Drucksache 17 / 16 702 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 23. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2015) und Antwort Vorbeugender Brandschutz – ohne Feuerwehr? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Zahl der Brandschauen (objektbezogene Beratung) durch die Berliner Feuerwehr jeweils in den Jahren 2001-2015 entwickelt? Welche Gebühren sind dadurch jeweils eingenommen worden? Zu 1.: Nach § 3 Absatz 3 des Gesetzes über die Feuerwehren im Land Berlin (Feuerwehrgesetz – FwG) in der Fassung vom 30.09.2003, hat die Berliner Feuerwehr Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes nur zu erfüllen , soweit diese Aufgaben durch Rechtsverordnung übertragen sind. Brandschauen (objektbezogene Beratung) sind der Berliner Feuerwehr nicht durch Rechtsverordnung übertragen und werden daher nur im Einzelfall nach dem Erlass über Leistungen der Berliner Feuerwehr außerhalb ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben (nach der zum Leistungszeitpunkt geltenden Fassung) angeboten. Wegen der unterschiedlichen Anzahl der Stunden der Beratungen und des geänderten Entgelterlasses aus dem Jahr 2013 variieren die aufgeführten Beträge der Entgelte. Jahr 2011 2012 2013 2014 07.2015 Gesamt Brandschauen 34 30 6 11 5 86 Einnahmen in € 2.679,00 1.647,00 368,50 2.176,50 245,50 7.116,50 2. Wie häufig hat die Berliner Feuerwehr jeweils in den Jahren 2011-2015 Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren abgegeben? Zu 2.: Jahr 2011 2012 2013 2014 07.2015 Gesamt Stellungnahmen 2.954 3.241 2.879 2.955 1.708 13.737 3. Wie häufig hat die Berliner Feuerwehr jeweils in den Jahren 2011-2015 Stellungnahmen in anderen gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren (etwa im Rahmen des Störfall-, Gentechnik- und Strahlenschutz) abgegeben? Zu 3.: Jahr 2011 2012 2013 2014 07.2015 Gesamt Andere Stellungnahmen 47 596 110 131 55 939 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 702 2 4. Wie viele Beratungen (ohne telefonische Beratung) hat die Berliner Feuerwehr im Rahmen des Vorbeugenden Brandschutzes jeweils in den Jahren 2011-2015 durchgeführt ? Zu 4.: Jahr 2011 2012 2013 2014 07.2015 Gesamt Beratungen (ohne Telefon) 1.686 835 127 244 129 3.021 5. Wie häufig hat die Berliner Feuerwehr jeweils in den Jahren 2011-2015 außerhalb ihrer öffentlich- rechtlichen Aufgaben Beratungen für Fachplaner außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens wahrgenommen? Welche Gebühren sind dadurch jeweils eingenommen worden? Zu 5.: Für derartige Beratungen werden - wie für Brandschauen – Entgelte erhoben. Jahr 2011 2012 2013 2014 07.2015 Gesamt Beratungen außerhalb 198 124 81 67 27 497 Einnahmen in € 15.988,50 11.245,50 4.473,00 9.000,00 3.510,00 44.217,00 6. Warum stellt die Berliner Feuerwehr laut Feuerwehrjahresbericht seit 2012 überhaupt keine Brandsicherheitswachen mehr? Inwiefern wird sichergestellt, dass bei Veranstaltungen dennoch den Vorschriften des § 35 Betriebsverordnung genügt wird? Zu 6.: Nach § 35 Absatz 2 Satz 3 der Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung - BetrVO) ist eine Brandsicherheitswache der Berliner Feuerwehr nicht erforderlich, wenn die Berliner Feuerwehr der Betreiberin oder dem Betreiber bestätigt, dass sie oder er über eine ausreichende Anzahl ausgebildeter Kräfte für die Veranstaltung verfügt, die die Aufgaben der Brandsicherheitswache wahrnehmen. In Anwendung dieser Vorschrift werden seit 2012 Brandsicherheitswachen ausschließlich durch externe bei der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (BFRA) zertifizierte „Selbsthilfekräfte im Brandsicherheitswachdienst “ geleistet. 