Drucksache 17 / 16 679 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 15. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2015) und Antwort Meilensteine der Smart City Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Meilensteine, Zuständigkeiten und Partner wurden inzwischen zur Umsetzung der Smart City-Strategie Berlin festgelegt, nach der die Vorlage eines Umsetzungsplans bis Mitte Mai 2015 avisiert wurde ? Wo wurde der Umsetzungsplan veröffentlicht? Antwort zu 1: Es ist beabsichtigt, das Umsetzungskonzept bis Herbst 2015 zu erarbeiten. Frage 2: Mit welchen konkreten Projekten und mit welchen Partnern hat sich Berlin am Smart City-Call der EU-Kommission beteiligt? Frage 3: Welche finanziellen Mittel stehen 2015 für diese Projekte zur Verfügung, in welchem/n Haushaltstitel /n sind diese etatisiert, welche Mittel kommen aus welchen anderen Quellen? Welche Mittel wurden für den kommenden Doppelhaushalt angemeldet? Frage 4: Welche dieser Projekte werden wie durch Berliner Landesbehörden bzw. landeseigene Unternehmen angewendet oder sollen in naher Zukunft angewendet werden? Antwort zu 2 bis 4: Berlin, Bologna und Paris haben sich gemeinsam mit dem Projekt Smart NExUS (New Energy x Urban Sustainability) auf das Leuchtturmprojekt SCC 1-2015 (Smart City Call) im Rahmen von Horizon 2020 beworben. Die Projektpartner haben sich auf ein „Non-Disclosure Agreement“ (Vertraulichkeitsvereinbarung ) verständig, welches vorsieht, keine Details, etwa im Sinne der einzelnen Projektansätze, bis zur Entscheidung über die Zuschlagserteilung durch die Europäische Kommission (vrs. am 05. Oktober 2015) preiszugeben. Die Gesamtprojekte sollen die Integration der sogenannten „Smart City“ Elemente – Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, CO2-freie Mobilität und IKT (Informations - und Kommunikationstechnologien) - in konkreten , bereits grundfinanzierten und quartiersbezogenen Sanierungsvorhaben weiterentwickeln, marktreif umsetzen sowie eine stadtweite Skalierung der entwickelten Lösungen einleiten. Die Smart City Vorhaben sollen in den drei Leuchttürmen die kommunale Integration von Energie- und Verkehrswende anhand der energieeffizienten Instandsetzung von Bestandsgebäuden und Quartieren räumlich umsetzen. Seitens Berlins hat sich ein Projektkonsortium bestehend aus folgenden Partnern zusammengetan: Gewobag, Siemens, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie, Berlin TXL, Technische Universität Berlin, Fraunhofer Fokus, Märkische Scholle, Ubitricity, Stromnetz Berlin und InnoZ. In den anderen beiden Leuchtturmstädten haben sich die lokalen Verwaltungen ebenfalls mit Partnern aus der Wirtschaft und Forschung zusammengetan. Smart NExUS umfasst zudem fünf sogenannte Follower Cities, die einzelne Projektansätze adaptieren werden. Diese sind: Vilnius, Zagreb, Posen, Tel Aviv und Almada . Der SCC 1-2015 sieht vor, dass nur solche Projekte in die Antragstellung eingebracht werden, welche bereits eine Grundfinanzierung aufweisen. Für Smart NExUS ist im Falle der Zuschlagserteilung ergänzend dazu eine Fördersumme in Höhe von etwa 25 Millionen Euro durch die Europäische Kommission zu erwarten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 679 2 Entsprechend des „Non Disclosure Agreements“ können projektscharfe Aussagen auch hinsichtlich der Finanzierung zu diesem Zeitpunkt nicht getroffen werden. Grundsätzlich wird aber Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie als Konsortialführer für Smart NExUS u.a. aus Landesmitteln finanziert. Nachdem der Antrag am 05. Mai 2015 erfolgreich bei der Europäischen Kommission eingereicht wurde, hat die fünfmonatige Evaluierungsphase begonnen. Mit einer Bescheidung durch die Kommission ist daher um den 05. Oktober 2015 zu rechnen. Dem schließen sich im Falle der Zuschlagserteilung etwa zwei Vertragsverhandlungsrunden zwischen dem Konsortialführer und der Kommission an. Im Falle der Zuschlagserteilung kann mit der Projektumsetzung vermutlich nicht vor dem 1. Quartal 2016 begonnen werden. Berlin, den 24. Juli 2015 In Vertretung Prof. Dr.- Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2015)