Drucksache 17 / 16 675 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 14. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2015) und Antwort Alles neu macht der Mai? - Umstrukturierung der BUL – Wann, was, wie und vor allem warum eigentlich? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann und durch welche Organisationsverfügung wurde die BUL - wie von Senator Mario Czaja im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses am 24.06.2015 berichtet - von einer Gruppe innerhalb des Referats IIa zu einem eigenen Referat innerhalb des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)? (Bitte die entsprechende Weisung im Wortlaut beifügen) 3. Wann und durch welche Organisationsverfügung wurde die BUL aus der dienstrechtlichen Kompetenz von LAGeSo-Präsident Franz Allert und der zuständigen Abteilungsleiterin ausgegliedert und Staatssekretär Dirk Gerstle untersteht? (Bitte die entsprechende Weisung im Wortlaut und ein aktuelles Organigramm des LAGeSo bzw. der BUL beifügen) 4. Warum wurden die oben genannten Organisationsanpassungen nicht gleichzeitig gemacht, sondern sukzessive ? 8. Welche konkreten Aufgaben und Funktionen hat der von Senator Mario Czaja auf der Pressekonferenz am 18. Juni 2015 verkündete Bereich „Aufbaumanagement“? 9. Seit wann, mit welchem Stellenumfang und mit welcher Aufgabenbeschreibung arbeiten die von Senator Czaja vorgestellten Personen S. H. und P. H. jeweils im Aufbaumanagement, wem sind sie gegenüber weisungsbefugt und wer ist ihnen gegenüber weisungsbefugt? 10. Welchen anderen Anstellungen werden die beiden genannten Personen zusätzlich nachgehen, von denen der Senat weiß und sieht der Senat darin potentielle Interessenskonflikte ? 11. Welche Jour Fixes gibt es aktuell, von denen die Bereiche BUL/Flüchtlingsmanagement und Aufbaumanagement betroffen sind und wer nimmt daran teil? 12. Welche konkreten, positiven Veränderungen verspricht sich der Senat durch die Reorganisation des LAGeSo bzw. durch das Neue Berliner Flüchtlingsmanagement ? Zu 1, 3, 4, 8 bis 12.: Bedingt durch die seit Jahren steigende Anzahl von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen wurde die Organisationsstruktur der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) sukzessive den damit verbundenen höheren Anforderungen angepasst. Die BUL war zunächst Bestandteil des Referats II A im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und wurde dann im Rahmen einer vom LAGeSo veranlassten Umstrukturierung eine Gruppe im Referat II B. Mit Wirkung vom 1. Mai 2015 wurde die BUL aus der bisherigen Referatsstruktur herausgelöst. Die BUL bildet seitdem ein eigenes Referat (II D) im LAGeSo mit einer neuen Referatsleiterstelle und einer neuen Leitung. Entsprechend § 7 Abs. 4 Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung Allgemeiner Teil (GGO I) hat der Senator für Gesundheit und Soziales Mario Czaja mit Organisationsverfügung vom 18.06.2015 befristet bis zum 07.12.2015 ein Aufbaumanagement zur Schaffung einer neuen Organisationsstruktur sowie der Aufsetzung neuer Prozesse in der BUL initiiert. Mit dieser Verfügung wurde die BUL im LAGeSo – Referat II D – aus der Verwaltungshierarchie des LAGeSo und damit aus der Verantwortung der dortigen Abteilung II sowie der LAGeSo Leitung herausgelöst. Die Verantwortung und Koordination des Aufbaumanagements obliegt Frau P. H. und Herrn S. H.. Frau H. steht im Rahmen eines Dienstverschaffungsvertrages mit vollem zeitlichen Umfang zur Verfügung und bleibt aber auch in dieser Zeit aus gesellschaftsrechtlichen Gründen Geschäftsführerin der WoBeGe. Herr H. wird zum 1.August in die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales als Leiter der Serviceeinheit Haushalt wechseln und ist zurzeit in Teilen für die Aufgabe des Aufbaumanagements vom Bezirksamt Reinickendorf zur Verfügung gestellt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 675 2 Herr H. steht dem Aufbaumanagement mit etwa fünfundzwanzig Prozent seiner Arbeitszeit zur Verfügung. Für die Durchführung des Aufbaumanagements unterliegt Frau H. den Weisungen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, vertreten