Drucksache 17 / 16 684 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 16. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2015) und Antwort Was macht der Senat für Mehrweg in Berlin (I) – Wie will er die Plastiktütenflut eindämmen ? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich das Land Berlin am plastiktütenfreien Aktionstag am 3. Juli beteiligt? 1. Wird der Senat sich in Zukunft am plastiktütenfreien Aktionstag beteiligen? 2. Wenn ja, wie? 3. Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1: Der Senat hat sich am plastiktütenfreien Aktionstag am 3. Juli 2015 in Berlin nicht beteiligt. Es handelte sich um eine Aktion von Umweltorganisationen und Berliner Geschäften. Eine Anfrage auf eine entsprechende Beteiligung lag nicht vor. Frage 2: Wie bewertet der Senat den plastiktütenfreien Aktionstag in Berlin, an dem sich mehr als 100 Einzelhändler beteiligt haben? Antwort zu 2: Der Senat begrüßt die Initiative, einen plastiktütenfreien Aktionstag durchzuführen, mit dem auf die Reduzierung des Verbrauchs an Plastiktüten hingewirkt werden soll. Frage 3: Wird der Senat jetzt einen Runden Tisch Mehrweg und „Zero Waste“ einsetzen, und mit Einzelhandel , Shoppingcentern, Umweltverbänden und Abfallunternehmen Lösungen für die Abfallvermeidung von Einwegprodukten in Berlin zu entwickeln? Frage 5: Wird der Senat andere Wege gehen und die Abgabe von Plastiktüten in Berlin verbieten, um die von der EU vorgeschriebene Reduzierung der Plastiktüten um 50 Millionen Stück zu erreichen? 1. Wenn ja, in welchem Zeithorizont? 2. Wenn nein, warum nicht? 3. Hält der Senat es für rechtlich möglich ein Verbot für Plastiktüten auszusprechen? Antwort zu 3 und 5: Wie bereits in der Beantwortung der Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Drs. Nr. 17/16094 mitgeteilt, hält es der Senat für angezeigt, zunächst die Umsetzung der Änderung der Verpackungsrichtlinie im Hinblick auf eine Verringerung des Verbrauchs von leichten Kunststofftragetaschen in innerdeutsches Recht auf Bundesebene abzuwarten. Bis dahin werden die seit Jahren laufenden erfolgreichen Informations- und Aufklärungskampagnen fortgeführt. Darüber hinaus haben die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder mit Beschluss auf der 84. Umweltministerkonferenz am 22.5.2015 den Bund um Prüfung gebeten, ob eine freiwillige Selbstverpflichtung oder eine regulatorische Verpflichtung des Handels, Plastiktragetaschen nur gegen ein Entgelt abgeben zu dürfen, ein geeignetes Mittel sein könnte, den Tütenverbrauch auch in Deutschland weiter zu reduzieren. Der Senat wird zunächst das Ergebnis der Prüfung abwarten. Frage 4: Wird der Senat nach dem erfolgreichen Vorbild von Irland eine Sonderabgabe oder eine Verbrauchsteuer auf die Abgabe der Verpackungsartikel wie Plastiktüten zu zahlen haben? 1. Wenn ja, in welchem Zeithorizont? 2. Wenn ja, in welcher Höhe? 3. Wenn nein, warum nicht? 4. Hält der Senat es für rechtlich möglich eine Abgabe oder Verbrauchssteuer für Plastiktüten vorzuschreiben ? Antwort zu 4: Die Erhebung einer Abgabe zur Abfallvermeidung von Länderseite ist nicht zulässig. Die mangelnde Kompetenz der Länder begründet sich darauf, dass diese Materie bereits abschließend vom Bund geregelt wurde. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 684 2 Die Verpackungssteuer würde an nicht wiederverwendbare Verpackungen und nicht wiederverwendbares Geschirr anknüpfen. Besteuert würde das jeweilige Einzelstück einer Einwegverpackung bzw. eines Einweggeschirrs . Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Verpackungssteuer wäre Art. 105 Abs. 2 a des Grundgesetzes. Die Verpackungssteuer wäre eine örtliche Verbrauchssteuer . Zweck dieser Steuer wäre es, zur Vermeidung von Abfall beizutragen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 16.12.1997 -2 BvR 1991, 2004/95- entschieden , dass die Einführung einer solchen Steuer als Lenkungssteuer durch die Gemeinden die Wirksamkeit der gesetzgeberischen Konzeption, mit der der Bundesgesetzgeber die Abfallproblematik bewältigen will, beeinträchtigen bzw. unterlaufen könnte und eine solche Steuer daher, soweit sie als Lenkungssteuer erhoben werden soll, untersagt. Frage 6: Wird der Senat ein Mehrwegsystem für Einkaufstüten in Berlin einführen, um so die Plastiktütenflut einzudämmen? 1. Wenn ja, in welchem Zeithorizont? 2. Wenn ja, wie soll dieses aussehen? 3. Wenn nein, warum nicht? 4. Hält der Senat es für rechtlich möglich ein Mehrwegsystem für Plastiktüten vorzuschreiben? Frage 7: Wird der Senat eine Regelung vornehmen, dass Plastiktüten nur an ausgewählten Standorten ausgegeben werden dürfen? 1. Wenn ja, in welchem Zeithorizont? 2. Wenn ja, welche Standorte sollten dies sein? 3. Wenn nein, warum nicht? 4. Hält der Senat es für rechtlich möglich eine Standortvorgabe für die Ausgabe von Plastiktüten zu machen? Frage 8: Wird der Senat regeln, dass es immer ein Mehrwegangebot an Einkaufstüten geben muss, was günstiger als die Einwegvariante ist? 1. Wenn ja, in welchem Zeithorizont? 2. Wenn nein, warum nicht? 3. Hält der Senat es für rechtlich möglich ein Mehrwegsystem für Plastiktüten zu bevorzugen? Antwort zu 6, 7 und 8: Der Senat hält weder die Einführung eines Mehrwegsystems für Einkaufstüten, noch eine Regelung über die Ausgabe von Plastiktüten nur an ausgewählten Standorten oder die Bevorzugung eines Mehrwegsystems für Plastiktüten für rechtlich möglich, da nach europäischem Recht das Inverkehrbringen von Verpackungen nur unter engen Ausnahmen (Überschreitung bestimmter Konzentrationen von Blei, Cadmium, Quecksilber oder Chrom) begrenzt werden kann. Eine Beschränkung auf Mehrwegverpackungen ist nicht vorgesehen . Abgesehen davon hält der Senat unter Hinweis auf die Beantwortung der Frage 4 der Schriftlichen Anfrage Drs. 17/16094 und der Antwort zu den Fragen 3 und 5 dieser Schriftlichen Anfrage die genannten Maßnahmen derzeit nicht für angezeigt. Berlin, den 24. Juli 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juli 2015)