Drucksache 17 / 16 672 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 15. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2015) und Antwort Einsätze von Spezialeinheiten der Berliner Polizei in den Jahren 2012 bis 2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Einsätze von Spezialeinheiten (Mobiles Einsatzkommando, Sondereinsatzkommando) der Polizei Berlin in Berliner Wohnungen hat es in den Jahren von 2012 bis 2015 jeweils gegeben? (Bitte nach Spezialeinheit , Anzahl und Jahr aufschlüsseln.) Zu 1.: Zu den Spezialeinheiten der Polizei Berlin, die organisatorisch der Abteilung 6 des Landeskriminalamtes (LKA) angegliedert sind, zählen das Mobile Einsatzkommando (MEK), LKA 62, das Spezialeinsatzkommando (SEK), LKA 63 und das Mobile Einsatzkommando Aufklärung/ Operative Dienste (MEK A/OD), LKA 64. In den Jahren 2012 bis 2015 (Stand: 1.7.2015) wurden durch diese Spezialeinheiten insgesamt 1332 Einsätze in Berlin durchgeführt, bei denen Objekte betreten wurden. Als Objekte sind Wohnungen, Einfamilienhäuser, Vereinsheime und vergleichbare ver- /geschlossene Räume zu verstehen. Aufgeschlüsselt nach Dienststelle, Anzahl der Einsatzlagen und Erhebungsjahr ergibt sich folgendes Bild: Jahr Anzahl der Einsätze Dienststelle 2012 0 LKA 62 361 LKA 63 58 LKA 64 2013 2 LKA 62 325 LKA 63 18 LKA 64 2014 2 LKA 62 330 LKA 63 48 LKA 64 2015 (Stand 1.7.2015) 3 LKA 62 158 LKA 63 27 LKA 64 2. Was waren jeweils die Gründe für den Einsatz der jeweiligen Spezialeinheit der Berliner Polizei? (Bitte eine Einzelaufschlüsselung nach Spezialeinheit, Datum und jeweiligem Anlass.) Zu 2.: Die Spezialeinheiten werden als operativ ausgerichtete Servicedienststellen für die gesamte Polizei Berlin im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten tätig. Einsätze, die das Betreten oder auch gewaltsame Eindringen in Objekte erfordern, erfolgen auf Anforderung einer sachbearbeitenden, beauftragenden Dienststelle. Das MEK wird für Observationsmaßnahmen gegen Schwer- und Schwerstkriminelle eingesetzt. In diesem Rahmen kann es zu Situationen kommen, die das Betreten oder gewaltsame Eindringen in Objekte erforderlich machen . Das ist jedoch die Ausnahme. Das SEK wird zur  Beseitigung konkreter Gefahrenlagen bei - erpresserischem Menschenraub, - Geiselnahmen, - Flugzeugentführungen,  Klärung von Lagen mit erheblichem Gefährdungsgrad ,  Festnahme von Rechtsverbrecherinnen und Rechtsbrechern, von denen eine erhebliche Gefahr auszugehen droht,  Durchführung von Sicherungsmaßnahmen bei der Realisierung strafprozessualer Maßnahmen gegen Gewalttäterinnen und Gewalttäter sowie  Sicherung von Schutzmaßnahmen für Personen, die aus besonderen Anlässen einer erheblichen konkreten Gefährdung ausgesetzt sind tätig. Das MEK A/OD wird mit Aufklärungsmaßnahmen und gegebenenfalls weitergehenden operativen Maßnahmen im Bereich gewaltbereiter Gruppengewalttäterinnen und Gruppengewalttäter tätig. Aus diesem Zuständig- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 672 2 keitsbereich können sich Einsatzanlässe unterhalb der Einsatzzuständigkeit des LKA 63 ergeben. Das Eindringen in Objekte erfolgt bei allen Spezialeinheiten zum Zweck der Ergreifung von Personen oder des Auffindens von Beweismitteln beziehungsweise gefährlichen Gegenständen auf Grundlage strafprozessualer und gefahrenabwehrrechtlicher Ermächtigungsgrundlagen . Eine statistische Erfassung der jeweiligen Einsatzanlässe im Einzelfall erfolgt bei der Polizei Berlin nicht. 3. Wie viele Personen wurden bei Einsätzen einer Spezialeinheit in Berliner Wohnungen seit dem Jahr 2012 insgesamt verletzt und warum jeweils? Zu 3.: In den Jahren 2012 bis 2015 (Stand: 01.07.2015) wurden insgesamt durch die Spezialeinheiten 148 Personen bei Einsatzlagen verletzt: Jahr Anzahl der verletzten Personen (Gesamtzahl) 2012 49 2013 48 2014 33 2015 (Stand 1.7.2015) 18 Eine automatisiert auswertbare Erfassung, aus der sich die Gründe der jeweiligen Verletzungen ergeben, wird bei der Polizei Berlin nicht geführt. 