7. Wie viele Brandsicherheitswachen wurden in den Jahren 2011-2015 von anderen Organisationen gestellt? Welche anderen Organisationen oder Firmen übernehmen diese Aufgabe? Wie werden diese Organisationen und Firmen auf ihre fachliche Eignung überprüft? Zu 7.: Die Anzahl der Brandsicherheitswachen, die durch in der Antwort zu Frage 6. genannte „Selbsthilfekräfte im Brandsicherheitswachdienst“ geleistet wurden, ist dem Senat nicht bekannt. Es gibt eine Vielzahl von Firmen, die den Betreiberinnen und Betreibern von Versammlungsstätten „Selbsthilfekräfte im Brandsicherheitswachdienst“ vertraglich anbieten . Die fachliche Eignung ist personengebunden und die Zertifizierung der Betreiberin oder des Betreibers auf drei Jahre befristet. Um die weitere Zertifizierung der Betreiberin und des Betreibers sicherzustellen, besteht die Verpflichtung der geeigneten Person, an Auffrischungsschulungen teilzunehmen, die von der Berliner Feuerwehrund Rettungsdienstakademie (BFRA) durchgeführt werden . Die Ausbildungsanforderungen der Berliner Feuerwehr für externe „Selbsthilfekräfte im Brandsicherheitswachdienst “ in Versammlungsstätten und Fliegenden Bauten im Land Berlin basieren auf der Grundlage von § 35 Absatz 2 der Betriebs-Verordnung (BetrVO) vom 10. Oktober 2007, geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2010 und Abschnitt 6.5 der Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (M-FlBauR) in der Fassung Juni 2010 . 8. Wie viele Bauzustandsbesichtigungen hat die Berliner Feuerwehr jeweils in den Jahren 2011-2015 durchgeführt ? Zu 8.: Jahr 2011 2012 2013 2014 07.2015 Gesamt Bauzustandsbesichtigungen 432 410 127 103 40 1.112 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 702 3 9. Wie viele Brandsicherheitsschauen hat die Berliner Feuerwehr jeweils in den Jahren 2011-2015 durchgeführt? Zu 9.: Jahr 2011 2012 2013 2014 07.2015 Gesamt Brandsicherheitsschauen 459 396 265 342 152 1.614 10. Wie viele Aufklärungsveranstaltungen an Schulen zum Vorbeugenden Brandschutz hat die Berliner Feuerwehr jeweils in den Jahren 2011-2015 durchgeführt? Zu 10.:Eine statistische Erfassung dieser Daten erfolgt erst ab dem Jahr 2012. Aufklärungsveranstaltungen an Schulen, Kindertagesstätten oder anderen Einrichtungen wurden wie folgt durchgeführt. Jahr Anzahl Termine Anzahl erreichte Personen 2012 557 22.432 2013 615 15.407 2014 567 13.141 2015 (bis Juli) 367 8.284 11. Wie bewertet der Senat insgesamt die Angebote und Leistungen der Berliner Feuerwehr im Vorbeugenden Brandschutz? Sieht der Senat eine Verschlechterung der Qualität oder eine Verringerung der Quantität des vorbeugenden Brandschutzes durch die Berliner Feuerwehr seit dem Jahr 2011? Wie begründet der Senat seine Auffassung ? Zu 11.: Angebote und Leistungen der Berliner Feuerwehr außerhalb ihrer öffentlich – rechtlichen Aufgaben können nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten geleistet werden. Durch externe Kräfte, z.B. im Brandsicherheitswachdienst , werden nachgefragte Leistungen abgesichert. Beratungen im Vorbeugenden Brandschutz im Vorfeld von Baugenehmigungsverfahren leisten zunehmend die Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Brandschutz oder die Fachplanerinnen bzw. Fachplaner Brandschutz. Insgesamt ist darauf hinzuweisen, dass die Berliner Feuerwehr zunächst ihren öffentlich–rechtlichen Aufgaben nachkommen muss. Berlin, den 06. August 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Aug. 2015)