Drucksache 17 / 16 669 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 12. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2015) und Antwort Erzieher_innen-Ausbildung V: Jedes Jahr eine neue APVO – Berlin, organisierst du noch oder lehrst du schon? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es richtig, dass einige Fachschulen in freier Trägerschaft , eine Nachbewilligung ihrer Mittel für das Jahr 2015 aufgrund des zu erwartenden Mehraufwands durch die Änderungen der APVO zum Schuljahr 2015/16 erhalten haben? Wenn ja, welche Schulen betraf dies, in welcher Höhe und auf welcher Grundlage? 2. Sollte es einige Schulen gegeben haben, die eine solche Nachbewilligung erhalten haben, welche Pläne gibt es für die Schulen, die in dieser Runde nicht berücksichtigt wurden, ihren zu erwartenden Mehraufwand durch die Erhöhung der Stunden finanziell auszugleichen? Zu 1. u. 2.: Nein, es gab keine Nachbewilligung von Zuschüssen. Für die Zuschussbewilligung 2015 wurde allen privaten Schulträgern der Fachschulen für Sozialpädagogik die Gelegenheit gegeben, die in den Zuschussanträgen 2015 veranschlagten tatsächlichen Personalkosten an den mit der Erhöhung der Stundenzahl einhergehenden Bedarf anzupassen. Die erfolgten Anpassungen werden unmittelbar bei der Bewilligung der Zuschüsse für 2015 berücksichtigt . Grundlage der Bewilligung sind § 101 des Schulgesetzes und die Ersatzschulzuschussverordnung. 3. Die Berechnung der Zuschüsse für die Fachschulen in freier Trägerschaft (Ersatzschulen) erfolgt rückwirkend auf der Grundlage der Personalkosten entsprechender öffentlicher Schulen des vorherigen Schuljahres (vergleichbare Personalkosten). Wie begründet der Senat, dass auf dieser Berechnungsgrundlage die freien Fachschulen die entstehende Mehrarbeit durch die Erhöhung der Stunden in der Ausbildung und somit das Risiko im ersten Jahr komplett allein finanzieren und tragen müssen , da zum einen die Zuschüsse für das Schuljahr 2014/15 auf der Grundlage des Vorjahres berechnet werden , die Mehraufwendungen durch die Änderung der APVO da jedoch noch nicht einfließen konnten, und zum anderen auch die Zuschüsse der kommenden Jahre nicht adäquat berechnet werden können, da wie der Antwort 15 der Anfrage DS 17/15870 zu entnehmen ist, der Anteil der berufsbegleitenden Ausbildung an den staatlichen Fachschulen sehr gering ist, die Erhöhung der Stunden und die damit verbundene Mehrarbeit in der berufsbegleitenden Ausbildung somit nicht oder kaum zum Tragen kommen kann? Zu 3.: Die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft (Ersatzschulen) ist dem Grund und der Höhe nach in § 101 des Schulgesetzes geregelt. Danach betragen die Zuschüsse für berufliche Schulen 100 Prozent der Personalkosten der Ersatzschulen (tatsächliche Personalkosten), höchstens aber 93 Prozent der Personalkosten entsprechender öffentlicher Schulen (vergleichbare Personalkosten ). Nach § 3 der Ersatzschulzuschussverordnung (ESZV) liegt der Berechnung der vergleichbaren Personalkosten der Lehrkräftebedarf entsprechender öffentlicher Schulen zugrunde. Maßgeblich für die Lehrkräftebedarfsfeststellung sind nach § 4 ESZV die Organisationsrichtlinien, die für die Ausstattung des zu Beginn des Bewilligungsjahres bereits laufenden Schuljahres gelten. Änderungen der Arbeitszeit oder der Zahl der Pflichtstunden im Bewilligungsjahr , die zum 30. November des Vorjahres feststehen , sind bei der Bedarfsermittlung zu berücksichtigen. Für davon abweichende Berechnungen gibt es keinen Spielraum. Insofern fließt die Änderung der zu leistenden Unterrichtsstunden in die Finanzierung des Bewilligungsjahres 2016 ein, wenn mit der Erhöhung der Zahl der vorgeschriebenen Unterrichtsstunden der Bedarf an Lehrkräften und damit die vergleichbaren Personalkosten im öffentlichen Bereich steigen. Die Finanzierung erfolgt dann für Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 669 2 alle Teilzeitausbildungen einheitlich, unabhängig davon, ob es sich hierbei um noch nach der alten Stundentafel auslaufende Bildungsgänge oder neue Bildungsgänge ab Schuljahr 2015/2016 handelt. 2014 wurden die Zuschüsse überwiegend auf Grundlage der tatsächlichen Personalkosten bewilligt, da diese geringer als 93 Prozent der vergleichbaren Personalkosten waren. 