Drucksache 17 / 16 608 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Carola Bluhm (LINKE) vom 09. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2015) und Antwort Berliner Feuerwehr Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Im Zeitraum von 2011 bis 2014 stieg die Anzahl der jährlichen Rettungseinsätze in Jahresberichten der Berliner Feuerwehr von 287.506 auf 333.199 an – worauf beruht dieser Anstieg von rund 11,6 Prozent? Zu 1.: Es ist davon auszugehen, dass der kontinuierliche Anstieg der Einsatzzahlen durch die Bevölkerungszunahme , höhere Zahlen von touristischen Besucherinnen und Besuchern, den steigenden Altersdurchschnitt der Bevölkerung sowie Veränderungen im Gesundheitssystem hervorgerufen werden. 2. Im gleichen Zeitraum wuchs die Personalzahl im Bereich Einsatzdienst laut Jahresberichten der Berliner Feuerwehr von 2.925 auf 2.930 an, was einem Anstieg von 0,17 Prozent entspricht: Warum wurde nicht analog zu der wachsenden Anzahl an Rettungseinsätzen entsprechend mehr Personal eingestellt? 3. Im Zeitraum 2011 bis 2014 stieg die Anzahl der Rettungsfahrzeuge laut Jahresberichten der Berliner Feuerwehr von 210 auf 220 an, was einen Anstieg von 4,7 Prozent bedeutet: Warum ist die Zahl der Rettungsfahrzeuge nicht entsprechend der erhöhten Anzahl an Rettungseinsätze erhöht worden? Zu 2. und 3.: Die individuelle Auslastung der Rettungsmittel ist u. a. von der Verteilung der Standorte und Fahrzeuge abhängig und jedes zusätzliche Rettungsmittel zieht Veränderungen im Gesamtkontext nach sich. Die Erhöhung von Rettungsmitteln und Personal ist nicht die einzige Möglichkeit, um auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren. Ebenso wichtig sind die Maßnahmen der Einsatzorganisation sowie der Aus- und Fortbildung . Zusätzlich hat die Berliner Feuerwehr mit der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2014-15 insgesamt 80 Stellen für den feuerwehrtechnischen Dienst erhalten. Die in den letzten Jahren zur Verfügung gestandenen investiven Mittel für Fahrzeugbeschaffungen wurden für reine Ersatzbeschaffungen verwendet, sodass eine Erhöhung der Anzahl der Rettungsfahrzeuge nur im geringen Umfang möglich war. Im Rahmen der Prioritätensetzung beschafft die Feuerwehr zurzeit vorrangig Rettungsfahrzeuge . Darüber hinaus sollen – bereits im Jahr 2015 – zehn Rettungswagen der Hilfsorganisationen zur Unterstützungsleistung der Berliner Feuerwehr herangezogen werden. Zusätzlich wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 4. Im Zeitraum von 2011 bis 2014 sank die Anzahl der Einsätze, die ihre Schutzziele erreicht haben, in der Klasse A (Soll 75 Prozent) von 44,1 Prozent auf 38,9 Prozent und in der Klasse B (Soll 50 Prozent) von 23,6 Prozent auf 21,5 Prozent: a) Worauf beruht dieser Rückgang der erreichten Schutzziele? b) Welche Maßnahmen ergreift der Senat, damit sich das Erreichen der Schutzziele in Zukunft stabilisiert ? c) Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um das Soll der Schutzziele zu erreichen? d) Welche Auswirkungen hat das Nichterreichen der Schutzziele? e) Wann will der Senat die 20 weiteren Einsatzfahrzeuge beschaffen, die notwendig sind, um die Schutzziele auf dem Niveau von 2011 zu halten? f) Wann will der Senat die rund 300 fehlenden Einsatzkräfte einstellen, die notwendig wären, um die Schutzziele auf dem Niveau von 2011 zu halten? g) Wie hat sich das Soll der Schutzziele seit Zusammenführen der Feuerwehren 1991 entwickelt, insbesondere im Vergleich zu dem täglichen auf den Wachen einsetzbaren Personal? