Drucksache 17 / 16 618 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 10. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2015) und Antwort Verkehrsschauen (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie erklärt sich die Aussage des Senats, gem. der Antwort Drs. 17/16 375) wonach die VLB in den vergangenen drei Jahren lediglich fünf bis neun (räumlich oder thematisch begrenzte) Verkehrsschauen jährlich bei einem Zuständigkeitsbereich über rd. 2000 km Hauptverkehrsstraßennetz durchgeführt hat? Antwort zu 1.: Die Verkehrsschauen stellen nur einen sehr kleinen Teil der zahlreichen Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden dar. Auf dem gut 1.500 km langen Hauptverkehrsstraßennetz werden Verkehrsschauen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Ressourcen durchgeführt. Frage 2: Welche besonderen Probleme bestehen, wenn nur 18 Verkehrsschauen in den Jahren 2013 und 2014 durchgeführt wurden, liegen dazu entsprechende Protokolle vor, zumal darüber lt. Ausführungsvorschriften diese erstellt werden müssen und sind diese offensichtlich einsehbar? Antwort zu 2.: Keine. Zu den durchgeführten Verkehrsschauen der Verkehrslenkung Berlin (VLB) wurden Protokolle erstellt, die im Rahmen einer Akteneinsicht eingesehen werden können. Dieses wurde bereits in der zitierten Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/16375 erläutert. Frage 3: Trifft es zu, dass neben den üblichen Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden zu leistenden Kontrollen – eine Verkehrsschau-, mit der für die Hauptverkehrsstraßen eine jährliche, durchgehende und umfassende Kontrolle mit Protokollierung vorgegeben ist, wenn ja, wie wird der Senat sicherstellen, dass zukünftig diese Vorgaben nachvollziehbar und gesetzeskonform umgesetzt werden? Frage 5: Wie nimmt der Senat durch die Oberste Straßenverkehrsbehörde seine Kontrollfunktion (ohne Berücksichtigung von allgemeinen Gesprächen) gegenüber den untergeordneten Verwaltungseinheiten (VLB und bezirklichen Straßenverkehrsbehörden) z.B. hinsichtlich einer Beachtung der Verwaltungsvorschriften zu den Verkehrsschauen wahr? Antwort zu 3. und 5.: Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), von der die Obersten Straßenverkehrsbehörden der Länder Abweichungen zulassen können, macht für Straßen von erheblicher Bedeutung eine entsprechende Vorgabe. Um sicherzustellen, dass bei Verkehrsschauen überall die gleichen Maßstäbe angewendet werden, hält die Oberste Straßenverkehrsbehörde insbesondere das Merkblatt zur Durchführung von Verkehrsschauen aus dem Jahr 2013 für hilfreich für die Organisation und Durchführung von Verkehrsschauen und die darin umfassend enthaltenen Hinweise für grundsätzlich richtig. Gleichwohl lassen sich nicht alle darin aufgeführten Randbedingungen unmittelbar auf das Land Berlin übertragen. Das liegt zum Teil an den Zuständigkeiten im Land Berlin, aber auch wesentlich an der Stadtstruktur selbst. Bei den Hauptverkehrsstraßen Berlins handelt es sich fast ausnahmslos um Straßenstrecken mit zahlreichen Verkehrszeichen , die beispielsweise nicht vergleichbar sind mit Landes- oder Bundesstraßen oder Bundesautobahnen in Flächenländern, die über Kilometer nur wenige Verkehrszeichen aufweisen. Entsprechend zeitaufwändiger gestaltet sich eine Verkehrsschau in Berlin, was sich durch in den letzten Jahren durchgeführte Verkehrsschauen bestätigt hat. Für die Einführung in Berlin ist deshalb insbesondere die Anpassung des vorgegebenen Turnus von Verkehrsschauen erforderlich. Die Oberste Straßenverkehrsbehörde beabsichtigt daher, modifizierende Vorgaben zum Merkblatt zur Durchführung von Verkehrsschauen zu erlassen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 618 2 Frage 4: Warum wurden auf den kompletten Strecken der B96, B101, B1, B2 und B5 keine Verkehrsschauen durchgeführt und wurden auf diesen Strecken überhaupt schon einmal Verkehrsschauen gemäß der bekannten Verwaltungsvorschriften durchgeführt, wenn ja, liegen dazu Protokolle vor? Antwort zu 4.: Insbesondere die großen Strecken der Bundesstraßen sind auf Grund ihrer verkehrlichen Bedeutung im Straßennetz im Rahmen der laufenden Arbeit (z. B. an Lichtzeichenanlagen oder bei Radverkehrsanlagen) der VLB bereits vielfältig unter Beobachtung. Widersprüchliche oder ungünstige Verkehrsführungen oder Beschilderungen werden dabei bereits erkannt und entsprechende Maßnahmen können eingeleitet werden. Im Rahmen einer Verkehrsschau ist es deshalb sinnvoll, eher solche Straßenzüge zu begutachten, die weniger im Fokus der täglichen Arbeit stehen. Frage 6: Ist dem Senat bekannt, dass zumindest in einem Bezirk (Tempelhof-Schöneberg) bewusst keine Verkehrsschauen mit Protokollierung durchgeführt werden und wie hat dazu die Oberste Straßenverkehrsbehörde reagiert bzw. beabsichtigt die Oberste Straßenverkehrsbehörde und der Senat diesem Umstand wirkungsvoll zu begegnen und welche Erfahrungen liegen dem Senat diesbezüglich aus den anderen Berliner Bezirken vor (bitte um Auflistung je Bezirk)? Antwort zu 6.: Der Obersten Straßenverkehrsbehörde liegt nachfolgende Antwort des Bezirksamts TempelhofSchöneberg von Berlin vom 23.10.2012 auf eine Kleine Anfrage eines Bezirksverordneten vor, „wann das Bezirksamt im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß AZG die letzte Verkehrsschau durchgeführt habe“: „Die letzte „große“ Verkehrsschau wurde 2005 durchgeführt . Die Ergebnisse wurden nicht zentral erfasst, sondern in Form von Arbeitsaufträgen Fall für Fall abgearbeitet . Die Personalsituation erlaubte eine zwischenzeitliche Wiederholung nicht. Jedoch finden im Rahmen der regelmäßig wöchentlich stattfindenden Ortstermine der Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mit der Polizei fortlaufend „kleine“ Verkehrsschauen statt. Die jeweiligen Örtlichkeiten werden intensiv auf die verkehrlichen Gegebenheiten und Verbesserungserfordernisse überprüft. Diese Kontrollen sind als sehr viel intensiver und zielführender anzusehen als lediglich ein Abfahren der Straßen; diese Auffassung wird vom Verkehrsdienst der Polizei geteilt.“ Auch aus anderen Bezirken ist der Obersten Straßenverkehrsbehörde bekannt, dass Personalengpässe bei den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden geltend gemacht werden. Die Oberste Straßenverkehrsbehörde hat die VLB als höhere Verwaltungsbehörde gebeten, das Thema „Verkehrsschauen “ auf die Tagesordnung ihrer Besprechung mit den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden zu setzen. In der Besprechung im Januar 2013 hat die VLB diese auf die Notwendigkeit der Verkehrsschauen hingewiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3. und 5. verwiesen . Berlin, den 23. Juli 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juli 2015)