4. Zum Schuljahr 2016/17 kommen durch die geplante Einführung des neuen Rahmenlehrplans sowie der damit der vorgesehenen zentralen Prüfung erneut organisatorische Mehrarbeit (Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung ) auf die staatlichen und freien Fachschulen zu. a) Wie sind die zur Vorbereitung der kompetenzbasierten APVO sowie des kompetenzbasierten Rahmenlehrplans eingesetzten Arbeitsgruppen besetzt? Bitte die paritätische Verteilung der 5 staatlichen sowie 31 freien Fachschulen pro Arbeitsgruppe aufschlüsseln. Zu 4 a): Arbeitsgruppe – Entwicklung des Rahmenlehrplans der Fachrichtung Sozialpädagogik: Fachschule Anzahl der Lehrkräfte Jane-Addams-Schule 4 Ruth-Cohn-Schule 2 Berufliche Schule für Sozialwesen Pankow 4 Katholisches Schulzentrum Edith Stein 2 Elisabeth-Schulen 3 Pestalozzi-Fröbel-Haus 3 Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM, Referat 22) 1 Arbeitsgruppe – Überarbeitung der gültigen APVO Sozialpädagogik: Schulleiterinnen/Schulleiter der Fachschulen für Sozialpädagogik (siehe oben) und der Projektverantwortliche des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM). b) In welchen Abständen treffen sich diese Arbeitsgruppen ? Wie viele Treffen gab es seit März 2014? Zu 4 b): Die Erarbeitung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Sozialpädagogik (APVO) und des Rahmenlehrplanes begann im Mai 2012. Die Arbeitstreffen fanden in der Regel alle sechs Wochen statt. Seit März 2014 fanden im Rahmen des Schulversuchs „Lernfeldorientierte Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher“ insgesamt 14 Arbeitstreffen statt. Gegenstand dieser Beratungen waren die schulorganisatorische und unterrichtliche Erprobung des neuen Rahmenlehrplans Sozialpädagogik auf der Grundlage der aktuell gültigen APVO sowie auf deren neuen Entwurf. c) Welche Ergebnisse wurden arbeitet? Und wie sind sie einsehbar? Zu 4 c): Ergebnisse bis April 2014: - Entwurf der APVO Sozialpädagogik (neu) - Rahmenlehrplan Sozialpädagogik (neu) Der Entwurf der APVO Sozialpädagogik liegt allen öffentlichen Fachschulen und Fachschulen in freier Trägerschaft vor. Alle Fachschulen sind aufgerufen, an der Neuausrichtung der APVO mitzuwirken. Der Rahmenlehrplan Sozialpädagogik wird auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg und in Printform veröffentlicht. Interessierte Fachschulen haben diesen Rahmenlehrplan bereits im LISUM abgerufen. d) Gab es Fachschulen, die nicht in den Vorbereitungsprozess involviert sind? Wenn ja, wie werden diese über die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppentreffen informiert ? Zu 4 d): Alle nicht unter a) aufgeführten Fachschulen waren bisher nicht am Projekt beteiligt. Jede Fachschule ist regelmäßig über den Ablauf des Projekts über das LISUM schriftlich informiert worden. Im Schuljahr 2015/16 bietet das LISUM Fortbildungsveranstaltungen zur Begleitung der Implementation des neuen Rahmenlehrplans für interessierte Lehrkräfte an. Die Arbeitsergebnisse der am Schulversuch beteiligten Fachschulen werden mittels einer Handreichung allen Fachschulen zur Verfügung gestellt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 669 3 e) Wer nimmt an den AGs Runder Tisch Bildung – Schulen in freier Trägerschaft und Runder Tisch Berufliche Schulen in freier Trägerschaft teil? Bitte pro Runden Tisch aufschlüsseln. Zu 4 e): Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Arbeitsgruppe (AG) Runder Tisch Bildung sind jeweils Vertreterinnen und Vertreter der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und der Arbeitsgemeinschaft der Schulen in freier Trägerschaft Berlin (AGFS Berlin). f) Wie häufig trafen sich diese AGs seit März 2014? Wie viele Treffen sind bis zum Inkrafttreten der Änderungen im Schuljahr 2016/17 noch geplant? Zu 4 f): Die Arbeitsgemeinschaften treffen sich in der Regel dreimal jährlich. Die nächsten Sitzungen sind für den 04. November 2015 (AG Runder Tisch) sowie 06. Oktober 2015 (AG Runder Tisch – Berufliche Schulen) vereinbart. Die zu beratenden Tagesordnungspunkte werden durch die Mitglieder der AGFS Berlin vorab eingebracht und mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft abgestimmt. g) Wie und an wen erfolgt die Kommunikation über die erarbeiteten Ergebnisse zur Umsetzung und Finanzierung der neuen APVO sowie des neuen Rahmenlehrplans ? Zu 4 g): Alle Fachschulen haben bis Anfang September 2015 die Möglichkeit, ihre Hinweise und Wünsche zum Entwurf der APVO zu benennen. Die Arbeitsgruppe gibt dazu ihre Stellungnahmen ab. Hinweise und Wünsche der Fachschulen sowie die Stellungnahmen der Arbeitsgruppe werden über das LISUM an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft weitergeleitet . h) Wie können die Ergebnisse eingesehen werden? Zu 4 h): Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird die Arbeitsergebnisse den Fachschulen vorstellen. 