Drucksache 17 / 16 677 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 16. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2015) und Antwort Freies WLAN in Berlin als Miniaturnetz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Leistungen enthält der Auftrag zur Errichtung eines öffentlich zugänglichen freien WLANs, den der Senat nun endlich vergeben hat (bitte vollständigen Text der Ausschreibung anfügen)? Zu 1.: Gemäß der Aufforderung zur Beantragung von Förderung im Rahmen des Projektes „Freies WLAN für Berlin“, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 50 v. 05.12.2014, S. 2267, hat das Land Berlin in Aussicht gestellt, den potentiellen WLAN-Betreibern Standorte an öffentlichen Gebäuden des Landes zunächst für die Projektdauer von zwei Jahren kostenfrei und bei Übernahme der Stromkosten zur Verfügung zu stellen, sofern der Betreiber mindestens 30 Minuten kostenlosen drahtlosen Internetzugang pro Tag für jeden Interessierten anbietet. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die Vertragsverhandlungen mit der ausgewählten Bewerberfirma abl social federation GmbH noch nicht abgeschlossen. Das Angebot der abl social federation GmbH umfasst die Anbringung von 650 WLAN-Hotspots (teils Outdoor, teils Indoor) im Stadtgebiet. Der Internetzugang wird kostenfrei sein – ohne zeitliche Limitierung und ohne Volumenbeschränkung . Die Refinanzierung erfolgt über Werbeeinblendungen . 2. Wie viele Bewerber haben im Vergabeverfahren Angebote abgegeben, wie viele davon waren Berliner Firmen? Zu 2.: Insgesamt haben sich sieben Firmen auf Standorte in Berlin beworben und die Fördermittel im Rahmen des Projekts „Freies WLAN für Berlin“ beantragt. Zwei der Bewerber haben ihren Sitz oder zumindest eine Geschäftsstelle in Berlin. 3. Wie sollen die konkreten 650 Hotspots festgelegt werden? Zu 3.: Die abl social federation GmbH wird in Abstimmung mit der Senatskanzlei und unter Berücksichtigung der eingereichten Standort- und Prioritätenlisten sowie der technischen, baulichen und logistischen Gegebenheiten Vorschläge machen, an welchen Standorten die 650 Hotspots verteilt werden können. Die Verteilung auf die Bezirke soll, soweit technische, bauliche und logistische Gegebenheiten dem nicht zuwiderlaufen, möglichst gleichmäßig – jedoch auch in Abhängigkeit zur jeweils gemeldeten Standortanzahl – vorgenommen werden. 4. In wieweit sind zur Festlegung der Hotspots Berliner Landesunternehmen wie BVG, BSR, Wohnungsunternehmen usw. einbezogen? Wie wurde mit diesen Unternehmen im Vorfeld der Ausschreibung und ggf. danach eine Abstimmung mit den jeweiligen Unternehmensvorhaben zur Optimierung von Empfangsmöglichkeiten für Internet und Telefondienstleistungen durch die ausschreibende Stelle geführt? Wenn nicht, warum nicht? Zu 4.: Die Senatskanzlei stand und steht im Austausch mit der BVG. Hinsichtlich der Festlegung der WLANStandorte ist darauf hinzuweisen, dass Gegenstand des WLAN-Projekts lediglich solche Standorte sind, die vom Berliner Senat sowie den Bezirken verwaltet werden. Eine Abstimmung zur Festlegung der Hotspots war somit entbehrlich bzw. erfolgt anlassbezogen. 5. Über welche Vertragsbestandteile müssen weitere Verhandlungen mit wem geführt werden? Zu 5.: Aktuell werden die Vertragsverhandlungen von der Senatskanzlei mit der ausgewählten Bewerberfirma abl social federation GmbH geführt, der Vertrag bildet die Grundlage für die Umsetzung des WLAN-Projekts und regelt Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Zusätzlich erforderlich werden Verträge mit der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) sowie mit den Bezirken zu den Standortparametern (Zugang zu den Gebäuden, Wartung etc.). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 677 2 6. Wofür konkret sollen die 170.000 € im Vergabepaket eingesetzt werden? Zu 6.: Die konkrete Verwendung der Projektmittel in Höhe von 170.000 Euro wird Bestandteil des aktuell noch verhandelten Vertrages mit der abl social federation GmbH werden. 7. Ist der Senat der Meinung, dass die Abdeckung von maximal 5 % der Fläche Berlins mit diesem Freien WLAN dem Anspruch eines öffentlichen WLAN für die ganze Stadt gerecht wird? 8. Was will der Senat unternehmen, um tatsächlich ein öffentliches WLAN, das mindestens innerhalb des SBahn -Rings flächendeckend sein sollte, zu installieren? Zu 7. und 8.: Diese Forderung hat der Senat nicht erhoben . Für eine flächendeckende WLAN-Abdeckung innerhalb des S-Bahn-Rings müssten mehrere Tausend Hotspots aufgebaut werden. Daher haben die Richtlinien der Regierungspolitik den Aufbau eines „freien WLANs“ an zentralen Orten vorgesehen. Der Senat hat mit dem laufenden WLAN-Projekt einen Weg gewählt, die Kosten für den Landeshaushalt gering zu halten, andererseits aber dennoch ein über Berlin verteiltes Angebot mit kostenloser WLAN-Versorgung zu etablieren. Trotz der begrenzten Abdeckung werden von dem Angebot viele Berliner /innen und Touristen/Touristinnen profitieren können. Der Senat erwartet, mit dem laufenden WLAN-Projekt Anreize für einen zukünftigen Ausbau des WLAN-Netzes durch Privatunternehmen zu setzen. Berlin, den 29. Juli 2015 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung B j ö r n B ö h n i n g Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Aug. 2015)