Drucksache 17 / 16 603 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 07. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2015) und Antwort Prävention und Verwaltung von Wohnungslosigkeit in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftlichen Anfragen Nr. 17/16594, 17/16595, 17/16596, 17/16597, 17/16598, 17/16599, 17/16600, 17/16601, 17/16602, 17/16603, 17/16604, 17/16605 wurden wortgleich für jeden Bezirk gestellt und werden aus Gründen der Vergleichbarkeit im Folgenden grundsätzlich summarisch beantwortet. Soweit erforderlich werden differenzierte bezirkliche Beiträge aufgeführt. Teilweise wurden die Fragen an die Abt. Gesundheit und Jugend weitergeleitet. 1. Wie funktioniert die soziale Wohnhilfe nach § 67 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) im Bezirk? Zum Beispiel: Gibt es eine bezirkliche Fachberatungsstelle ? Werden die Gesundheits-, Jugend- und Wohnungslosenhilfe miteinander vernetzt und Gesamtpläne erstellt? Zu 1.: Die Prüfung der Antragsvoraussetzungen, die Hilfebedarfsermittlung, die Beratung und Begleitung sowie die Einleitung unterstützender Maßnahmen nach § 67 SGB XII erfolgt weit überwiegend in der Sozialen Wohnhilfe des Amtes für Soziales, teilweise als Fachstelle ausgewiesen. Die Vernetzung mit dem Jugend- oder Gesundheitsamt erfolgt bedarfsbezogen im Einzelfall. Gesamtpläne werden überwiegend nicht erstellt. 2. Unternimmt der Bezirk weitere, über die in der Antwort auf Frage Nr. 1 aufgeführten hinausgehende Maßnahmen, um die Wohnungslosigkeit zu verhindern? Zu 2.: In allen Berliner Bezirken werden präventive Maßnahmen zum Erhalt von Wohnraum durchgeführt. Dazu zählen vor allem in Zusammenarbeit mit den Jobcentern die Mietkosten bzw. Mietschuldenübernahmen, Verhandlungen mit Vermieterinnen und Vermietern zur Verlängerung bestehender Mietverhältnisse, die qualifizierte Schuldnerberatung, Beratung und Unterstützung bei der Suche nach geeignetem und bezahlbaren Wohnraum z. B. im Rahmen des Geschützten Marktsegments. Als letzte Auffangmöglichkeit werden Unterbringungen in sog. ASOG Einrichtungen (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz – ASOG Bln) angeboten. 3. Wie viele Personen waren im Bezirk zu den Stichtagen 31.12.2013, 31.12.2014 und 30. Juni 2015 polizeilich ohne feste Wohnung gemeldet? (Bitte nach Geschlecht , Altersgruppe (unter 18, 18–25, 26–49 und über 50) und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln.) Zu 3.: Eine einwohneramtliche Meldung mit dem Kriterium ohne festen Wohnsitz ist lt. Bezirksämter relativ selten, da Obdachlosigkeit in der Zuständigkeit des Bezirkes in der Regel durch den Wunsch nach Unterbringung bekannt wird. Auch mit einem Wohnheimplatz gem. ASOG versorgte Klientinnen und Klienten müssen sich entsprechend Meldegesetz in den Unterkünften anmelden. Die gewünschten Daten stehen deshalb den Berliner Bezirksämtern nicht zur Verfügung. 4. Wie viele Personen ohne feste Wohnung haben in den Jahren 2013 bis 2015 beim Jobcenter Leistungen beantragt? (Bitte nach Leistungen, Geschlecht, Altersgruppe (unter 18, 18–25, 26–49 und über 50) und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln.) 5. Wie viele dieser Anträge wurden mit welcher Begründung abgelehnt? (bitte nach Leistungen, Geschlecht, Altersgruppe (unter 18, 18-25, 26-49 und über 50) und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln. 6. Wie viele Personen ohne feste Wohnung haben in den Jahren 2013 bis 2015 beim Sozialamt... Leistungen beantragt? (Bitte nach Leistungen, Geschlecht, Altersgruppe (unter 18, 18-25, 26-49 und über 50) und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln.) 7. Wie viele dieser Anträge wurden mit welcher Begründung abgelehnt? (Bitte nach Leistungen, Geschlecht, Altersgruppe(unter 18, 18-25, 26-49 und über 509 und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln.) