Drucksache 17 / 16 691 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 20. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juli 2015) und Antwort Antisemitisch motivierte Straftaten in Berlin (2013, 2014 und 1. Halbjahr 2015) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele antisemitisch motivierte Straftaten hat es in den Jahren 2013, 2014 und im ersten Halbjahr 2015 gegeben? Zu 1.: Die folgenden statistischen Angaben stellen keine Einzelstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) dar. Bei der Darstellung handelt es sich um Fallzahlen. Ein Fall bezeichnet jeweils einen Lebenssachverhalt in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit identischer oder ähnlicher Motivlage, unabhängig von der Zahl der Tatverdächtigen, Tathandlungen , Anzahl der verletzten Rechtsnormen oder der eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Die Fallzahlen der PMK unterliegen bis zum Abschluss der Ermittlungen – ggf. bis zum endgültigen Gerichtsurteil – einer Bewertung gemäß der angenommenen Tätermotivation. Darüber hinaus können Fälle der PMK erst nach dem Statistikschluss bekannt und entsprechend gezählt werden. Deshalb kommt es sowohl unter- als auch überjährig immer wieder zu Fallzahlenänderungen. Um die Fallzahlen übersichtlich und in Teilbereichen vergleichbar darzustellen, erfolgt die Unterteilung in die Deliktsarten Gewaltdelikte, Propagandadelikte und sonstige Delikte. Gewaltdelikte sind Tötungsdelikte, Körperverletzungen , Brand- und Sprengstoffdelikte, Landfriedensbruch, Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung, Widerstandsdelikte, Sexualdelikte einschließlich Versuche . Propagandadelikte sind das Verbreiten von Propagandamitteln und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die sonstigen Delikte beinhalten alle weiteren Strafrechtsnormen des Strafgesetzbuches sowie der Strafrechtsnebengesetze. Antisemtische Straftaten 2013 2014 1. Hj. 2015 Gewaltdelikte 9 5 3  PM Ausländerkriminalität 1 2 2  PMK - rechts 8 3 1 Propagandadelikte 38 21 7  PM Ausländerkriminalität 3 1 0  PMK - rechts 35 20 7 sonstige Delikte 149 176 48  Sonstige/Nicht zuzuordnen 5 3 2  PM Ausländerkriminalität 9 15 4  PMK - rechts 135 158 42 Berlin, den 30. Juli 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Aug. 2015)