Drucksache 17 / 16 641 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 13. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juli 2015) und Antwort Neues vom Freudenberg-Areal? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat der Investor inzwischen einen ordentlichen und vollständigen Bauantrag gestellt? Wenn ja, wann? Antwort zu 1: Der Investor hat mit Datum vom 24.10.2014 einen Antrag auf vereinfachte Baugenehmigung gemäß § 64 Bauordnung Berlin für die Bauteile A bis E gestellt; die Baugenehmigung wurde am 12.2.2015 erteilt. Für den Bauteil F wurde der Bauantrag am 21.11.2014 gestellt; die Baugenehmigung wurde am 10.2.2015 erteilt. Frage 2: Wie viele Wohnungen mit wie viel Quadratmetern Wohnfläche sind demnach geplant? Antwort zu 2: Es sind 659 Wohnungen mit einer Wohnfläche von 52.062 m² geplant. Frage 3: Wie viel öffentliche Grünfläche und wie viel Straßenbegleitgrün sind laut Bauantrag nunmehr geplant? Antwort zu 3: Öffentliche Grünflächen und Straßen einschließlich Straßenbegleitgrün sind nicht Gegenstand des Bauantrags gewesen. Frage 4: Wie wird laut Bauantrag auf den ehemaligen städtischen Friedhof auf diesem Gelände Rücksicht genommen ? Antwort zu 4: Der seit mehr als 100 Jahren stillgelegte ehemalige städtische Friedhof war im Baugenehmigungsverfahren unbeachtlich. Frage 5: Wie gelangte der ehemalige städtische Friedhof überhaupt in Privatbesitz, welche Erkenntnisse hat der Senat über die Geschichte und Grundstücksrechte an dem 4000 Quadratmeter großen Grundstück des ehemaligen Friedhofs? Antwort zu 5: Der Friedhof wurde laut Auskunft des Landesdenkmalamts im 19. Jahrhundert angelegt, 1913 für Neubestattungen geschlossen und wohl um 1960 als Begräbnisplatz aufgehoben bzw. für eine Neubebauung freigegeben. Weitere Informationen zur Grundstücks- und Eigentumsgeschichte des Areals liegen dem Senat zurzeit nicht vor und waren für das Baugenehmigungsverfahrens auch nicht erforderlich. Frage 6: Wurden die gefundenen sterblichen Überreste inzwischen neu bestattet, wenn ja wo und mit welchen Informationen dazu? Antwort zu 6: Es wurden ca. 650 Skelette geborgen, die noch anthropologisch untersucht und ausgewertet werden müssen; nach Abschluss der archäologischanthropologischen Untersuchungen und nach Vorlage des Grabungsberichts werden die Gebeine – wie in solchen Fällen üblich - auf einem Friedhof wieder beigesetzt. Berlin, den 23. Juli 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juli 2015)