durch den Staatssekretärs für Soziales, verbunden mit einer direkten Berichtspflicht . Das Aufbaumanagement hat keine Weisungsbefugnis gegenüber Dienstkräften des Landes Berlin. Aufgabe und Funktion des Aufbaumanagement ist die Unterstützung bei der Gestaltung neuer Strukturen, Prozesse und betriebswirtschaftlicher Rahmen-bedingungen innerhalb der BUL wie z. B. die Erarbeitung von Standards der Aktenführung, die Festlegung klarer Prozessschritte für die Auftragserteilung an Dritte, einschließlich deren Dokumentation , die Implementierung von vergaberechtlichen Verfahren, die Schaffung von Prozessen für ein Vertragsmanagement, die Definition von Prozessschritten in Bezug auf Vertragsstrafen, die Strukturierung von Auswahlprozessen für neue Unterkünfte sowie der Aufbau eines strukturierten Controllings. Zum aktuellen Stand der Unterbringungssituation und der Akquise von Flüchtlingsunterkünften findet mindestens einmal wöchentlich eine Lagebesprechung zwischen der BUL und der Senatsverwaltung für Soziales statt. An dieser Besprechung nehmen in der Regel die Gruppenleiter des Referates II D und der Staatssekretär für Soziales teil. Zur Rücksprache zwischen dem Aufbaumanagement und den Beteiligten findet wöchentlich ein Jour Fixe beim Staatssekretär für Soziales statt. 2. Welche sogenannten Task Forces (für die Errichtung von landeseigenen Flüchtlingsunterkünften und die Akquise von Turnhallen) wurden wann im LAGeSo eingerichtet und wann und wie wieder aufgelöst und in welche Bereiche wurden die Mitarbeitenden eingegliedert? Zu 2.: Die Task Force Notunterbringung (Task Force 1) wurde als Projektgruppe der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Anfang September 2014 eingerichtet . Sie hatte die Aufgabe, die Wohncontainerdörfer zu errichten. Die personelle Besetzung wechselte im Laufe der Projektzeit. Tätig wurden Mitarbeiter des LAGeSo, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und aus anderen nachgeordneten Einrichtungen, die sich freiwillig dazu bereiterklärt hatten. Ferner unterstützen zwei Architektinnen der berlinovo die Arbeit. Diese Projektgruppe wird im August mit der Fertigstellung der letzten Wohncontainerdörfer aufgelöst. Die Mitarbeiter des LAGeSo aus der Projektgruppe werden in die Berliner Unterbringungsleitstelle eingegliedert. Die freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kehren in ihre eigentlichen Aufgabengebiete zurück. 5. Warum wurde über die Organisationspassungen, die vor und im Mai 2015 stattgefunden haben, nicht zeitnah berichtet, und warum hat der zuständige Senator Mario Czaja nicht schon am 27.05.2015 in der Sondersitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales auf die Fragen der Abgeordneten bezüglich der Konsequenzen aus den Unregelmäßigkeiten in der BUL, den Innenrevisionsberichten , dem Wirtschaftsprüfungsbericht und der Debatte im Senat am 19.05.2015 zum Thema BUL wahrheitsgemäß über die schon durchgeführten und angewiesenen und die bereits geplanten Organisationsanpassungen berichtet, sondern stattdessen die Beantwortung der Fragen der Abgeordneten verweigert und die Anpassungen erst am 18.06.2015 verkündet? Zu 5.: Sowohl der Senator für Gesundheit und Soziales als auch der Präsident des LAGeSo haben in der Vergangenheit regelmäßig im Ausschuss für Gesundheit und Soziales über den Stand der Organisationsanpassungen und Veränderungsmaßnahmen informiert. Zum Zeitpunkt der 58. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 27. Mai 2015 lagen die abschließenden Ergebnisse der Wirtschaftsprüfer noch nicht vor. Senator Czaja hat daher auf Nachfrage der Abgeordneten zu ersten Ergebnissen betont, dass er nach Vorlage des Abschlussberichts und der Handlungsempfehlungen Schlussfolgerungen ziehen wird. Der Abschlussbericht wurde dem Senat am 17. Juni 2015 von den Wirtschaftsprüfern übergeben. Über die aus diesen Handlungsempfehlungen abgeleitete Organisationsverfügung vom 18. Juni 2015 und der damit verbundenen Schaffung eines Aufbaumanagements wurden die sozialpolitischen und flüchtlingspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses unmittelbar am 18 Juni 2015 durch den Senator und der Ausschuss für Gesundheit und Soziales in der 61. Sitzung am 22. Juni 2015 informiert. 