Drucksache 17 / 16 685 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 16. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2015) und Antwort Was macht der Senat für Mehrweg in Berlin (II) – Wie will er die den To-GoVerpackungsberg reduzieren? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viel Einweggeschirr (wie Kaffee-To-GoBecher oder Verpackungen von Essens-Bringdiensten) wird in Berlin pro Tag und pro Jahr ausgegeben? (Bitte um Angabe der letzten fünf Jahre) Frage 2: Ist eine Zunahme von To-Go-Verpackungsabfall zu verzeichnen, vor dem Hintergrund des Wachstums von Essens-Bringdiensten in Berlin? Antwort zu 1 und 2: Dem Senat sind Mengenangaben und Mengenentwicklungen über in Berlin ausgegebenes Einweggeschirr, wie Kaffee-To-Go-Becher oder Verpackungen von Essens-Bringdiensten, nicht bekannt. Wegen der Vielzahl der Vorgänge ist die Erhebung zuverlässiger Angaben nicht möglich. Frage 3: Führt der Senat ökologische WirtschaftsGespräche mit den großen Inverkehrbringern von To-GoVerpackungen wie Kaffeehausketten, Fast-Food-Ketten oder Lieferdiensten, um ein Berliner Bündnis für Mehrweg und „Zero Waste“ zu bilden? Antwort zu 3: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat in der Vergangenheit mehr-fach Gespräche zum Thema Verschmutzung öffentlicher Bereiche durch Verpackungen geführt, an denen neben Teilnehmenden aus der Abfallwirtschaft auch der Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V. teilgenommen hat. Frage 4: Wie viel Einweggeschirr landet im öffentlichen Straßenland und wird durch die BSR entsorgt? Welche Kosten entstehen dadurch? Antwort zu 4: Spezifische Angaben zu Einweggeschirr liegen bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) nicht vor. In der letzten Untersuchung von Papierkorbabfällen durch die BSR im Jahr 2013 zeigten sich erhebliche Schwankungen der Ergebnisse in Abhängigkeit von der Geschäftsdichte, der Citylage und des Tourismus. Die Menge an To-Go-Verpackungen schwankte je nach Gebietsstruktur und Geschäftsdichte zwischen 2,5 % (Gebiete mit mittlerer Geschäftsdichte im Außenbereich) und 15,2 % (Citygebiete mit hoher Geschäftsdichte und Tourismus ). Frage 5: Wird der Senat eine Sonderabgabe oder eine Verbrauchsteuer auf die Abgabe von Einweggeschirr wie Kaffee-To-Go-Bechern oder Bringdienst-Verpackungen einführen? 1. Wenn ja, in welchem Zeithorizont? 2. Wenn nein, warum nicht? 3. Hält der Senat es für rechtlich möglich eine Abgabe oder Verbrauchssteuer für Plastiktüten vorzuschreiben ? Antwort zu 5: Nein. Zur Begründung wird auf die Beantwortung der Frage 4 der Schriftlichen Anfrage 17/16684 verwiesen. Frage 6: Wird der Senat andere Wege gehen und ein Verbot von Einweggeschirr in Berlin einsetzen? 1. Wenn ja, in welchem Zeithorizont? 2. Wenn nein, warum nicht? 3. Hält der Senat es für rechtlich möglich ein Verbot für Plastiktüten auszusprechen? Antwort zu 6: Ein generelles Verbot von Einweggeschirr in Berlin hält der Senat für rechtlich nicht möglich. Insofern wird auf die Beantwortung der Fragen 6, 7 und 8 der Schriftlichen Anfrage 17/16684 verwiesen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 685 2 Frage 7: Welche Mehrwegsysteme sind dem Senat in Bezug auf das Eindämmen von To-Go-Verpackungen bekannt? Antwort zu 7: Das Projekt „CupCycle“, welches pfandfreie, wiederverwendbare Becher für Heiß- und Kaltgetränke in Mensen und studentischen Einrichtungen bereitstellt und damit die herkömmlichen WegwerfPappbecher dauerhaft ersetzen will, ist aus den Medien bekannt. Ein solcher Einsatz von Mehrweg-Bechern hat Vorbildcharakter im Sinne der Abfallwirtschaft. Frage 8: Wird der Senat ein Mehrwegsystem für Einweggeschirr in Berlin einführen, um so den To-GoVerpackungsberg zu reduzieren 1. Wenn ja, in welchem Zeithorizont? 2. Wenn nein, warum nicht? 3. Hält der Senat es für rechtlich möglich ein Mehrwegsystem für To-Go-Verpackungen vorzuschreiben ? Frage 9: Wird der Senat eine Regelung vornehmen, dass Einweggeschirr nur an ausgewählten Standorten ausgegeben werden dürfen? 1. Wenn ja, in welchem Zeithorizont? 2. Wenn nein, warum nicht? 3. Hält der Senat es für rechtlich möglich den Standort für die Ausgabe von Einweggeschirr einzugrenzen ? Frage 10: Wird der Senat regeln, dass es immer ein Mehrwegangebot an To-Go-Verpackung geben muss, was günstiger als die Einwegvariante ist? 1. Wenn ja, in welchem Zeithorizont? 2. Wenn nein, warum nicht? 3. Hält der Senat es für rechtlich möglich ein Mehrwegsystem für To-Go-Verpackung zu bevorzugen? Antwort zu 8, 9 und 10: To-Go-Verpackungen sind Einweggeschirr im Sinne der Verpackungsverordnung. Der Senat hält weder die Einführung eines Mehrwegsystems für Einweggeschirr, noch eine Regelung über die Ausgabe von Einweggeschirr nur an ausgewählten Standorten oder die Bevorzugung eines Mehrwegsystems für Einweggeschirr für rechtlich möglich, da nach europäischem Recht das Inverkehrbringen von Verpackungen nur unter engen Ausnahmen (Überschreitung bestimmter Konzentrationen von Blei, Cadmium, Quecksilber oder Chrom) begrenzt werden kann. Eine Beschränkung auf Mehrwegverpackungen ist nicht vorgesehen. In der am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Verwaltungsvorschrift "Beschaffung und Umwelt" ist für alle öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen im Land Berlin verbindlich geregelt, dass der Einsatz von Einweggeschirr und Einwegbesteck sowie Einweggetränkeverpackungen in Kantinen und Mensen nicht zulässig ist. Gleiches gilt bei Großveranstaltungen im Rahmen der Sondernutzung von öffentlichem Straßenland. Berlin, den 24. Juli 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juli 2015)