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 608 2 Zu 4.: Die aktuell geltenden Schutzziele im Land Berlin wurden erstmals im Jahr 2003 zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Berliner Feuerwehr vereinbart. Seitdem wurden die Schutzziele in der Brandbekämpfung regelmäßig erfüllt; im Rettungsdienst konnte dies durch den weiteren Anstieg der Einsatzzahlen nicht erreicht werden. Im laufenden Jahr werden 10 zusätzliche Rettungswagen der Hilfsorganisationen sowie mindestens 3 zusätzliche Rettungswagen der Berufsfeuerwehr in Dienst genommen , um den steigenden Einsatzzahlen gerecht zu werden. Derzeit wird ein externes Gutachten zur Bedarfsplanung und Organisation des Rettungsdienstes in Berlin erstellt. Die Ergebnisse werden Grundlage für die strategische Planung der nächsten Jahre sein. 5. Berlin ist von 2011 bis 2013 um rund 100.000 Einwohner gewachsen. Das ist ein Anstieg um drei Prozent. Bis 2015 wird die Stadt um weitere 100.000 Menschen wachsen, bis 2020 dann auf insgesamt 3,6 Millionen Einwohner. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt prognostiziert, dass 2020 das Durchschnittsalter der Berliner auf 43,6 Jahre steigen wird und der Anzahl der über 65-Jährigen auf knapp 700.000 ansteigt: a) Welche Pläne hat der Senat, um die Herausforderungen der wachsenden und alternden Stadt in Bezug auf Rettungseinsätze zu meistern? b) Wie viel zusätzliches Personal und wie viele zusätzliche Fahrzeuge wären notwendig, um das Soll der derzeit geltenden Schutzziele zu erreichen? c) Wie viel zusätzliches Personal und Fahrzeuge wären bis 2020 notwendig, um das Soll der derzeit geltenden Schutzziele bei wachsender und alternder Bevölkerung zu erreichen? Zu 5.: Die Berliner Feuerwehr überprüft regelmäßig ihre Bedarfsplanung anhand der veränderten Parameter wie Einsatzaufkommen, Einwohnerzahlen und städtebauliche Entwicklung. Die Ergebnisse des externen Gutachtens zur Bedarfsplanung und Organisation des Rettungsdienstes werden die Grundlage für die strategische Planung der nächsten Jahre bilden. 6. Wie sehen die Pläne des Senats aus, die in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (Drs. 17/16 138) genannte Überstundenzahl von 374.142 Stunden bei der Berliner Feuerwehr abzubauen ? Zu 6.: Der Abbau von Überstunden ist wegen der erhöhten Einsatzbelastung ein komplexer Prozess, der sowohl die Veranschlagung höherer Stellenzahlen im Einsatzdienst als auch das Nachsteuern im täglichen Geschehen erforderlich macht. Beide Ansätze werden durch den Senat kontinuierlich verfolgt. 7. Gibt es Probleme bei der Personalrekrutierung der Feuerwehr? a) Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die Attraktivität der Berliner Feuerwehr als Arbeitgeber zu erhöhen? b) Ist es richtig, dass – auf Anordnung – von Feuerwehrleuten zu viel erbrachte Arbeitszeit von 2001 bis 2004 nicht bezahlt wurde? Zu 7.: Jährlich stehen insgesamt 120 Plätze für Brandmeisteranwärterinnen und Brandmeisteranwärter zur Verfügung. Im Jahr 2013 konnten davon lediglich 99 mit Nachwuchskräften besetzt werden, im Jahr 2014 nur 93. Die angestrebten Einstellungszahlen wurden nur zum Teil erreicht, weil die Bewerbungszahlen zurückgegangen waren. Für 2015 wird erwartet, dass geeignete Nachwuchskräfte wie in den vor dem Jahr 2013 liegenden Jahren im erforderlichen Umfang eingestellt werden können . Zu 7. a): Der Senat ist der Überzeugung, dass die Berliner Feuerwehr ein attraktiver