Drucksache 17 / 16 695 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 21. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2015) und Antwort Wie bitte was?! – Sprachkurse für Asylsuchende und Geduldete in Berlin (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Der Senat hat im Doppelhaushalt 2014/15 erstmals jährlich 300.000 € für Sprachkurse für Asylsuchende und Geduldete zur Verfügung gestellt. Wie viele Teilnehmer *innen mit wie vielen Unterrichtseinheiten (à 45 Min.) haben seit 2014 bis heute an den vom Senat finanzierten Sprachkursen für Asylsuchende und Geduldete teilgenommen? Zu 1.: Der Senat hat für 2014 und 2015 auf Beschluss des Abgeordnetenhauses je 300.000 € sowie für 2015 weitere 300.000 € für die Kurse zur Verfügung gestellt. Der Senat hat darüber hinaus weitere 600.000 € zur Fortführung und Ausweitung des Programms für das Jahr 2015 bereitgestellt. Mit den bisher eingesetzten Mitteln sind bis Ende Juli 2015 187 Deutschkursmodule durchgeführt worden. Zu weiteren Zahlenangaben siehe Antwort auf Frage 5. 2. Wie viele senatseigene Deutschkurse für Asylsuchende und Geduldete haben die Volkshochschulen seit Mitte Juni 2014 bis heute durchgeführt? (Bitte nach Bezirk und Sprachniveaus aufschlüsseln) 3. Wie viele senatseigene Deutschkurse haben die Volkshochschulen seit Mitte Juni 2014 bis heute speziell für Frauen durchgeführt? (Bitte nach Bezirk und Sprachniveaus aufschlüsseln) 4. Wie viele senatseigene Um-Alphabetisierungskurse haben die Volkshochschulen seit Mitte Juni 2014 bis heute speziell für Menschen durchgeführt, die bereits in einem nicht lateinischen Schriftsystem alphabetisiert wurden? (Bitte nach Bezirk aufschlüsseln) Zu 2. bis 4.: Bei den in Rede stehenden Kursen handelt es sich um Kurse an den Volkshochschulen. Die Kurse werden aus Mitteln des Senats finanziert und im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung in bezirklicher Verantwortung durchgeführt. Die erbetenen Zahlen enthält die angehängte Tabelle. 5. Wie viele Teilnehmer*innen haben jeweils ein Modul zu je i) 100 Unterrichtseinheiten ii) 200 Unterrichtseinheiten iii) 300 Unterrichtseinheiten iv) 400 Unterrichtseinheiten a) belegt und b) mit einem Abschlusstest (mit welcher jeweiligen Erfolgsquote) absolviert? Zu 5.: Die vorliegenden Daten ermöglichen nur die Angabe, wie viele Teilnehmende zu wie vielen Kursmodulen angemeldet waren. Die Module hatten in der Regel 100, vereinzelt 120 Unterrichtseinheiten. Zu den Abschlüssen (die in der Datenbank nicht erfasst werden) liegen keine validen Daten vor. Teilnahme an 2014 2015 gesamt einem Modul 614 802 1.416 zwei Modulen 222 354 576 drei Modulen 70 133 203 vier Modulen 1 77 78 gesamt 907 1.366 2.273 6. Welches höchste Sprachniveau kann durch die senatseigenen Deutschkurse erreicht werden? Wie viele Personen haben das höchste Sprachniveau erreicht? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 695 2 Zu 6.: Ein Deutschkursmodul für Asylsuchende und Geduldete läuft in der Regel über acht Wochen und umfasst 100 Unterrichtseinheiten. Sollte danach der Aufenthalt nicht gesichert sein und kein Zugang zu einem weiterführenden Integrationskurs oder einem anders geförderten Deutschkurs bestehen, können die Asylsuchenden und Geduldeten weitere achtwöchige Deutschkursmodule mit je 100 Unterrichtsstunden in weiterführenden Deutschkursmodulen buchen. Die Höchstförderung beträgt 400 Unterrichtseinheiten. Die höchste Niveaustufe in speziellen Kursen für Asylsuchende und Geduldete ist A2.2. In den zwölf Kursen dieser Niveaustufe waren bisher 168 Teilnehmende angemeldet (von denen nur ein Teil auch alle vorhergehenden Module durchlaufen hat). 7. Wie werden Asylsuchende und Geduldete über die Möglichkeiten an Deutschkursen teilzunehmen informiert ? (Bitte entsprechende Informationen, Hinweise im Original anfügen) Zu 7.: Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (SenArbIntFrau) wird von den Volkshochschulen regelmäßig über Anmeldemöglichkeiten, Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner und freie Kursplätze per E-Mail informiert. SenArbIntFrau reicht die Informationen über einen entsprechenden Verteiler an Multiplikatoren weiter. Außerdem stehen die einzelnen Volkshochschulen in engem Kontakt zu den Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften ihres Bezirks. 