Drucksache 17 / 16 671 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 15. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2015) und Antwort Konsequente Umsetzung der Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen im Land Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Verstöße gegen die geltende Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen des Landes Berlins sind seit ihrer Einführung von der Polizei Berlin bei welchem Einsatz festgestellt worden und wie wurden diese jeweils weiter verfolgt? (Bitte eine genaue Einzelauflistung nach Datum, Einsatz, Anzahl der Verstöße und der jeweiligen Anschlussmaßnahme.) Zu 1.: Die Kennzeichnungspflicht für Dienstkräfte im Polizeivollzugsdienst des Landes Berlin ist am 1. Januar 2011 eingeführt worden. Verfahren wegen Verstößen gegen die geltende Vorschriftenlage sind bis auf einen aktuell bei der Polizeidirektion 2 in Bearbeitung befindlichen Ermittlungsvorgang nicht anhängig. Eine gesonderte Statistik wird nicht geführt. Datum Einsatzanlass Anschlussmaßnahme 13. Februar 2015 Verkehrskontrolle Vorgang im Ermittlungsstadium 2. Wie viele Hinweise auf Verstöße gegen die geltende Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen des Landes Berlins sind seit ihrer Einführung bei der Berliner Polizei durch Dritte eingegangen und wie wurden diese jeweils weiter verfolgt? (Bitte eine genaue Einzelauflistung nach Angabe der Anzahl der Verstöße und Datum sowie der jeweiligen Anschlussmaßnahme.) Zu 2.: Der zu Frage 1 aufgeführte Vorgang wurde als Beschwerde über die Internetwache am 9. März 2015 der Polizei Berlin angezeigt und der zuständigen Polizeidirektion 2 zur Bearbeitung zugeleitet. Ansonsten wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wie viele dienstrechtliche Verfahren wurden in diesem Zusammenhang gegen Polizist*innen des Landes Berlins eingeleitet und welchen Ausgang hatte diese jeweils ? Zu 3.: Aktuell werden hierzu keine Disziplinarverfahren geführt. Allerdings können bereits abgeschlossene Disziplinarverfahren dem Verwertungsverbot unterliegen und sind dann entsprechend der Tilgungsfristen des Disziplinargesetzes vernichtet worden. Das bei der Polizeidirektion 2 geführte Verfahren befindet sich im Ermittlungsstadium . 4. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Berliner Polizei, um eine konsequente Umsetzung der Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen des Landes Berlins – insbesondere auch bei Großlagen – umzusetzen und zu kontrollieren ? Zu 4.: Generell sind die Dienstkräfte im Polizeivollzugsdienst zur Einhaltung der bestehenden Vorschriften (Geschäftsanweisung Zentrale Service Einheit Nr. 2/2009 über das Tragen von Namensschildern und Geschäftsanweisung Direktion Zentrale Aufgaben Nr. 1/2011 über die taktische Kennzeichnung der Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge der Berliner Polizei) verpflichtet. Von den Vorgesetzten wird im Rahmen ihrer Dienstaufsicht auch auf das Tragen der jeweiligen Kennzeichnung geachtet. Besondere Kontrollmaßnahmen zur Feststellung von Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht finden nicht statt. Berlin, den 27. Juli 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Aug. 2015)