Arbeitgeber ist. Durch neue Zugangswege zum mittleren feuerwehrtechnischen Dienst und flexiblere Entwicklungsmöglichkeiten der vorhandenen Dienstkräfte soll diese Attraktivität zukünftig noch gesteigert werden. Ein wichtiger Baustein dieser Verbesserungen wird die Neufassung der FeuerwehrLaufbahnverordnung sein. Ein Referentenentwurf dieser Rechtsordnung wird dem Abgeordnetenhaus noch im Juli 2015 vorgelegt. Zu 7. b): Die Dienstkräfte der Feuerwehr wurden für geleistete Zuvielarbeit entschädigt. Der Zeitraum der Entschädigung richtete sich dabei nach den vorgegebenen Verjährungsfristen. Dienstkräfte, die keine individuellen verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen haben, hatten einen Entschädigungsanspruch ab dem 01. Januar 2005. 8. Wie viele der in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (Drs. 17/16 021) aufgeführten Fahrzeuge haben ihre ursprüngliche geplante Einsatzzeit überschritten? Zu 8.: In der folgenden Tabelle ist für die Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren (Frage 1 der Schriftlichen Anfrage 17/16021) und die Reservefahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren (Frage 5 der Schriftlichen Anfrage 17/16021) jeweils die Anzahl der überalterten Fahrzeuge aufgeführt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 608 3 Fahrzeugtyp Überschrittene Nutzungsdauer Einsatzfahrzeuge Überschrittene Nutzungsdauer Reservefahrzeuge Löschhilfeleistungsfahrzeug/ Löschfahrzeug (LHF) 65 31 LHF klein 10 LHF Druckluftschaum (CAFS) 0 Drehleiter mit Rettungskorb 1 8 Rettungswagen 1 25 Firstresponder-Fahrzeug 0 Tanklöschfahrzeug (TLF) 7 1 TLF CAFS 0 Schlauchwagen 2000 0 Einsatzleitwagen (ELW) 0 ELW Brandschutzbereitschaft 0 ELW C-Dienst 1 0 ELW B-Dienst 1 Notarzteinsatzfahrzeug 1 Kleineinsatzfahrzeug 1 Flaschenwagen 1 Summe 85 69 9. Wie oft kam es seit 2011 vor, dass durch planmäßige oder unplanmäßige Instandhaltungsmaßnahmen Fahrzeuge ausfielen und keine Reservefahrzeuge als Ersatz bereit standen? Zu 9.: Die Berliner Feuerwehr hält Fahrzeuge sowohl der taktischen als auch der technischen Reserve vor. Fahrzeuge der taktischen Reserve sind vollständig ausgestattet und können bei besonderen Lagen und Ausnahmezuständen umgehend in Dienst genommen werden. Fahrzeuge der technischen Reserve dienen dem Ersatz für Fahrzeuge, die durch planmäßige oder unplanmäßige Instandhaltungsmaßnahmen ausfallen. Situationen, in denen die technische Reserve aufgebraucht ist und in denen dann Reservefahrzeuge aus der taktischen Reserve eingesetzt werden müssen, kommen immer wieder vor, werden aber nicht gesondert dokumentiert. Es sind seit dem Jahr 2001 zwei Fälle bekannt, in denen ein Drehleiterfahrzeug nicht besetzt werden konnte, da kein Reservefahrzeug vorhanden war. 10. Sind die Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen bei Fahrzeugen, die ihre geplante Einsatzzeit überschreiten , höher als bei Fahrzeugen, die ihre geplante Einsatzzeit noch nicht überschritten haben? a) Wenn ja, um wie viel höher? b) Wie viel würde es kosten, alle Fahrzeuge, die ihre geplante Einsatzzeit überschritten haben, durch Neuanschaffungen zu ersetzen? Zu 10. a): Die Instandhaltungskosten der Einsatzfahrzeuge der Berliner Feuerwehr weisen eine sehr große Schwankungsbreite auf, so dass die Durchschnittswerte wenig aussagefähig sind. In einer repräsentativen Stichprobe für jeweils drei Lösch-Hilfsfahrzeuge der Baujahre 1999/2000 und 2009 wurden die jeweiligen jährlichen Instandhaltungskosten ermittelt