Drucksache 17 / 16 620 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (GRÜNE) vom 07. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2015) und Antwort Rechtsextreme Musikveranstaltungen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Hinsichtlich des in der Anfrage verwendeten Begriffs der rechtsextremen Musikveranstaltung ergibt sich in der rechtsextremistischen Szene Berlins ein sehr uneinheitliches Bild. Die in der Anfrage benannten Konzerte und Liederabende stellen nur einen Teil musikalischer Aktivitäten von Rechtsextremisten dar. Entsprechend werden derartige Veranstaltungen unterschiedlich beworben. Im Wesentlichen werden Musikveranstaltungen in der rechtsextremistischen Szene Berlins nicht medial großflächig, sondern zielgruppenorientiert bekannt gegeben. Für diese Bekanntmachungen ist es von entscheidender Bedeutung, wie groß der Kreis der potenziellen Besucherinnen und Besucher sein kann und ob beabsichtigt ist, rechtsextremistische beziehungsweise indizierte oder strafrechtlich relevante Liedtexte darzubieten . Zur Vermeidung von Exekutivmaßnahmen und Protesten gegen entsprechende Veranstaltungen verzichten die Veranstalterinnen und Veranstalter auf öffentlich wirksame Ankündigungen. Jedoch kann nicht in allen Fällen von konspirativem Vorgehen gesprochen werden. Da Musikveranstaltungen auch unter Berücksichtigung der oben dargestellten Vielfältigkeit der Erscheinungsformen keiner polizeilichen Meldeverpflichtungen unterliegen, ist eine umfassende Beantwortung im Sinne der Fragestellung nicht möglich. Die Organisation von Musikveranstaltungen der rechtsextremistischen Szene in anderen Bundesländern und im Ausland erfolgt regelmäßig nicht allein durch Einzelpersonen, deren Identität mangels vorbezeichneter Meldepflicht nicht offenkundig werden muss. Schließlich kann hinsichtlich des Begriffs des Organisierens im Sinne der Fragestellung keine Abgrenzung zwischen der Rolle des Veranstalters oder reiner Unterstützung getroffen werden. 1. Wie viele rechtsextreme Musikveranstaltungen (Konzerte, Liederabende etc.) fanden im ersten Halbjahr 2015 in Berlin statt? (bitte aufschlüsseln nach Datum, Ort, Musikgruppen/Liedermachern, Veranstalter) 2. Welche dieser Musikveranstaltungen wurden offen und welche konspirativ angekündigt? Zu 1. und 2.: Dem Senat liegen Erkenntnisse zu verschiedenen Musikveranstaltungen im Sinne der Fragestellung im ersten Halbjahr 2015 vor. Dazu zählen die folgenden : Datum Ort Musikgruppen/Liedermacher Veranstalter 29.05.2015 Bundeszentrale der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD, TreptowKöpenick ) zwei Liedermacher Initiative „Zukunft statt Überfremdung " als Vorbereitung für den „7. Tag der deutschen Zukunft “ am 06.06.2015 01.06.2015 Landsberger Allee/Ecke Blumberger Damm (Marzahn-Hellersdorf) ein Liedermacher Anmelder Einzelperson; Musikveranstaltung erfolgte im Rahmen der Demonstration "Nein zum Container hier und überall" Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 620 2 Die beiden Veranstaltungen wurden durch Rechtsextremisten nicht beworben. Politische Gegner riefen öffentlich zu Protesten gegen die Veranstaltung in der NPDBundeszentrale auf. Zu anderen rechtsextremistischen Musikveranstaltungen kann im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage keine Auskunft gegeben werden, da dadurch Details zu operativen Einsätzen des Verfassungsschutzes bekannt würden und die Wirksamkeit nachrichtendienstlicher Aufgabenerfüllung gefährdet wäre. Die Antwort des Senats muss insoweit als Verschlusssache des Grades „VS – Geheim“ nach § 5 Absatz 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Landes Berlin eingestuft werden und kann auf Wunsch in einer Sitzung des Ausschusses für Verfassungsschutz , dem die Fragestellerin angehört, in geheimer Sitzung erteilt werden. 3. Wie viele rechtsextreme Musikveranstaltungen wurden von Angehörigen der Berliner rechtsextremen Szene im ersten Halbjahr 2015 in anderen Bundesländern organisiert? (bitte wie unter 1. aufschlüsseln) 4. Wie viele rechtsextreme Musikveranstaltungen wurden von Angehörigen der Berliner rechtsextremen Szene im ersten Halbjahr 2015 im Ausland organisiert? (bitte wie unter 1. aufschlüsseln) Zu 3. und 4.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Im Weiteren siehe Vorbemerkung. 5. Welche Straftaten wurden in unmittelbarem Zusammenhang mit den oben genannten Musikveranstaltungen begangen? (bitte nach Veranstaltung, Delikt u. Tathergang aufschlüsseln) 6. Welche und wie viele Tonträger wurden im Rahmen der oben genannten Musikveranstaltungen beschlagnahmt ? Zu 5. und 6.: Der Polizei Berlin liegen keine Strafanzeigen vor. Berlin, den 22. Juli 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juli 2015)