Drucksache 17 / 16 665 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Karin Halsch (SPD) vom 15. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2015) und Antwort Europäische Woche der Mobilität in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen ergreift der Senat, um den Klimaschutz und die umweltfreundliche Mobilität in Berlin zu fördern? Antwort zu 1: Der Senat verfolgt seit Beginn der 17. Legislaturperiode das Ziel, Berlin bis zum Jahr 2050 zu einer klimaneutralen Stadt zu entwickeln. Eine von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beauftragte und 2014 vorgelegte Machbarkeitsstudie zeigt, dass und unter welchen Voraussetzungen dieses Ziel erreicht werden kann. Mit einem Gesetz zur Umsetzung der Energiewende und zur Förderung des Klimaschutzes in Berlin (Energiewendegesetz), dessen Entwurf der Senat am 09.06.2015 beschlossen und dem Abgeordnetenhaus zugeleitet hat, sollen die Klimaschutzziele in Form von CO2-Emissionsminderungszielen für die Jahre 2020, 2030 und 2050 erstmals verbindlich festgeschrieben werden . Der Senat von Berlin wird daneben verpflichtet, ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) aufzustellen und umzusetzen. In diesem sind Strategien und Maßnahmen darzustellen, mit denen die Klimaschutzziele erreicht werden können. Die Erstellung des BEK wurde 2014 in Auftrag gegeben und wird nach einem umfassenden, breit angelegten stadtgesellschaftlichen Partizipationsprozess im Dezember 2015 abgeschlossen werden. Im Rahmen des BEK bilden die Themen Verkehr und Mobilität eines von fünf zentralen Handlungsfeldern. Das Erreichen der Ziele sowie die Umsetzung dieser Strategien und Maßnahmen soll durch ein Monitoring überwacht werden. Ambitionierte Energie- und Klimapolitik setzt voraus, dass die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangeht. Daher werden im Energiewendegesetz eine Reihe von Vorbildverpflichtungen festgelegt. Unter anderem werden sich die Senats- und Bezirksverwaltungen so organisieren, dass sie ab dem Jahr 2030 CO2-neutral arbeiten. Auch alle übergeordneten verkehrspolitischen Strategien (Stadtentwicklungsplan Verkehr etc.) haben enge Bezüge zu den klimapolitischen Fragestellungen. Frage 2: Welchen sonstigen, nationalen oder internationalen , energie-, umwelt- oder klimapolitischen Netzwerken gehört Berlin an, und wie wirkt sich diese Zusammenarbeit auf das Handeln des Senats aus? Antwort zu 2: Berlin engagiert sich als Stadtstaat im Rahmen seiner ministeriellen Verpflichtungen in den entsprechenden Gremien, dazu gehören z.B. die Umweltministerkonferenz mit seiner Bund/LänderArbeitsgemeinschaft "Klima, Energie, Mobilität – Nachhaltigkeit " (BLAG KliNA). Letztere ist im Bereich Klimaschutz ein wichtiger Impulsgeber auf Bundesebene. Davon ist das Bundesland Berlin direkt betroffen. Zu nennen ist auch noch der Bund/Länder-Austausch „Kommunaler Klimaschutz“, der zweimal im Jahr tagt. Daneben beteiligt Berlin sich intensiv an internationalen Kooperationen und in kommunalen Bündnissen auf europäischer und internationaler Ebene. Berlin gehört u.a. zu den Gründungsmitgliedern des Klimabündnis e.V., des heute größten europäischen Städtenetzwerks, das sich gemeinsam zum Schutz der indigenen Völker des Regenwaldes verpflichtet hat. Dieses Bündnis existiert seit 1990. Berlin beteiligt sich an Bündnissen der neueren Zeit. Dazu gehört u.a. der EU-Bürgermeisterkonvent. Letzterer wurde 2008 von der Europäischen Kommission als Instrument zur Einbindung der Städte bei der Erreichung der 2007 beschlossenen EU-Klimaschutzziele gegründet. Diese sagen zu, in ihren Anstrengungen zum Klimaschutz über die Ziele der EU hinauszugehen, d.h. die CO2-Emissionen in ihren Städten um mindestens 20 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Obwohl die eingegangenen Verpflichtungen des Klimabündnis und dem EU-Bürgermeisterkonvent freiwilliger Natur sind, werden sie vom Senat beachtet und in seiner klimapolitischen Arbeit stets berücksichtigt. Das betrifft auch die anderen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 665 2 Bündnisse in diesem Bereich mit Berliner Mitgliedschaft, dazu gehören u.a. ICLEI (Local Governments für Sustainability), C40 (Climate Leadership Group), die Climate Neutral Cities Alliance (CNCA) und Metropolis. Nicht zuletzt auch durch ihre Klimaschutzerfolge sind diese Bündnisse zu einem nationalen und internationalen Interessenvertreter der Kommunen im europäischen und nationalen Gesetzgebungsprozess und auch in internationalen Verhandlungen geworden. In dieser Funktion beteiligen sie sich daran, die europäischen und nationalen Rahmenbedingungen lokaler Klimapolitik zu verbessern, was auch in Berlin spürbar ist. Frage 3: Aus welchen Gründen beteiligt sich Berlin seit 2009 nicht mehr an der Europäischen Woche der Mobilität? Antwort zu 3: Aufwand und Nutzen passen nach den Erfahrungen aus früheren Jahren für das Land Berlin nicht. Grundsätzlich befürwortet der Senat alle Aktivitäten , die zu einem klimafreundlichen Mobilitätsverhalten beitragen. Frage 4: Beabsichtigt der Senat, dass sich Berlin an der Europäischen Woche der Mobilität 2015 beteiligt? Antwort zu 4: Nein. Frage 5: Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5: Siehe Antwort zu 3. Frage 6: Wenn nein, ist eine künftige Beteiligung Berlins geplant? Antwort zu 6: Vorerst nicht. Frage 7: Haben sich in der Vergangenheit einzelne Berliner Bezirke an der Europäischen Woche der Mobilität beteiligt und wie hat der Senat diese Beteiligung unterstützt ? Frage 8: Wird der Senat künftig einzelne Bezirke, die sich an der Europäischen Woche der Mobilität beteiligen wollen, dabei unterstützen? Antwort zu 7 und 8: Grundsätzlich befürwortet der Senat die Ziele die hinter der Aktion stehen ausdrücklich, da sie in die gleiche Zielrichtung wie die Verkehrspolitik des Landes gehen. Er begrüßt deshalb auch Aktivitäten von Bezirken und anderen Institutionen im Rahmen der der Europäischen Woche der Mobilität. Inwieweit im begrenzten Umfang eine Unterstützung möglich wäre, müsste im Einzelfall bei Bedarf geprüft werden. In Berlin ist im Übrigen nachweislich bereits ein Verhaltenswandel im Sinne der in eingetreten formulierten Ziele eingetreten – auch ohne explizit autofreie Tage. Berlin, den 23. Juli 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juli 2015)