und miteinander verglichen . Gesamtkosten für drei überalterte LöschHilfsfahrzeuge : 30.230 € Gesamtkosten für drei nicht überalterte LöschHilfsfahrzeuge : 12.625 € Es ist davon auszugehen, dass sich dies für andere Einsatzfahrzeuge ähnlich darstellt. Die höheren Instandhaltungskosten alter Fahrzeuge resultieren vorwiegend aus der notwendigen Beseitigung teilweise umfangreicher Korrosionsschäden. Zu 10. b): Wenn lediglich die weitere Zunahme der Überalterung aufgehalten werden soll, wären hierfür jährliche Investitionen von ca. 15 Mio. € erforderlich. Um die Überalterung der Einsatzfahrzeuge bis zum Jahr 2020 abzubauen, wären jährliche Ersatzinvestitionen in Höhe von ca. 18 Millionen € nötig, um eine erneute Überalterung zu verhindern. 11. Gibt es Beschwerden seitens der Berliner Feuerwehr über unzureichende Ausrüstung und veraltete Fahrzeuge ? Wenn ja, welche? Zu 11.: Durch die finanziellen Rahmenbedingungen des Landes Berlin muss die Berliner Feuerwehr bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten nach einer strengen Maßstäben unterliegenden Prioritätensetzung vorgehen. Zurzeit werden vorrangig Rettungsfahrzeuge beschafft, da auf den Rettungsdienst circa 80 % der Einsätze entfallen und diese Fahrzeuge am stärksten belastet werden. Es wird darauf geachtet, dass die Fahrzeuge nach aktuellen medizinischen Standards ausgerüstet sind, um die bestmöglichste Versorgung für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Siehe auch Antwort zu 9 und 15. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 608 4 12. Warum werden im Jahresbericht bei der Gesamtbelastung des Personals einer Wache nicht die von diesem Personal zu besetzenden Sonderfahrzeugen auf anderen, der Wache ausgelagerten, Standorten berücksichtigt und in die Berechnungen einbezogen? Warum wird also die Belastung der Standorte dargestellt, aber die des Personals statistisch verfälscht, wie es an folgendem Beispiel deutlich wird: Wache 3100 hat auf zwei ausgelagerten Standorten das Notarzteinsatzfahrzeug 3105 und den Rettungswagen 3110 mit dem Personal der Wache 3100 zu besetzen . Alle drei Standorte werden separat aufgeführt, nicht jedoch als Belastung des Personals der Wache 3100 dargestellt . a) Wie oft kommt das vor, dass Personal von einer Wache auf Fahrzeuge anderer Wachen mit in den Einsatz fährt? b) Wie wird sichergestellt, dass es zu keiner Überlastung des Personals kommt und vorgeschriebene empfohlene Zeiten für die Einsatznachbearbeitung, -auswertung und Berichterstattung, Reinigungsund Ruhezeiten eingehalten werden sowie ausreichend Zeit für die Aufrechterhaltung des Wachbetriebs , Unterricht, Fortbildungen und Dienstsport verbleiben? c) Gibt es Beschwerden seitens der Berliner Feuerwehr über eine zu große Belastung des vorhandenen Personals? Wie oft kam es seit 2011 vor, dass durch planmäßige oder unplanmäßige Instandhaltungsmaßnahmen Fahrzeuge ausfielen und keine Reservefahrzeuge als Ersatz bereit standen? Zu 12.: Im Jahresbericht werden die Einsatzzahlen der Berliner Feuerwehr dargestellt, aufgeschlüsselt nach Standorten und zugewiesenen Einsatzfahrzeugen. Die Belastung des Personals kann nicht allein aus diesen Zahlen abgeleitet werden, da Faktoren wie Einsatzdauer, Einsatznachbereitung, Sonderaufgaben, Fortbildungen und die Funktionsverteilung auf Fahrzeuge des Rettungsdienstes und der Brandbekämpfung/Technischen Hilfeleistung ebenfalls Einfluss haben. Jeder Feuer- und Rettungswache sind auch einzelne Stützpunkte für Rettungswagen und/oder Notarzteinsatzfahrzeuge zugewiesen, auf denen das Personal rotierend zum Einsatz kommt. Die Belastung des Personals wird anhand jährlicher Berechnungen auf Grundlage der vorhandenen Daten ermittelt. Die Feuerwehr stellt sicher, dass die arbeitszeitrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. 