8.: Aufgrund der gegen den Präsidenten Franz Allert gestellten Strafanzeige gab es zum damaligen Zeitpunkt keinen Anlass der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, an einer sachgemäßen und verantwortungsvollen Aufgabenwahrnehmung durch das LAGeSo insgesamt zu zweifeln. Der dieser Strafanzeige zugrundeliegende Sachverhalt bezog sich auf einen angezeigten Sachverhalt bezogen auf eine konkrete Flüchtlingsunterkunft . Zu dieser Einschätzung wurden keine Verwaltungsvorgänge angelegt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 590 3 9. Staatssekretär Feiler sagte im Hauptausschuss am 24.06.2015, die Nutzung von konsumtiven Mitteln für investive Ausgaben bei Bau und Herrichtung von Flüchtlingsunterkünften , die direkt bezahlt und nicht über den Tagessatz abgerechnet werden, seien ein klarer Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung. Wenn dem so ist, wieso wurde dann in der Antwort auf die Anfrage 17/15640 vom 26.02.2015 gesagt, das müsse erst noch geprüft werden? Zu 9.: Zum Zeitpunkt der Bearbeitung der zitierten Schriftlichen Anfrage war die Beachtung der haushaltsrechtlichen Grundsätze Gegenstand einer zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossenen Prüfung eines einzelnen Geschäftsvorfalls. Ein Widerspruch zwischen beiden Aussagen kann daher nicht festgestellt werden. 10. Ab wann hatte der Finanzsenat erstmals Kenntnis darüber erlangt, dass durch das LAGeSo Investitionsausgaben nicht nur über den Tagessatz, sondern auch direkt getätigt werden? Wie viele Fälle sind dem Finanzsenat seitdem bekannt geworden und welche Maßnahmen unternimmt SenFin, um von solchen und ähnlichen Fällen Kenntnis zu erhalten? 11. Hatte der Finanzsenat Kenntnis vom Inhalt der Anfrage Drucksache 17/14281 des Abgeordneten Fabio Reinhardt, aus der hervorgeht, dass in den Jahren 2012 bis 2014 Kosten im zweistelligen Millionenbereich direkt für Bau- und Herrichtungskosten gezahlt und nicht über den Tagessatz abgerechnet wurden? Was unternimmt SenFin in der Regel, wenn es von solchen Fällen Kenntnis erlangt , um diese offensichtlichen Verstöße gegen die Landeshaushaltsordnung zu unterbinden? Zu 10. und 11.: Anlässlich der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/14458 wurde bekannt, dass bei dem in Rede stehenden Fall möglicherweise Investitionen aus dem konsumtiven Titel der Unterbringung geleistet wurden. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat daraufhin das LAGeSo und die Fachverwaltung aufgefordert, dem Sachverhalt nachzugehen und die geltenden haushaltsrechtlichen Vorgaben und Beteiligungsvorbehalte zu berücksichtigen und anzuwenden sowie den Rechnungshof unterrichtet. Der Hauptausschuss hat die Absicht der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales in der 69. Sitzung am 26.11.2014 zur Kenntnis genommen, ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit der Untersuchung des Verwaltungshandelns des LAGeSo zu beauftragen. Der Schlussbericht liegt dem Hauptausschuss seit dem 17.06.2015 vor. Der Bericht bildet die Grundlage für die Fachaufsicht , die darin festgestellten Sachverhalte weiter aufzuklären und Mängel zu beheben. 12. Warum wurde die Zielvereinbarung von 2014 zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und dem LAGeSo von Senator Czaja – wie im Hauptausschuss am 24.06.2015 berichtet wurde – nicht unterschrieben ? Welche anderen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zum Erreichen der damit verbundenen Ziele gab es stattdessen? (Bitte letzter Entwurf der Zielvereinbarung für 2014 und alle sonstigen schriftlichen Vereinbarungen im Originalwortlaut anfügen) 13. Welche Zielvereinbarungen gibt es zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und dem LAGeSo für das Jahr 2015? (Bitte Zielvereinbarung von 2015 im Originalwortlaut anfügen) Zu 12. und 13.: Im Laufe des Jahres 2014 wurde vom Abschluss einer neuen Zielvereinbarung Abstand genommen . Stattdessen ist die Fachaufsicht im Bereich der Flüchtlingsunterbringung verstärkt dazu übergegangen, von dem fachaufsichtlichen Frage- und Eintrittsrecht Gebrauch zu machen. 14. Wann hat das LAGeSo erstmalig seit 2011 mehr Bedarf an Personal und finanziellen Mitteln an die Fachaufsicht gemeldet? Welche Konsequenzen hat die Fachaufsicht aus dieser und den kommenden Problemanzeigen gezogen? 