5. Welche Herausforderungen sieht der Senat bei der Einführung des neuen Rahmenlehrplans sowie einer zentralen Prüfung zum Schuljahr 2016/17? Zu 5.: Der neue Rahmenlehrplan Sozialpädagogik, der als Entwurf im Rahmen des Modellversuchs „Fachschule “ unter Federführung des LISUM entstanden ist, orientiert sich an den beruflichen Handlungsfeldern, die im „Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen /Fachakademien“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01. Dezember 2011) dargestellt sind. Damit verbunden ist eine Umstrukturierung auf sechs Lernfelder (bisher: fünf Lernbereiche) und die Fokussierung auf Kompetenz- und Handlungsorientierung. Das LISUM wird die Implementierung durch Informationsveranstaltungen und Handreichungen begleiten, um einen erfolgreichen Start im Schuljahr 2016/17 zu gewährleisten. Zentrale Prüfungen wird es mit Ausnahme der am Modellversuch beteiligten Schulen erst für die Studierenden geben, die ihre Ausbildung im Schuljahr 2016/17 beginnen, so dass die Erfahrungen der Modellschulen ausreichend mit allen in den Prozess Involvierten kommuniziert werden können. 6. Ist eine Anpassung der Schüler-Lehrer-Relation geplant ? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht? Zu 6.: Nein. Aufgrund des neuen Rahmenlehrplans ist aus fachlich-pädagogischer Sicht keine Anpassung der Zumessungsfrequenz erforderlich, da die zu vermittelnden Kompetenzen in den bislang vorgesehenen schülerbezogenen Zumessungen von Lehrkräftestunden entsprechend der Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen ab Schuljahr 2015/16 vermittelt werden können. Damit verändert sich insoweit auch nicht die Schüler-Lehrer-Relation, die Grundlage für die Berechnung der Privatschulzuschüsse ist. 7. Wie steht der Senat zu einer Verlängerung der berufsbegleitenden Ausbildung auf vier Jahre, um den Qualitätsanforderungen in der Ausbildung gerecht zu bleiben? Zu 7.: Die Anhebung der Pflichtstundenzahl auf den von der Kultusministerkonferenz (KMK) geforderten Umfang hat zur Folge, dass für Studierende in der berufsbegleitenden Ausbildung, die die maximal zulässige Arbeitszeit mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, die zeitliche Belastung zunehmen wird. Daraus entstand teilweise der Wunsch, die Ausbildungszeit zeitlich zu strecken. Der Diskussionsprozess bezüglich dieser Forderung nach Flexibilisierung der Ausbildungszeit ist noch nicht abgeschlossen . 8. Welche Belastungen sind nach Ansicht des Senates den sog. „Quereinsteiger_innen“ bezogen auf die zusammentreffenden Ausbildungs- und Arbeitsaufwende zumutbar , welche Grenzen gibt es? Zu 8.: Die Bedingungen für die Studierenden in der berufsbegleitenden Ausbildung sind in der Ausbildungsund Prüfungsverordnung dahingehend geregelt, dass es eine festgelegte Pflichtstundenzahl für die schulische Ausbildung gibt. Die Arbeitszeit, die die bzw. der Studierende als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer zu leisten hat, ist mit dem jeweiligen Arbeitgeber jedoch flexibel vereinbar, solange sie gemäß § 4 der APVO „mindestens die Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit“ umfasst. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 669 4 9. Ab welchem Schuljahr ist mit einer völligen Schulgeldbefreiung für die Erzieher_innen-Ausbildung zu rechnen? Zu 9.: Zur Förderung der Ausbildung an den Fachschulen für Sozialpädagogik in freier Trägerschaft wird das bisher von den Studierenden zu zahlende Schulgeld auf dem Niveau von 2014 durch das Land Berlin übernommen . Die Übernahme des Schulgeldes wird mit dem Schuljahresbeginn 2016/2017 zum 01. September 2016 erfolgen. Berlin, den 28. Juli 2015 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2015)