Drucksache 17 / 16 642 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 09. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2015) und Antwort Cuvrybrache: Muster der kooperativen Baulandentwicklung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Was ist seit unserer letzten Anfrage zur Cuvrybrache (Drucksache 17/12363 vom Juni 2013) im Planungsverfahren konkret geschehen? Antwort zu 1: Zwischen September und Dezember 2013 wurde ein kooperatives Gutachterverfahren mit zehn Architekturbüros durchgeführt mit dem Ziel, den städtebaulichen Entwurf zu qualifizieren. Dieses Ziel wurde mit der Auswahl von vier Architekturbüros für die einzelnen Gebäude erreicht. Im Rahmen des Planverfahrens konnten bisher keine weiteren Verfahrensschritte durchgeführt werden, da diverse Problempunkte einvernehmlich mit der Vorhabenträgerin vor Weiterführung des Verfahrens zu klären waren (u. a. Anteil preisgünstiger Wohnungen, Anzahl Kitaplätze und Kitastandort, Auswirkungen der Lärmbelastung an der Schlesischen Straße). Frage 2: Wann ist mit dem Abschluss des Verfahrens zu rechnen? Antwort zu 2: Nach derzeitiger Prognose ist mit dem Abschluss des Verfahrens 2016 zu rechnen. Frage 3: Mit welchem Anteil an bezahlbaren Wohnungen (im Rahmen der WAV) plant der Senat auf dem Cuvrygelände an der Spree aktuell (Anteil an allen Wohnungen und Anteil an den Mietwohnungen)? Wird die von Senator Geisel jüngst als kooperative Baulandentwicklung vorgestellte Quote von 25 % für bezahlbare Wohnungen zu Grunde gelegt? Wenn nein, weshalb nicht? Antwort zu 3: Nach derzeitigem Planungsstand sollen ca. 280 Wohnungen errichtet werden, davon ca. 65 mietpreisgebunden . Die zuständige Senatsverwaltung musste bei den Beratungen zum mietpreisgebundenen Wohnraum den ursprünglich mit dem Bezirk vereinbarten deutlich geringeren Anteil sowie das bestehende Planungsrecht, welches bereits einen gewissen Anteil von Wohnungen zulässt, berücksichtigen. Frage 4: Soll der Anteil bezahlbarer Wohnungen im Bebauungsplan festgesetzt werden? Wenn nein, weshalb nicht? Antwort zu 4: Der mietpreisgebundene Wohnraum wird vertraglich gesichert. In Bebauungsplänen können keine mietpreisgebundenen Wohnungen festgesetzt werden , sondern nur Flächen für Wohnungen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten . Damit ist preisgünstiger Wohnraum aber noch nicht gesichert. Frage 5: Plant der Senat mit einem freien Uferstreifen von 50 Metern? Weshalb nicht? Antwort zu 5: Der Senat plant einen freien Uferstreifen mit einer Tiefe von ca. 20 m. Die Errichtung einer öffentlichen Grünfläche mit einer Tiefe von 50 m ist nicht beabsichtigt. Auch das gegenwärtig geltende Planungsrecht sieht keine Freihaltung der Fläche von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen vor. Entlang der Spree ist eine gegenüber dem bestehenden Baurecht in der Fläche deutlich erweiterte Uferpromenade vorgesehen. Das Grundstück befindet sich in Privateigentum. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 642 2 Frage 6: Gibt es bereits Abstimmungen mit Bezirk und möglichen Trägern über die geplanten Kita? Werden in einem städtebaulichen Vertrag weitere Wohnfolgeeinrichtungen gesichert? Antwort zu 6: Mit dem Bezirk hat es Abstimmungen zur Kita gegeben, mit möglichen Trägern nicht. Dies ist auch nicht Aufgabe des Planverfahrens. Die Sicherung weiterer Wohnfolgeeinrichtungen ist nicht beabsichtigt. Frage 7: An welcher Stelle hat der Senat die Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 20.06.2013 publiziert? Wann und auf welche Art und Weise wird der Senat die weitere Beteiligung der Bürger _innen gestalten? Antwort zu 7: Eine gesonderte Veröffentlichung der Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sieht der Gesetzgeber nicht vor. Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird aber in der Begründung , die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingesehen werden kann, veröffentlicht. Die öffentliche Auslegung wird voraussichtlich Ende 2015 / Anfang 2016 stattfinden. Berlin, den 20. Juli 2015 In Vertretung Prof. Dr.- Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2013)