Drucksache 17 / 16 637 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 11. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juli 2015) und Antwort Was folgt aus dem Leitfaden zur Sicherung des Radverkehrs vor abbiegenden KFZ? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Plant der Senat ein Umsetzungskonzept für den im Mai vorgestellten Leitfaden zur Sicherung des Radverkehrs vor abbiegenden KFZ zu erarbeiten? Wenn ja, bis wann soll dieses erstellt werden? Wenn nein, wieso nicht? Frage 2: Liegen dem Senat Daten vor, wie viele Kreuzungen nicht den im Leitfaden genannten Grundanforderungen zur Sicherung des Radverkehrs gegen Abbiegeunfälle entsprechen? Frage 3: Falls er diese Daten noch nicht hat, plant der Senat die Berliner Kreuzungen auf das Vorhandensein der im Leitfaden dargestellten Grundanforderungen zur Sicherung des Radverkehrs gegen Abbiegeunfälle zu untersuchen ? Wenn nein, wieso nicht? Wenn ja, mit welchem Zeitplan und mit welcher Priorisierung? Frage 4: In welchem Zeitplan strebt der Senat an, dass alle Berliner Kreuzungen den dargestellten Grundanforderungen ihrer jeweiligen Knotenpunktform entsprechen? Frage 5: Inwieweit plant der Senat auf den wichtigsten Radrouten bzw. an den gefährlichsten Kreuzungen weitere Maßnahmen – über die Grundanforderungen hinaus – umzusetzen? Bitte um Übermittlung der geplanten Maßnahmen und des Zeitplans. Frage 6: Welche Kosten wären notwendig, um die Grundanforderungen für die jeweilige Knotenpunktform an allen Berliner Kreuzungen umzusetzen? Frage 7: Welche Kosten plant der Senat ein, um neben der Umsetzung der Grundanforderungen auch weitergehende Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit umsetzen zu können? Frage 8: Welchen Einfluss hat der Leitfaden auf die Anmeldung der Senatsverwaltung für den Doppelhaushalt 2016/2017? Antwort zu den Fragen 1 bis 8: Der Leitfaden „Sicher geradeaus“ bildet das Ergebnis eines Projekts, welches als nichtinvestive Maßnahme zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) vollumfänglich durch den Bund gefördert wurde. Ziel des Projektes war es, Politik und Planung einen handlungs- und maßnahmenorientierten Leitfaden zur Verfügung zu stellen, welcher mit den darin dargestellten Ansätzen zur Verringerung der Unfälle , Unfallschäden und Konfliktsituationen zwischen Kfz und Radfahrenden während des Abbiegens beiträgt. Ein besonderer inhaltlicher Fokus wurde dabei auf die Abbiegeunfälle zwischen Radfahrenden und Lkws (kleiner und großer Nutzfahrzeuge) gesetzt. Grundlage der Förderung und Grundanforderung des für das Förderprogramm verantwortlichen Bundesministeriums war es, das der Leitfaden es zukünftig Kommunen in Deutschland ermöglicht, die für sie geeigneten, lokal wirkungs- und sinnvollen Maßnahmen zur Vermeidung von Abbiegeunfällen zu bestimmen und hinsichtlich der Umsetzbarkeit (vor dem Hintergrund der lokalen Rahmenbedingungen , bspw. verfügbare Haushaltsmittel im Unterhalt) zu bewerten. Denn gerade für kommunale Akteure fehlte bisher eine kompakte, praxistaugliche Aufarbeitung, welche eine Bewertung der Maßnahmen unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten ermöglicht und Ansätze für eine Priorisierung von Maßnahmen für eine Kommune bereitstellt. Die Erstellung eines spezifischen Leitfadens als Umsetzungs- und Handlungsanweisung für Berlin war dabei durch die Gewährung der Bundesförderung ausgeschlossen. Vielmehr sollte die Anwendbarkeit in unterschiedlichen Teilräumen und Stadtstrukturen sichergestellt werden, was sich auch in den dargestellten Grundanforderungen, Maßnahmen, Ansätzen und Abbildungen widerspiegelt. Dennoch gehen die im Leitfaden dargestellten Ansätze bereits heute in Berlin aktiv in die planerischen Prozesse und Abwägungen ein, ohne dass hierfür separate Haushaltsmittel notwendig wären. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 637 2 Da Maßnahmen zum Teil redundant hinsichtlich ihrer Wirkungen sind, zum Teil auch Maßnahmen vorgestellt werden, die bisher in Deutschland verkehrsrechtlich nicht abgesichert und umsetzbar sind, ist eine direkte Umsetzung des kompletten Leitfadens weder in Berlin, noch in einer anderen deutschen Stadt sinnvoll leistbar oder rechtssicher zulässig. Ziel ist es vielmehr, die vorhandenen Regellösungen für Berlin, die gemeinsam mit Fahrradverbänden , Polizei und Verkehrssicherheitsverbänden erarbeitet wurden, stadtweit umzusetzen. Berlin, den 23. Juli 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juli 2015)