Drucksache 17 / 16 627 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Björn Eggert (SPD) vom 07. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2015) und Antwort Entwicklung der Berliner Wohnungsraumförderung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe wurden im Berliner Landeshaushalt in den letzten 10 Jahren jeweils Einnahmen aus Tilgungen und Rückflüssen aus früher gewährten Wohnungsbauförderungen geplant (alle Förderwege und -programme , bitte möglichst getrennt aufschlüsseln)? Frage 2: In welcher Höhe entstanden aus solchen Tilgungen und Rückflüssen in den Jahren 2004 bis 2014 jeweils jährlich und insgesamt tatsächlich Einnahmen für den Landedeshaushalt (alle Förderwege und -programme, bitte getrennt aufschlüsseln)? Antwort zu 1 und 2: Im Kapitel 12 95 des Haushalts der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt werden bei Titel 16141 die Zinsleistungen sowie bei Titel 18141 die Tilgungsleistungen der Investitionsbank Berlin aus Darlehen für die Wohnungsbauförderung nachgewiesen . Daneben werden in den genannten Titeln auch bestimmte Zins- und Tilgungsleistungen aus Darlehen der Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum sowie des Grunderwerbs im ehemaligen Sanierungsgebiet Kreuzberg – Kottbusser Tor vereinnahmt. Eine Aufgliederung der Einnahmen nach Teilprogrammen ist nicht möglich. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der weit überwiegende Anteil der erzielten Einnahmen aus Darlehen der Wohnungsbauförderung stammt. Die nachfolgende Tabelle stellt für diese Titel die Ansätze im Haushalt und die tatsächlichen Einnahmen nach Einnahmenarten und Haushaltsjahren für die Jahre 2000 bis 2014 dar. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 627 2 Haushaltsjahr Ansatz Ist Ansatz Ist Ansatz Ist 2000 12.196 6.702 122.404 31.366 134.600 38.068 2001 17.644 8.210 238.891 89.277 256.535 97.487 2002 9.233 19.512 51.700 70.758 60.933 90.271 2003 7.920 27.364 24.046 96.737 31.966 124.101 2004 23.086 48.621 55.000 164.297 78.086 212.918 2005 21.374 28.693 45.000 184.116 66.374 212.809 2006 35.000 26.197 150.000 254.218 185.000 280.415 2007 35.000 44.297 128.848 232.186 163.848 276.484 2008 30.340 35.130 150.005 143.210 180.345 178.341 2009 31.807 39.665 131.526 182.965 163.333 222.629 2010 30.000 29.205 87.000 91.496 117.000 120.702 2011 30.000 30.709 72.000 148.633 102.000 179.342 2012 30.000 23.255 72.000 229.014 102.000 252.269 2013 32.000 21.348 72.000 281.042 104.000 302.390 2014 24.000 17.048 101.155 260.987 125.155 278.035 insgesamt 369.600 405.957 1.501.575 2.460.302 1.871.175 2.866.258 Kapitel 1295 Titel 16141: Zinseinnahmen Kapitel 1295 Titel 18141: Tigungseinnahmen Summe Einnahmen Angaben in T€ Frage 3: In welcher Höhe entstanden für den Landeshaushalt seit dem Jahr 2000 jeweils jährlich Einnahmen aus dem Verkauf von landeseigenen Wohnungs- und Immobilienunternehmen oder von Anteilen an solchen Unternehmen? Antwort zu 3: Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/16239 der Abgeordneten Katrin Schmidberger (Grüne) zur Frage 2 verwiesen. Frage 4: In welcher Höhe sind Schulden des Landes Berlin aus den Wohnungsbauförderprogrammen seit 1980 bis 1989 entstanden? Frage 5: In welcher Höhe sind Schulden des Landes Berlin aus den Wohnungsbauförderprogrammen seit 1990 entstanden? Antwort zu 4 und 5: Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/16239 der Abgeordneten Katrin Schmidberger (Grüne) zur Frage 3 verwiesen. Frage 6: In welcher Höhe wurden aus den gem. Ziff. 2 und 3 vereinnahmten Tilgungsleistungen / Rückflüssen oder Verkaufserlösen Schulden des Landes Berlins aus Wohnungsbauförderung getilgt? Antwort zu 6: Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/16239 der Abgeordneten Katrin Schmidberger (Grüne) zur Frage 8 verwiesen. Frage 7: In welchem Umfang sind durch vorzeitige Rückzahlungen/Tilgungen von Fördermitteln (Darlehen, Aufwendungshilfen) Bindungs-Verkürzungen entstanden? Frage 8: Für wie viele geförderte Wohnungen liefen insgesamt seit dem Jahr 2000 sowie insbesondere seit 2011 Bindungen vorzeitig aus und für wie viele Wohnungen werden in den kommenden Jahren Bindungen vorzeitig auslaufen? Frage 9: Wie viele Bindungsjahre gingen dadurch (s. Ziff. 8) insgesamt verloren? Antwort zu 7, 8 und 9: Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/16239 der Abgeordneten Katrin Schmidberger (Grüne) zu den Fragen 9 und 10 verwiesen. Berlin, den 20. Juli 2015 In Vertretung Prof. Dr.- Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2015)