16. Wann hat der Personalrat des LAGeSo die Fachaufsicht und den Senat jeweils über den Personalnotstand und über die Überlastung der Mitarbeiter*innen informiert (z.B. offene Briefe)? Welche Konsequenzen wurden aus diesen Problemanzeigen gezogen? Zu 14. und 16.: Der Personalrat hat in mehreren Schreiben in eigener Verantwortung die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, die Senatsverwaltung für Finanzen und die Senatskanzlei über die Unterbringung von Asylbegehrenden durch die Beschäftigten informiert. Am 16.11.2012 hat der Staatssekretär für Soziales, Herr Büge, im Anschluss an die auf der Personalversammlung vom 10.10.2012 angesprochene Problematik im Bereich Asyl gemeinsam mit dem Personalrat einzelne Bereiche des Asylreferats (II A) besucht. Seit 2013 finden regelmäßige Termine des Staatssekretärs für Soziales und den Personalvertretungen des LAGeSo statt, bei denen auch die personelle Situation Gegenstand der Erörterungen sind. Darüber hinaus hat sich auch Senator Czaja mehrfach vor Ort ein Bild von den Arbeitsbelastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemacht. Dies hat regelmäßig auch zu Anpassungen der Personalausstattung an die wachsenden Zugangszahlen geführt. Seit 2011 wurden jeweils im Rahmen der Dienstkräfteanmeldung (erstmals für den Entwurf zum Haushalt 2012 / 2013) zusätzliche Personalbedarfe angemeldet, darüber hinaus auch unterjährig. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 590 4 In Bezug auf die unterjährige Einrichtung von Beschäftigungspositionen im Rahmen der Haushaltswirtschaft seit 2011 wurden folgende Personalmehrbedarfe für den Bereich Asyl (Referat II A und Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) insgesamt) beantragt und bewilligt : Bewilligung von 13 Beschäftigungspositionen per Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen (II D – HB 1630-13/2012) vom 20.11.2012 aufgrund des Antrages der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales – SE B 22 – vom 16.11.2012; sofortige Besetzung für 1 Jahr mit der Option der Verlängerung. Die 13 Beschäftigungspositionen sind dann mit Stellenplan für die Haushalsjahre 2014/2015 befristet bis zum 31.12.2015 etatisiert worden. Bewilligung von 1 Beschäftigungsposition per Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen (II D – HB 1630- 12/2013) vom 30.09.2013 aufgrund des Antrages der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales – SE B 22 – vom 25.09.2013 (Sonderbedarf); befristet bis 30.11.2015. Bewilligung von 10 Beschäftigungspositionen per Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen (II D – HB 1630-13/2013) vom 29.11.2013 aufgrund des Antrages der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales – SE B 22 – vom 26.11.2013; Besetzung ab Bewilligung bis zum 31.12.2015 befristet. Bewilligung von 6 Beschäftigungspositionen per Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen (II F – HB 2499 -01/2014) vom 30.06.2014 aufgrund des Antrages der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales – SE B 22 – vom 10.06.2014; Besetzung ab Bewilligung befristet bis zum 31.12.2015. Bewilligung von 10 Beschäftigungspositionen sowie 5 Beschäftigungspositionen ad-hoc per Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen (II D – HB 1630-01/2014) vom 11.09.2014 aufgrund des Antrages der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales – II B 22 – vom 03.09.2014; Besetzung ab Bewilligung befristet bis zum 30.06.2016. Bewilligung von 27,5 Beschäftigungspositionen per Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen (HB 1638- 1/2014-2-2) aufgrund des Antrages der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales – SE B – vom 12.11.2014; Besetzung ab Bewilligung befristet für 2 Jahre – längstens jedoch bis zum 31.12.2016. Bewilligung von 6 Beschäftigungspositionen per Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen (II D 22 – HB 1638-1/2015-3-1) vom 09.01.2015 aufgrund des Antrages der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales – SE B 22 – vom 22.12.2014; befristet auf 12 Monate ab Vertragsschluss. Aktuell wurden zusätzlich folgende Beschäftigungspositionen im Rahmen der Festsetzung sowie auf der Grundlage der mit der Senatsverwaltung für Finanzen abgestimmten Personalbedarfsberechnung bewilligt, die ab sofort zur befristeten Besetzung zur Verfügung stehen: Bewilligung von 20 Beschäftigungspositionen im Vorgriff auf den Haushalt 2016/2017 gemäß Festsetzungsschreiben von der Senatsverwaltung für Finanzen (HB 1604-2/2015) vom 13.04.2015. Bewilligung von zusätzlichen 36 Beschäftigungspositionen im Vorgriff auf die Veranschlagung im Haushaltsplan 2016/2017 gemäß Protokoll der Senatsverwaltung für Finanzen (II D – HB 1604 – 2/2015) vom 22.05.2015 zum Einwendungsgespräch am 