Drucksache 17 / 16 659 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 15. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2015) und Antwort Einführung von „Bodycams“ bald auch in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Pläne verfolgt der Senat dahingehend , Dienstkräfte der Berliner Polizei mit Kleinkameras , die an der Polizeiuniform befestigt werden, („Bodycams “) auszustatten? Welche konkreten Zeithorizonte gibt es für Testphasen, Einführung, Evaluation etc.? 2. Für welche konkreten Gliederungseinheiten der Polizei Berlin kommt/käme nach Ansicht des Senats eine Ausstattung mit Bodycams in Betracht und wie viele Dienstkräfte wären dies insgesamt? Welche Kosten entstünden bei Ausstattung aller infrage kommenden Dienstkräfte ? Zu 1. und 2.: Der Senat verfolgt derzeit keine konkrete Planungen zum Einsatz sogenannter Bodycams bei der Polizei Berlin und hält es für geboten, zunächst weitergehende Erfahrungen aus den Probeläufen anderer Länder auszuwerten (siehe auch Antwort zur Frage 5). 3. Steht für den Senat bei einem möglichen Einsatz von Bodycams bei der Berliner Polizei das Ziel im Vordergrund , Polizist*innen vor Übergriffen durch Bürger *innen oder Bürger*innen vor rechtswidrigen Übergriffen durch Polizist*innen zu schützen (bitte begründen )? Zu 3.: Der Senat sieht die Bodycam grundsätzlich als objektives Einsatzmittel an, das sowohl die Chance bietet, Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zu verringern, als auch polizeiliche Maßnahmen transparent und überprüfbar zu gestalten. 4. Haben Treffen, Gespräche etc. zwischen Mitarbeiter *innen von Sicherheitsbehörden des Landes Berlin mit denen anderer Bundesländer oder Staaten zum Zweck des Austausches über den Einsatz von Bodycams stattgefunden oder sind derartige Treffen für die Zukunft in Planung ? Wenn ja, welche, wo, wann und mit welchen Teilnehmer *innen aus welchen Bundesländern/Staaten jeweils ? Zu 4.: Es findet halbjährlich ein Erfahrungsaustausch zu verschiedenen polizeilichen Themen mit vier weiteren Großstädten (Stuttgart, Bremen, Hamburg, Frankfurt /Main) im Rahmen des Vergleichsrings statt. Im Mai 2015 wurde die Begegnung durch die Stadt Frankfurt /Main ausgerichtet. Hierbei wurden u.a. auch die Ergebnisse des Pilotprojektes Bodycam der hessischen Landespolizei vorgestellt. Die nächste Zusammenkunft des Vergleichsrings wird im November 2015 in Hamburg erfolgen. 5. Welche Erfahrungsberichte, Materialien, Beschlüsse und Forderungen zum Einsatz von Bodycams bei der Polizei sind dem Senat aus der Arbeit der Ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren (IMK) bzw. der dort zuständigen Arbeitskreise (vor allem des Arbeitskreises II/AKII) seit 2011 bekannt, und hat der Senat selbst Unterlagen im genannten Sinne in die Arbeit der IMKGremien eingebracht? Wenn ja, welche? Zu 5.: Die Ständige Konferenz der Innenminister und Senatoren (IMK) hat auf Ihrer 202. Sitzung im Juni 2015 festgestellt, dass nach einem ersten Pilotprojekt des Landes Hessen auch weitere Länder und der Bund die Erprobung sogenannter Bodycams initiiert haben oder planen. Die IMK beauftragte den Arbeitskreis II (AK II), die aus diesen Pilotprojekten resultierenden Erfahrungen zusammenzutragen , auszuwerten und der IMK hierzu zu berichten . Vom Land Berlin wurden keine Unterlagen in die Gremienarbeit der IMK oder des AK II eingebracht (siehe Antwort zur Frage 1). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 659 2 6. Haben Treffen, Gespräche etc. zwischen Mitarbeiter *innen von Sicherheitsbehörden des Landes Berlin mit Rüstungsfirmen, die Bodycams anbieten, stattgefunden oder sind derartige Treffen für die Zukunft in Planung? Wenn ja, welche, wo, wann, mit wie vielen Teilnehmer *innen und mit welchen Rüstungsfirmen jeweils? Zu 6.: Nein. 7. Liegen dem Senat statistisch aussagefähige und belastbare Erkenntnisse zu der Frage vor, welche Auswirkungen die Ausstattung von Polizist*innen mit Bodycams auf die Interaktion zwischen Polizist*innen und Bürger *innen haben (eskalierend oder deeskalierend)? Wenn ja, welche? Wenn nein, werden solche Erkenntnisse angestrebt ? Wenn ja, welche Methoden werden eingesetzt? Wenn nein, warum nicht? Zu 7.: Nein. Derzeit können lediglich die Erfahrungswerte aus Hessen einer Betrachtung unterzogen werden. Hier wurde ein Rückgang von Widerstandshandlungen im Referenzbereich Frankfurt/Main (Alt-Sachsenhausen) verzeichnet. (Pilotprojekt – Zeitraum: 27. Mai 2013 - 26. Mai 2014) Auch die Zahl der durch die Widerstandshandlungen verletzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sank dabei von neun im Jahr 2013 auf eine verletzte Dienstkraft im Jahr 2014. 8. Woran erkennen die betroffenen Personen bei den derzeit infrage kommenden Bodycam-Modellen, dass sie videoüberwacht werden? Sind die Betroffenen in jedem Fall auf die Maßnahme hinzuweisen, damit eine Erkennbarkeit und Offenheit der Maßnahme sichergestellt wird? Wenn ja, wie wird dies gewährleistet? Wenn nein, warum nicht? Zu 8.: Es existieren derzeit weder konkrete Planungen zur Beschaffung noch Einsatz von Bodycams und somit auch nicht zu infrage kommenden Modellen sowie zu Aspekten der Ausstattung und Sichtbarkeit. 9. Auf welcher Rechtsgrundlage soll gegebenenfalls der Einsatz von Bodycams bei der Berliner Polizei erfolgen ? Zu 9.: Es besteht derzeit keine Rechtsgrundlage im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG Berlin) für den Einsatz von Bodycams. Eine entsprechende Rechtgrundlage wäre im Bedarfsfall durch eine Gesetzesänderung zu schaffen. Berlin, den 28. Juli 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Aug. 2015)