Drucksache 17 / 16 681 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 15. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2015) und Antwort Missachtung von Beschlüssen des Parlaments durch die Berliner Verwaltung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie oft sind seit Beginn der Legislaturperiode Berichte , die durch das Abgeordnetenhaus mit Berichtsdatum beschlossen wurden, nicht fristgerecht von der Verwaltung erstellt und übermittelt worden? (Bitte eine detaillierte Einzelauflistung nach Beschluss und jeweiligem Berichtsdatum, Senatsverwaltung und dem tatsächlichen Zeitpunkt der Übersendung des Berichts .) 2. Wie oft wurde das Parlament in den unter 1. genannten Fällen gemäß § 30 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Besonderer Teil (GGO II) von der Verwaltung vor Ablauf des beschlossenen Berichtsdatums durch einen Zwischenbericht darüber unterrichtet, dass die Frist nicht eingehalten werden kann? a) Wie weit vor Ablauf des beschlossenen Berichtsdatums sind diese Zwischenberichte jeweils beim Abgeordnetenhaus eingegangen? (Bitte eine detaillierte Einzelauflistung .) b) In wie vielen dieser Berichte wurde – wie in § 30 Abs. 3 GGO II geregelt – dargelegt, was bisher „in Durchführung des Abgeordnetenhausbeschlusses veranlasst worden ist“? c) In wie vielen dieser Berichte wurden – wie in § 30 Abs. 3 GGO II geregelt – die Gründe angegeben, „die dazu geführt haben, dass die Durchführung des Beschlusses noch nicht abgeschlossen werden konnte“? 3. In wie vielen Fällen und warum jeweils wurde in diesem Zusammenhang von den Vorgaben der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung (GGO II) – insbesondere § 30 Abs. 3 GGO II - abgewichen ? (Bitte eine detaillierte Einzelauflistung.) Zu 1 bis 3.: Die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses werden den zuständigen Senatsverwaltungen von der Senatskanzlei grundsätzlich am Tag nach der entsprechenden Abgeordnetenhaussitzung mit der Bitte um Bearbeitung übermittelt. Dies betrifft sämtliche Beschlüsse einschließlich der mit einer Frist versehenen Berichtsaufträge , die in der Regel durch eine Mitteilung zur Kenntnisnahme oder durch ein Schreiben an den Hauptausschuss zu erledigen sind. Die Verantwortung für die fristgemäße Erledigung obliegt den Ressorts. Erst nach Fristablauf erfolgt bei Nichterledigung eine Erinnerung an die Auftragserledigung durch die Senatskanzlei . Im Rahmen eines gesonderten Tagesordungspunktes in der ersten Staatssekretärskonferenz des Monats ruft der Chef der Senatskanzlei die entsprechenden Fälle von Fristversäumnissen, bei denen die Berichterstattung verzögert ist, zur Erörterung auf, um den zuständigen Staatssekretärinnen und Staatssekretären Gelegenheit zur Erläuterung zu geben. Die Daten im Sinne der Anfrage werden statistisch nicht erfasst und können daher nicht wie in den Fragen 1. bis 3. erbeten aufbereitet werden. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Quote der Fälle von nicht fristgerechter Erledigung im Bezug zur Zahl der Aufträge selbst relativ niedrig ist. Dennoch bedauert der Senat jeden Einzelfall, bei dem eine pünktliche Antwort nicht erfolgt ist. 4. Aufgrund welcher konkreten Umstände wurde bei der Drucksache 17/1975 „Einführung einer Erhebungsmatrix für Funkzellenabfragen – Bessere statistische Erfassung von Daten für echte parlamentarische Kontrolle“ der vom Parlament beschlossene Bericht nicht fristgerecht bis zum Berichtsdatum am 30. Juni 2015 von der Verwaltung an das Abgeordnetenhaus übermittelt und warum wurde auch kein Zwischenbericht - wie von § 30 Abs. 3 GGO II vorgegeben - vor Ablauf der Frist übermittelt? Zu 4.: Die für die Berichterstattung federführende Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat zu der Beantwortung der Frage das Folgende mitgeteilt: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 681 2 „Auf Grund einer um wenige Tage verzögerten Zulieferung aus dem Geschäftsbereich hat sich die Vorbereitung der Berichterstattung um wenige Tage verzögert. Die Vorbereitung der Berichterstattung hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz am 7. Juli 2015 zur weiteren Mitzeichnung verlassen. Die Übermittlung eines Zwischenberichts war wegen der erwarteten Verzögerung um weniger als einen Monat für entbehrlich gehalten worden.“ 5. Aufgrund welcher konkreten Umstände wurde bei der Drucksache 17/1693 „Empfehlungen des NSUUntersuchungsausschusses umsetzen“ der vom Parlament beschlossene Bericht nicht fristgerecht bis zum Berichtsdatum am 30. Juni 2015 von der Verwaltung an das Abgeordnetenhaus übermittelt und warum wurde auch kein Zwischenbericht - wie von § 30 Abs. 3 GGO II vorgegeben - vor Ablauf der Frist übermittelt? Zu 5.: Die für die Berichterstattung federführende Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat zu der Beantwortung der Frage das Folgende mitgeteilt: „Gerade mit Blick auf den Vertrauensverlust in die Arbeit der deutschen Sicherheitsbehörden ist es notwendig , dem Abgeordnetenhaus einen Bericht vorzulegen, der in größtmöglicher Vollständigkeit aufzeigt, welche Maßnahmen unternommen wurden und weiterhin werden, um die Empfehlungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zum sog. „NSU-Komplex“ und dem daraus resultierenden Beschluss des Abgeordnetenhauses umzusetzen. Die Verzögerung bei Versendung des Zwischenberichtes vom 6. Juli 2015 beruht auf einem bedauerlichen Büroversehen.“ Berlin, den 3. August 2015 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Aug. 2015)