Drucksache 17 / 16 614 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 08. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2015) und Antwort Hitzeschäden an Berliner Autobahnen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Schäden sind an den Autobahnen A100, A113 und A114 aufgrund der hohen Temperaturen entstanden? (Antworten bitte für die einzelnen Autobahnabschnitte ausführen. Diese Bitte gilt auch für die nachfolgenden Fragen.) Antwort zu 1: A100: Es haben sich Asphaltblasen/-wellen gebildet. A113: Im Übergangsbereich von der bituminösen Fahrbahnkonstruktion zur Betonfahrbahn sind Aufwölbungen entstanden. A114: An den Betonplatten sind Abplatzungen und Aufwölbungen entstanden. Frage 2: Welche Ursachen haben die Schäden an den verschiedenen Autobahnabschnitten? Waren auch fertigungsbedingte oder erhaltungsbedingte Mängel der Fahrbahn der unterschiedlichen Autobahnabschnitte für die Schäden ursächlich? Antwort zu 2: A100: Aufgrund der hohen Temperaturen kam es zu einer Blasenbildung im Asphalt. Die Ursachen sind derzeit noch nicht bekannt. A113: Durch die Ausdehnung der Betonfelder und der geringeren Druckfestigkeit der Asphaltflächen kann es in Übergangsbereichen zu Aufwölbungen kommen. Die Lösungen dieser Problematik werden nach wie vor in Fachkreisen und in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Straßenwesen diskutiert . A114: Bei hohen Temperaturen können bei Fahrbahnen in Betonbauweise Abplatzungen und Betonplattenanhebungen entstehen. Diese Schäden treten verwiegend bei älteren Betonfahrbahnen (Standzeit mehr als 30 Jahre) auf, die ohne verbindende Stahleinlagen (Dübel und Anker) oder ausreichender Dicke hergestellt worden sind. Die Mängel auf der A 114 sind als fertigungsbedingt einzustufen. Die Fertigung erfolgte jedoch nach den damals geltenden Regelwerken welche zwischenzeitlich aufgrund der getätigten Erfahrungen fortgeschrieben worden sind. Erhaltungsbedingte Mängel der Fahrbahnen liegen nach dem derzeitigen Kenntnisstand nicht vor. Frage 3: Handelt es sich bei den bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Sanierungsarbeiten um lediglich temporäre bauliche Sofortmaßnahmen zur Wiederherstellung der Befahrbarkeit oder um eine dauerhafte Instandsetzung ? Antwort zu 3: Es handelt sich bei allen Abschnitten um temporäre bauliche Sofortmaßnahmen zur Gefahrenstellenbeseitigung . Frage 4: Wenn es sich lediglich um provisorische Maßnahmen handelt, wann und in welchem Zeitrahmen erfolgt die dauerhafte Instandsetzung? Antwort zu 4: A100: Die A 100 wird abschnittsweise instandgesetzt. Im Sommer 2015 im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Schmargendorf und dem Tunnel Rathenauplatz. A113: Die fachgerechte Sanierungsmethode für eine dauerhafte Sanierung wird noch diskutiert. Instandsetzungsarbeiten werden in der zweiten Jahreshälfte 2016 angestrebt. A114: Der Beginn der grundhaften Erneuerung ist für 2017 vorgesehen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 614 2 Frage 5: Wie hoch sind die Kosten für die Instandsetzung ? Antwort zu 5: A100: Die Kosten für die Sofortinstandsetzung betragen ca. 3.000 €. A113: Die Kosten für die Sofortinstandsetzung betragen ca. 11.000 €. A114: Die Kosten für die Sofortinstandsetzung betragen ca. 188.000 €. Berlin, den 16. Juli 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juli 2015)