13. Wie bewertet der Senat die aktuelle Beförderungssituation bei der Berliner Feuerwehr und wie steht der Senat zu der Feststellung, dass das Personal der Berliner Feuerwehr das schlecht bezahlteste Deutschlands ist? Zu 13.: Der Senat ist bemüht, durch die im Haushaltsplan 2014/15 und im Entwurf des Haushaltsplanes 2016/17 veranschlagten zusätzlichen Stellen im Einsatzdienst die Beförderungssituation bei der Berliner Feuerwehr zu verbessern. Zur allgemeinen Höhe der Besoldung der Berliner Beamtinnen und Beamten ist auf Folgendes hinzuweisen: Der Senat hat nach den Nullrunden der vorangegangenen Jahre eine Trendumkehr erreicht und die Besoldung seit Ende 2011 um effektive zehn Prozentpunkte erhöht. So erfolgt zum 1. August 2015 aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2014/2015 vom 9. Juli 2014 (Gesetz- und Verordnungsblatt – GVBl. – S. 250) eine Besoldungserhöhung um effektiv 3 Prozent (3,2 Prozent abzüglich 0,2 Prozentpunkte für die Versorgungsrücklage). Diese Erhöhung liegt über den beim Bund und den anderen Ländern für das Jahr 2015 erfolgten bzw. geplanten Erhöhungen. Artikel VI des vorgenannten Gesetzes sieht vor, dass zukünftige Anpassungen bis zu einer Angleichung an das Durchschnittsniveau der übrigen Bundesländer mindestens um 0,5 Prozent über dem entsprechenden Durchschnittswert der Anpassungen aller anderen Bundesländer liegen. 14. Welche Maßnahmen sieht der Senat im Doppelhaushalt 2016/17 vor, um die Personalsituation zu verändern /verbessern und die Arbeitsbelastung des Personals zu reduzieren? Zu 14.: Im Haushaltsplanentwurf des Senats für 2016/17 sind für die Feuerwehr insgesamt 89,5 zusätzliche Stellen vorgesehen. Zur Bewältigung des erhöhten Einsatzgeschehens, insbesondere im Bereich der Notfallrettung , werden ab 2016 24 zusätzliche Stellen, ab 2017 weitere 36 Stellen sowie 25 Beschäftigungspositionen zur Verfügung stehen. Die Beschäftigungspositionen stehen bis einschließlich 2018 zur Verfügung. Für die Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes werden 29,5 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt. 15. Welche Maßnahmen und Instrumente sieht der Senat im Doppelhaushalt 2016/17 vor, um den Sanierungsstau bei der Fahrzeugflotte der Berliner Feuerwehr zu beheben? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 608 5 Zu 15.: Im Senatsbeschluss zum Doppelhaushalt 2016/2017 sind investive Beschaffungen von Fahrzeugen der Berliner Feuerwehr in Höhe von 7,87 Millionen € im Jahr 2016 und 8,33 Millionen € im Jahr 2017 vorgesehen. Der Austausch eines Fahrzeuges am Ende der jeweiligen Nutzungsdauer wäre im Idealfall geboten, ist aber leider nicht immer möglich. Der Sanierungsbedarf bei der Fahrzeugflotte der Berliner Feuerwehr kann nicht völlig losgelöst von anderen Investitionsbedarfen des Landes Berlins betrachtet werden. Die Berliner Feuerwehr ist mit den zur Verfügung stehenden Fahrzeugen in der Lage, die ihr übertragenen Hilfeleistung zu erfüllen. Der Senat wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten dafür sorgen, dass das auch in Zukunft so sein wird. Berlin, den 23. Juli 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juli 2015)