6. Wie ist konkret der Weg einer potentiellen Remonstration geregelt? Müsste sich eine Remonstration - da der Staatssekretär nun dem Referat gegenüber direkt anweisen kann, zwischen Staatssekretär und Referatsleitung keine Abteilungsleitung vorgesehen ist und an das Aufbaumanagement als Externe keine beamtenrechtliche Remonstration gehen kann - unmittelbar an den Senator richten? Falls ja, für wie praktikabel wird ein Remonstrationsweg direkt zum Senator eingeschätzt? Zu 6.: Der Weg einer sogenannten Remonstration ist in § 36 BeamtStG geregelt. Demnach tragen Beamtinnen und Beamte für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte gemäß § 36 Abs. 2 BeamtStG unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen . Sollte der Referatsleiter Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Weisung durch den Staatssekretär haben so wäre die Remonstration an den Staatssekretär bzw. den Senator zu richten. 7. Dass der am 18.06.2015 vorgestellten Organisationsmatrix keine Zuordnung des Referates BUL zu einer Abteilung des Sozialsenators zu entnehmen ist, deutet auf eine Stabszuordnung hin, also einer direkten Anbindung des Referates an das Linienamt des Staatssekretärs. Be- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 675 3 finden sich die Bereiche „BUL / Flüchtlingsmanagement“ und „Aufbaumanagement jeweils in der Struktur der Linie oder des Stabes und wie gestaltet sich das konkret aus? Zu 7.: Das Aufbaumanagement und das Referat II D sind für die Zeit der Regelung nach § 7 Abs. 4 GGO weisungsrechtlich jeweils dem Staatsekretär für Soziales direkt zugeordnet. Die Fachaufsicht über die Aufgaben des LAGeSo wird unverändert in der Fachabteilung der Senatsverwaltung wahrgenommen. 13. Wie bewertet der Senat die Funktionalität des Referat IIA des LAGeSo, speziell der ZAA und der ZAL, sieht er dort vergleichbare Probleme, gab es dort ähnliche Organisationsanpassungen oder Änderungen der Weisungsbefugnis seit 2011 (wenn ja, wann und welche?) und sind dort Organisationsanpassungen oder Änderungen der Weisungsbefugnis geplant? Zu 13.: Bedingt durch den seit Jahren stetig ansteigenden Zustrom von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ist die Zahl der durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bereiche Zentrale Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber und Zentrale Leitungsstelle für Asylbewerber zu bearbeitenden Fälle stetig angestiegen. Zur Optimierung der Verwaltungsabläufe beabsichtigt das LAGeSo, eine Organisationsuntersuchung in Auftrag zu geben. Weitere räumliche und personelle Verbesserungen werden angestrebt. Eine Änderung der Weisungsbefugnis ist nicht geplant. 14. Laut Organisationsmatrix vom 18.06.2015 verfügt die BUL/Flüchtlingsmanagement über einen eigenen Bereich „Kommunikation/ÖA“. Welcher Bereich (Senat /LAGeSo/BUL) ist aktuell verantwortlich für die Beantwortung von Anfragen zum Thema Flüchtlingsunterbringung seitens - Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses - Medien und Journalist*innen - sonstigen Anfragenden und wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bereichen? Zu 14.: Die Beantwortung der Anfragen von Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses erfolgt nach einem einheitlichen Verfahrensablauf. Die Feder-führung hat die für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage fachlich zuständige Stelle. Diese beantwortet die Anfrage ggf. unter Einholung einer Zuarbeit durch andere Behörden . Anfragen von Medien werden durch die für Pressearbeit in den jeweiligen Häusern zuständigen Organisationseinheiten beantwortet. Sonstige Anfragen werden von der jeweils fachlich zuständigen Stelle beantwortet. Die Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Berliner Verwaltung ist kollegial und an der Anforderung zur zügigen und erfolgsgerichteten Zusammenarbeit ausgerichtet. Berlin, den 31. Juli 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Aug. 2015)