4. Wie viele Tiere wurden seit dem Jahr 2012 bei Einsätzen der Spezialeinheiten der Berliner Polizei in Berliner Wohnungen seit dem Jahr 2012 insgesamt verletzt oder getötet und warum jeweils? Zu 4.: In den Jahren 2012 bis 2015 (Stand: 1.7.2015) wurden durch die Spezialeinheiten insgesamt drei Tiere bei Einsatzlagen verletzt oder getötet. Die Tiere, bei denen es sich ausnahmslos um Hunde handelte, griffen die eingesetzten Beamtinnen und Beamten an. 5. Bei wie vielen der unter 1. genannten Einsätze einer Spezialeinheit der Berliner Polizei ist es seit dem Jahr 2012 zu einer Verwechslung der jeweiligen Zielwohnung gekommen? a) Was waren die jeweiligen die Gründe für eine Verwechslung ? (Bitte Einzelauflistung für jeden Fall) b) Durch welche konkreten Maßnahmen wurde jeweils versucht sicherzustellen, dass es nicht zu einer Verwechslung der Zielwohnung kommt? c) Wurden diesbezüglich bestehende interne Anweisungen , Richtlinien oder Weisungen seit dem Jahr 2012 überarbeitet und wenn ja, inwiefern? Zu 5.: In fünf Fällen wurde in den Jahren 2012 bis 2015 (Stand: 1.7.2015) in ein falsches Objekt eingedrungen. a) Für eine Verwechslung in den genannten Fällen war regelmäßig eine Gemengelage ursächlich, zu der fehlende Tür-/ Namensschilder, irrige Angaben von Geschädigten/ Zeuinnen und Zeugen oder individuelle Fehler von Polizeidienstkräften geführt haben. b) Vor Einsätzen von Spezialeinheiten werden umfangreiche Ermittlungen zu dem Objekt geführt, in dem sich die betreffende Person aufhalten soll. Dazu gehören unter anderem Nachfragen bei der sachbearbeitenden Dienststelle zur genauen Lage der Wohnung der betroffenen Person, eine Abfrage im Melderegister des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, die Befragung von Zeuginnen und Zeugen sowie eigene Feststellungen der vor Ort eingesetzten Polizeikräfte. Darüber hinaus wird jeder Einsatz detailliert nachbereitet , um Optimierungen bei künftigen Anlässen herbeiführen zu können. d) Die Qualitätsstandards für die Anforderung und den Einsatz des Spezialeinsatzkommandos werden anlassbezogen fortgeschrieben. Die letzte Aktualisierung erfolgte im Jahr 2014. Die Inhalte dieser Qualitätsstandards sind gemäß Verschlusssachenanweisung (VSA) als Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) eingestuft und nicht zur Veröffentlichung bestimmt. 6. Wie viele Personen wurden bei Einsätzen einer Spezialeinheit in Berliner Wohnungen seit dem Jahr 2012 verletzt, bei denen sich die jeweilige Spezialeinheit in der Zielwohnung geirrt hat? a) Welche konkreten Verletzungen sind dabei entstanden und wodurch? b) In welcher Höhe ist es in diesem Zusammenhang zu Schadensersatzforderungen von Betroffenen gekommen und wurden der Schadensersatz bereits geleistet? (Bitte nach Jahr, Fall, Höhe der Schadensersatzforderung und bereits geleistetem Schadensersatz aufschlüsseln.) Zu 6.: Seit 2012 wurden in einem Sachzusammenhang zwei Personen beim Eindringen in eine falsch zugewiesene Wohnung verletzt. a) Eine Person erlitt eine Hautabschürfung und eine weitere Person wurde durch einen Diensthund in den Arm gebissen. b) Eine statistische Erfassung der Haftungsgründe für Schadenersatz erfolgt nicht. Somit kann eine Unterscheidung von Schadenersatzleistungen wegen Wohnungsverwechslungen durch Spezialkräfte der Polizei Berlin nicht erfolgen. 7. Zu welchen Sachschäden ist es im Zusammenhang mit Wohnungsverwechslungen durch Spezialeinheiten der Berliner Polizei gekommen und in welcher Höhe ist es in diesem Zusammenhang zu Schadensersatzforderungen von Betroffenen gekommen? (Bitte nach Jahr, Schaden und Höhe der Schadensersatzforderung aufschlüsseln.) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 672 3 Zu 7.: In vier Fällen kam es zu Schadensersatzforderungen aufgrund entstandener Sachschäden. Diese sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Datum Art des Sachschadens Höhe der Schadensersatz-forderung 28.02.2013 Beschädigte Wohnungseingangstür € 841,28 08.09.2013 Beschädigte Wohnungseingangstür € 2.273,41 18.05.2014 Beschädigte Wohnungseingangstür und Fußbodenbelag € 2.201,50 (Tür) € 321,30 (Fußboden) 18.12.2014 Beschädigte Wohnungseingangstür € 1.991,82 8. Wie lange hat es jeweils gedauert, bis die erlittenen materiellen Schäden ersetzt wurden? Bitte eine genaue Auflistung für jeden Einzelfall.) Zu 8.: Die Dauer der Schadenprüfung und - bearbeitung wird statistisch nicht erfasst. 9. Wie viele Tiere wurden seit dem Jahr 2012 bei Einsätzen einer Spezialeinheit der Berliner Polizei in der falschen Zielwohnung verletzt oder getötet? Was waren jeweils die Gründe für eine Verletzung bzw. Tötung der Tiere? Zu 9.: Keine. Berlin, den 29. Juli 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Aug. 2015)