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 603 2 Zu 4. bis 7.: Die Bezirksämter, Amt für Soziales, und die Jobcenter konnten, bis auf eine Ausnahme, dazu keine Angaben machen, weil generell keine Antragstatistik geführt wird und nur bewilligte materielle Leistungen registriert werden. Lt. Auskunft der Bezirksämter, Amt für Soziales, können die Jobcenter entweder generell diese Fragen nicht beantworten oder nicht in der zur Verfügung stehenden Zeit. Das Bezirksamt Tempelhof – Schöneberg teilte mit, dass in den Jahren 2013 - 302, 2014 - 364 und in 2015 - 338 Bedarfsgemeinschaften ohne feste Wohnungen Leistungen zum Lebensunterhalt beim Jobcenter beantragt haben. In diesem Zeitraum wurden 48 Anträge abgelehnt. 8. Wie viele Personen ohne feste Wohnung haben in den Jahren 2013 bis 2015 beim Jugendamt Leistungen beantragt? (Bitte nach Leistungen, Geschlecht und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln.) 9. Wie viele dieser Anträge wurden mit welcher Begründung abgelehnt? (Bitte nach Leistungen, Geschlecht und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln). Zu 8. und 9.: Die Bezirksämter, Amt für Soziales, haben sehr unterschiedlich geantwortet, teilweise unter Hinzuziehung des Jugendamtes. Grundsätzlich beschränken sich die Möglichkeiten zur Beantragung von Leistungen gegenüber dem Jugendamt auf Leistungen nach dem SGB VIII. Die Erfassung von Jugendhilfeleistungen sieht keine besondere Erhebung zum Merkmal Wohnungslosigkeit vor, da die Sicherung oder Erlangung von Wohnraum keine originäre Leistung nach dem SGB VIII darstellt . Lt. Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf kann für 2015 prognostisch von einer Zahl von 430 Fällen ausgegangen werden, in denen das Jugendamt bei Fragen der Wohnungslosigkeit mitwirkt. Im Bezirk Mitte wurden im benannten Zeitraum 1014 junge Volljährige wegen dem Wunsch nach eigenem Wohnraum beraten. In Neukölln besteht eine umfangreiche Beratungsstatistik, die jedoch auch den Personenkreis von Flüchtlingen beinhaltet . Im Rahmen von Kinderschutzmaßnahmen ist in Neukölln in 2014 in 23 Fällen und in 2015 in 12 Fällen das Kinderschutzteam tätig geworden. Für Tempelhof – Schöneberg wurden für den obigen Zeitraum 84 Fälle mit Jugendhilfebedarf gemeldet. 10. Welche Unterkünfte von welchen Betreibern werden derzeit vom Bezirk belegt? (Bitte nach Unterkünften und Betreibern aufschlüsseln.) Zu 10.: Die gem. Vereinbarung zwischen den Bezirken und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL), gemeldeten Unterkünfte werden sämtlich von den Berliner Bezirken belegt. Lt. aktueller Auflistung handelt es sich um folgende Kapazitäten, ohne Trägerangaben. Darüber hinaus werden Hostels ohne BUL-Listung per Kostenübernahme belegt. 