8. Ist dem Senat bekannt, wie viele der in Berlin lebenden Asylsuchenden und Geduldeten Bedarf hatten, einen dieser Deutschkurse zu belegen, aber aufgrund der großen Nachfrage keinen Platz erhalten haben? (Bitte in Prozent angeben) Zu 8.: Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Großteil der nicht mehr schulpflichtigen Asylsuchenden oder Geduldeten den Bedarf hat, einen Deutschkurs zu belegen. Schätzungen darüber, wie viele potenzielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Kapazitätsgründen keinen Platz erhalten, liegen nicht vor. 9. Wird der Senat im Doppelhaushalt 2016/17 die Haushaltsmittel für Sprachkurse für Asylsuchende und Geduldete erhöhen? Wenn ja, welcher Ansatz ist vorgesehen jeweils? Wenn nicht, warum ist dies nicht geplant? Zu 9.: Die Mittel für das laufende Haushaltsjahr sind mit dem Ziel der Bedarfsdeckung zweimal aufgestockt worden. Für die kommenden Haushaltsjahre werden Mittel in mindestens gleicher Höhe benötigt. Der Senat hat in den Haushaltsplanentwurf 2016/2017 Mittel aufgenommen . Zudem erwartet der Senat, dass die Bundesregierung ihre Finanzhilfe für die Kommunen zur Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten erhöht. 10. Plant der Senat, den maximalen Umfang des Sprachkurses von 400 auf 660 Unterrichtseinheiten zu erhöhen? Zu 10.: Der Senat sieht einen über den maximalen Förderumfang der Volkshochschulkurse hinausgehenden Bedarf an Sprachförderung. Asylsuchende und Geduldete können außer an den aus Landesmitteln finanzierten Volkshochschul-Kursen (VHS) zusätzlich an den mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Sprachkursangeboten teilnehmen. Hierzu gehört die berufsbezogene Sprachförderung mittels Programm des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF)( sowie das aus Landes-ESF-Mitteln finanzierte Projekt „UBIF – Unterstützung der beruflichen Integration von jungen bleibeberechtigten , asylsuchenden oder geduldeten Flüchtlingen“ (http://gfbm.de/angebote/sprache/projekt-ubif/). Da das Angebot des Landes das aus Mitteln des Bundes bereitgestellte Angebot zur Sprachförderung ergänzt, hängt die Frage nach einer Öffnung des Angebots der Volkshochschulen vom Umfang der künftig vom Bund zur Verfügung gestellten Sprachkurskapazitäten sowie von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab. 11. In welcher Höhe wären nach Ansicht des Senats jeweils in den Jahren 2016 und 2017 Finanzmittel nötig, um ein flächendeckendes Angebot an Sprach- und Integrationskursen im Umfang von je 660 Unterrichtseinheiten für Asylsuchende und Geduldete in Berlin anzubieten, die aus Statusgründen nicht an den Integrations- und Sprachkursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) teilnehmen dürfen? Zu 11.: Eine konkrete Berechnung der Kosten ist nicht möglich. Dem Senat ist nicht bekannt, wie viele der in Berlin lebenden Asylsuchenden und Geduldeten tatsächlich Bedarf hätten, einen Deutschkurs zu belegen. Insbesondere zeigen die ersten Erfahrungen, dass nicht alle, die sich zum Unterricht anmelden, die ihnen zustehenden vier Module à 100 Unterrichtseinheiten wahrnehmen. Darüber hinaus ist noch nicht bekannt, in welcher Größenordnung Asylsuchende und Geduldete künftig an den Integrationskursen des Bundes teilnehmen können, so dass auch die vom Land Berlin bereitzustellenden Kapazitäten noch nicht abgeschätzt werden können. Deshalb reagiert der Senat flexibel auf den sich jeweils er-gebenden Bedarf. Berlin, den 06. August 2015 In Vertretung Steffen Krach Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Aug. 2015) Niveaustufe Bezirk A1.1 A1.2 A2.1 A2.2 Alpha** Gesamt CW 2014 1 0 0 0 0 1 2 2015 6 2 0 0 0 5 13 Gesamt 7 2 0 0 0 6 15 FK 2014 3 2 1 0 0 2 8 2015 2 4 1 2 0 0 9 Gesamt 5 6 2 2 0 2 17 Li 2014 1 0 0 0 0 0 1 2015 1 1 0 0 0 0 2 Gesamt 2 1 0 0 0 0 3 MH 2014 2 1 0 0 0 2 5 2015 2 2 2 1 0 1 8 Gesamt 4 3 2 1 0 3 13 Mi 2014 4 3 1 0 0 2 10 2015 3 3 4 2 0 2 14 Gesamt 7 6 5 2 0 4 24 Ne 2014 6 3 0 0 0 2 11 2015 3 8 8 1 0 3 23 Gesamt 9 11 8 1 0 5 34 Pa 2014 2 0 0 0 0 0 2 2015 0 2 1 0 0 0 3 Gesamt 2 2 1 0 0 0 5 Re 2014 4 4 0 0 0 2 10 2015 3 3 7 1 0 2 16 Gesamt 7 7 7 1 0 4 26 Sp 2014 3 2 0 0 0 1 6 2015 5 5 3 2 0 0 15 Gesamt 8 7 3 2 0 1 21 SZ 2014 1 1 0 0 0 2 4 2015 0 1 1 1 0 4 7 Gesamt 1 2 1 1 0 6 11 TS 2014 2 0 0 0 0 0 2 2015 1 5 1 1 0 0 8 Gesamt 3 5 1 1 0 0 10 TK 2014 3 1 0 0 0 1 5 2015 1 1 0 1 0 0 3 Gesamt 4 2 0 1 0 1 8 Berlin Gesamt 59 54 30 12 0 32 187 Quelle: Geschäftsstelle VHS IT (Stand 27.7.2015) Frauenkurs Haushaltsjahr * *In die Tabelle wurden alle Kursmodule a 100 UE aufgenommen, die vor dem 01.08.2015 begonnen haben. Einige Kursmodule werden derzeit noch durchgeführt. **Kursmodule, die von den Volkshochschulen mit "Vorkurs" oder "A1.0" gekennzeichnet wurden, sind schwerpunktmäßig Alphabetisierungskursmodule. S17-16695 S1716695