Drucksache 17 / 16 651 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 14. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2015) und Antwort Umgestaltung Dreieck Funkturm Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wird mit den Planungsarbeiten zur Umgestaltung des Dreiecks Funkturm begonnen und welchen ungefähren Zeitrahmen wird die Planung in Anspruch nehmen? Frage 2: Welche Vorplanungen sind vorhanden und welche Kostenschätzungen haben sich daraus für die Umgestaltung und Instandsetzung ergeben? Antwort zu 1 und 2: Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt liegt eine Machbarkeitsstudie zum „Autobahndreieck Funkturm“ vor, die mit dem Ziel beauftragt wurde, mögliche Umbau- und Optimierungspotentiale mit den erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen in diesem Bereich der Bundesautobahn zu verknüpfen. Im Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist ein „Neubau im Bestand “ mit „freier Trassierung“ sinnvoll. Für die erarbeitete Vorzugsvariante wurde noch der Umfang der daraus erforderlichen Hochstraße über die Rastanlage der Bundesautobahn (AVUS-Nordkurve) in einer Zusatzuntersuchung überprüft, die seit Juni 2015 vorliegt. Derzeit erfolgen die Abstimmungen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zu den vorliegenden Unterlagen. Anschließend wird mit den weiterführenden Planungen begonnen. Da für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm ein planrechtliches Verfahren erforderlich ist, muss mit einem Planungszeitraum von 7 Jahren gerechnet werden. Für die Vorzugsvariante zum Umbau des Autobahndreiecks Funkturm sind Gesamtkosten in Höhe von ca. 264 Mio. Euro ermittelt worden (vereinfachte Wirtschaftlichkeitsabschätzung ). Frage 3: Welche Verkehrseinschränkungen bestehen zur Zeit auf der Ringbahnbrücke und der Westendbrücke? Antwort zu 3: Folgende Verkehrseinschränkungen bestehen zur Zeit auf der Ringbahnbrücke und der Westendbrücke in Fahrtrichtung Nord: • Sperrung der Brücken für den genehmigungspflichtigen Schwerverkehr • Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 t auf dem mittleren und linken Fahrstreifen • Abstandsgebot für LKW von 70 m, auch für Busse und PKW mit Anhänger • Beschränkung der Geschwindigkeit auf 60 km/h • Verkürzung des Einfädelstreifens und Verringerung von vier auf drei Fahrstreifen auf der Ringbahnbrücke • Verschieben der drei Fahrstreifen zum linken Fahrbahnrand auf der Westendbrücke Frage 4: Welche Instandsetzungsarbeiten sind zur Beseitigung der Verkehrseinschränkungen notwendig? Antwort zu 4: Die bauliche Substanz der Brücken ermöglicht keine Ertüchtigungsmaßnahmen, die die Defizite beim statischen Nachweis der Tragfähigkeit kompensieren . Aus diesem Grund sind für beide Brücken Ersatzneubauten erforderlich. Frage 5: Sind durch den Brückenzustand weitere Verkehrseinschränkungen zu erwarten? Antwort zu 5: Aktuell sind keine weiteren Einschränkungen erforderlich. Es werden an den Brückenkonstruktionen zusätzliche Sonderprüfungen durchgeführt, um eine Zunahme von Bauwerksschäden zeitnah zu erkennen . Berlin, den 24. Juli 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juli 2015)