11. Wie hoch sind die Tagessätze pro untergebrachter Person in den jeweiligen Unterkünften? (Bitte nach Unterkünften und Kategorie der Unterbringung aufschlüsseln .) Zu 11.: Die Tagessätze richten sich nach den unterschiedlichen Kategorien Mehrbettzimmer, Doppelzimmer oder Einzelzimmer, nach Besonderheiten der Ausstattung, d. h. mit oder ohne Sozialbetreuung und nach besonderer Problemlage des Personenkreises, z. B. bei Menschen mit Behinderungen. Die Kostensätze liegen bei diesem aufsteigenden Standard zwischen rd. 10 € bis zu rd. 68 € pro Person und sind nicht als kalkulatorische Vergleichsgröße geeignet. Bei der Kostenübernahme für die Unterbringung in den Hostels liegen die Tagessätze bei rd. 25 €, im Einzelfall bis zu 50 €. 12. Welche Unterkünfte wurden in den Jahren 2013 bis 2015 im Bezirk vom Gesundheitsamt kontrolliert? (Bitte nach Unterkünften und Anlass der Kontrolle aufschlüsseln .) 13. Welche Unterkünfte wurden in den Jahren 2013 bis 2015 im Bezirk vom Gesundheitsamt mit welcher Begründung nicht kontrolliert? 14. Wenn es bei den Kontrollen Beanstandungen gab, bitte die Beanstandungen nach Unterkünften auflisten. Bezirk Anzahl Belegungskapazität Charlottenburg-Wilmersdorf 11 308 Friedrichshain-Kreuzberg 13 368 Lichtenberg 10 1.162 Marzahn-Hellersdorf 12 778 Mitte 17 1.128 Neukölln 10 968 Pankow 10 651 Reinickendorf 11 331 Spandau 7 172 Steglitz-Zehlendorf 5 164 Tempelhof-Schöneberg 13 696 Treptow-Köpenick 8 339 Summe: 127 7.065 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 603 3 Zu 12. bis 14.: In den Bezirken werden die Unterbringungsmöglichkeiten unterschiedlich, in der Regel durch das Gesundheitsamt geprüft. Im Bezirk Charlottenburg – Wilmersdorf erfolgen regelmäßige Kontrollen, die im Berichtszeitraum für alle Arten der Unterbringung erfolgten . In einem Fall wurde Schimmelbefall festgestellt. Im Bezirk Mitte erfolgten anlassbezogene Prüfungen in Alt – Moabit 105, in der Seestr. 48 und in der Köpenicker Str. 56. Anlässe waren Beschwerden zu hygienischen Umständen oder die Erstabnahme. In Marzahn – Hellersdorf wurden im Rahmen anlassbezogener Kontrollen Missstände hygienischer Art und Schädlingsbefall festgestellt. Routinemäßige Begehungen finden nicht statt. In Neukölln wurden diverse Begehungen durchgeführt. Sie betreffen den Buckower Damm 109, die Kirchgasse 37, die Lahnstr. 56, die Liberdastr. 14, den Mariendorfer Weg 9, die Saalestr. 17, den Tempelhofer Weg 86, die Teupitzer Str. 35 und die Teupitzer Str. 38. Es handelte sich um bauliche Mängel, Bauschäden und Hygieneprobleme. In Spandau werden alle Unterkünfte gem. Trinkwasserverordnung und Infektionsschutzgesetz überprüft. Die Begehungen erfolgen regelmäßig. Sofern Mängel festgestellt wurden, handelt es sich ebenfalls um Hygienemängel, bauliche Mängel, Legionellen oder Vandalismusschäden. In Tempelhof – Schöneberg werden möglichst flächendeckende Routinekontrollen einmal jährlich durchgeführt. Dies sind in 2013, 2014 und 2015 folgende Einrichtungen . Heim Alboinplatz 17, Heim Czeminskistr. 8, Heim Feurigstr. 16, Heim Feurigstr. 66, Heim Rembrandstr. 7, Heim Riemenschneiderweg 80, Heim Sigma Steinmetzstr. 3, Heim Willmanndamm 5, Heim Brunhildstr.4, Heim Schöneberger Str. 25, Heim Fontanestr. 2, Heim Trachenbergring 71. Es hat dazu keine Beanstandungen gegeben. In Steglitz – Zehlendorf wurden das Wohnheim Panorama Süd, das Wohnheim für Alkohol- und Drogenabhängige, das Wohnheim FSD und das Haus der Begegnung kontrolliert . Es hat keine gravierenden Beanstandungen gegeben . Berlin, den 22. Juli 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e ____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2015)