13.05.2015. Bewilligung von 8 Beschäftigungspositionen per Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen (HB 1638- 1/2015) vom 21.04.2015 aufgrund des Antrages der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vom 27.03.2015. Die zuletzt genannten 64 Beschäftigungspositionen werden mit Verabschiedung des Haushaltsplanes 2016/2017 voraussichtlich ab 01.01.2016 bis zum 31.12.2017 etatisiert sein. 15. In welchen LAGeSo-relevanten Haushaltstiteln gab es seit 2011 Überschreitungen (bitte auflisten nach Titel, Jahr und Summe) und welche Konsequenzen hat die Fachaufsicht daraus gezogen? Zu 15.: Der Senat geht davon aus, dass sich die Fragestellung auf den für Asylsuchende und Flüchtlinge zuständigen Bereich des LAGeSo bezieht. In den Bereichen der Zentralen Aufnahmeeinrichtung des Landes Berlin für Asylbewerber (ZAA) / Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA) / Berliner Unterbringungsleistelle (BUL) ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Überschreitungen: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 590 5 Titel (Kapitel 1166 MG 02 - Asyl) Bezeichnung Überschreitung 2011 Überschreitung 2012 Überschreitung 2013 Überschreitung 2014 540 10 Dienstleistungen 12.970 5.315 27.916 540 11 Überführungen/Überstellungen 100.783 80.713 301.180 636 15 Nichtstationäre Krankenhilfe 79.788 636 35 Sonstige Krankenhilfeleistungen 3.967 6.607 515 671 13 Krankentransporte nach dem Bundessozialhilfegesetz 40.025 30.124 62.727 135.844 671 24 Nichtstationäre Krankenhilfe nach SGB XII und AsylbLG 130.894 180.710 338.712 330.405 671 26 Eingliederungshilfe für Behinderte nach SGB XII und AsylbLG 4.092 671 59 Unterbringung als Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII und AsylbLG 6.892.947 5.822.098 27.757.962 57.866.109 672 17 BuT - mehrtägige Fahrten Schule 2.385 13.519 14.453 672 18 BuT - mehrtägige Fahrten Kita 0 280 672 21 BuT - soziale und kulturelle Teilhabe 806 2.443 3.661 681 07 Laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB X II und AsylbLG 2.108.245 1.493.348 3.973.057 13.870.535 681 30 Rückkehrförderung (im Rahmen von GARP/REAGProgrammen ) 7.198 19.926 0 6.776 681 31 BuT - persönlicher Schulbedarf 30.795 82.453 131.037 87.678 681 34 Barleistungen in Einrichtungen nach SGB XII und AsylbLG 620.326 2.329.225 7.493.196 10.425.848 681 35 Sonstige einmalige Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII und AsylbLG 401.081 10.288 890.261 681 36 Sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen nach SGB XII und AsylbLG 148.884 190.826 681 49 Bekleidung und Wäsche nach SGB XII und AsylbLG 629.048 726.278 1.265.490 1.672.185 681 64 BuT - Schülerbeförderung 10.808 16.270 681 72 BuT - mehrtägige Fahrten Schule 4.726 681 74 Leistungen außerhalb der Sozialhilfe 2.142.318 681 78 BuT - mehrtägige Fahrten Kita 36 681 83 BuT - soziale und kulturelle Teilhabe 1.934 863 22 Darlehen nach dem SGB XII und AsylbLG 113.648 194.673 257.486 284.478 Summe 11.254.935 11.011.349 41.633.761 87.990.262 *AsylbLG=Asylbewerberleistungsgesetz **BuT=Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket Die Ausführung des Haushaltsplans obliegt dem Beauftragten für den Haushalt. Die überplanmäßigen Ausgaben werden entsprechend des Auflagenbeschlusses des Hauptausschusses aus der 40. Sitzung vom 12.12.2013 (Drucksache 17/1400 (Nr. A 1.) im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss herbeigeführt (vgl. Rote Nummern 1455 D, 1455 C). 17. Wie viele Überlastungsanzeigen gab es seit 2011 im LAGeSo? Wieso entschied sich die Behörde – wie im Hauptausschuss am 24.06.2015 berichtet wurde – dagegen , diese an den Senat zu melden? Welche Konsequenzen folgten aus der hohen Anzahl von Überlastungsanzeigen ? Zu 17.: Die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bezogen auf den für Asylsuchende / Flüchtlinge zuständigen Bereich getätigten Überlastungsanzeigen sind gegenüber der zuständigen Referats- und der Abteilungsleitung erfolgt, der Präsident des LAGeSo wurde darüber informiert. Seit 2011 wurden insgesamt 67 Überlastungsanzeigen abgegeben. Die zuständige Abteilungsleitung im LAGeSo hat jeweils zeitnah auf diese Anzeigen reagiert und neben der Anmeldung zusätzlichen Personals insbesondere eine Reihe organisatorischer Maßnahmen (u. a. Umorganisation der Referats, Ausgliederung der BUL, mehrfache Veränderung arbeitsorganisatorischer Abläufe, Gespräche zur Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften ) initiiert und umgesetzt. Berlin, den 27. Juli 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2015)