Drucksache 17 / 16 703 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) vom 07. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juli 2015) und Antwort Wie viel investiert Berlin in den Radverkehr I: Mittel des Landes Berlin und der Bezirke Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe wurden in den Jahren seit 2010 die in den Haushaltstiteln „Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“ (EP 12, Kap. 1270, Titel 72016) bereit gestellten Mittel tatsächlich abgerufen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, angesetzten und tatsächlich abgerufenen Mitteln.) Antwort zu 1: 2010: Ansatz 3.000.000,00 €, kassenwirksam abgerufen 3.563.683,30 € 2011: Ansatz 3.000.000,00 €, kassenwirksam abgerufen 2.240.433,44 € 2012: Ansatz 3.500.000,00 €, kassenwirksam abgerufen 2.517.767,97 € 2013: Ansatz 3.500.000,00 €, kassenwirksam abgerufen 2.893.814,39 € 2014: Ansatz 4.000.000,00 €, kassenwirksam abgerufen 2.087.617,80 € 2015: Ansatz 4.000.000,00 €, kassenwirksam abgerufen 935.833,50 € (Stand 31.07.) Frage 2: In welcher Höhe wurden in den Jahren seit 2010 die in den Haushaltstiteln „Unterhaltung von Radwegen “ (EP 12, Kap. 1270, Titel 52108) bereit gestellten Mittel tatsächlich abgerufen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, angesetzten und tatsächlich abgerufenen Mitteln.) Antwort zu 2: 2010: Ansatz 2.000.000,00 €, kassenwirksam abgerufen 1.703.388,27 € 2011: Ansatz 2.000.000,00 €, kassenwirksam abgerufen 2.504.001,50 € 2012: Ansatz 2.000.000,00 €, kassenwirksam abgerufen 1.828.046,66 € 2013: Ansatz 2.000.000,00 €, kassenwirksam abgerufen 1.930.569.45 € 2014: Ansatz 2.000.000,00 €, kassenwirksam abgerufen 1.537.246,74 € 2015: Ansatz 2.000.000,00 €, kassenwirksam abgerufen 690.088,01 € (Stand 31.07.) Frage 3: In welcher Höhe wurden in den Jahren seit 2012 die in den Haushaltstiteln „Maßnahmen zur Förderung des Leihfahrradsystems“ (Einzelplan 12, Kapitel 1270, Titel 68353) bereit gestellten Mittel tatsächlich abgerufen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, angesetzten und tatsächlich abgerufenen Mitteln.) Antwort zu 3: Für das Jahr 2012 gab es noch keinen entsprechenden Ansatz. Für das Jahr 2013 und das Jahr 2014 standen jeweils 1 Million Euro im Titel 68353 „Maßnahmen zur Förderung des Leihfahrradsystems“ zur Verfügung. Im Jahr 2013 wurden hiervon 840.000,00 €, im Jahr 2014 906.923,45 € ausgezahlt. Frage 4: Welche Förderungen in welcher Höhe haben die BVG A.ö.R. und die S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 für den Bau und Unterhalt von Fahrradabstellanlagen erhalten und tatsächlich abgerufen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Mittelherkunft, bereit gestellten und tatsächlich abgerufenen Mitteln.) Antwort zu 4: 2010 wurden der BVG A.ö.R. 168.900 € und der S-Bahn Berlin GmbH 135.835 € für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen aus Mitteln des Titels 89102 („Zuschüsse für Investitionen des ÖPNV“) zur Verfügung gestellt. Die Mittel wurden vollständig verausgabt . 2011 wurden der BVG A.ö.R. keine Mittel und der SBahn Berlin GmbH 293.500 € für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen aus Mitteln des Titels 89102 („Zuschüsse für Investitionen des ÖPNV“) zur Verfügung gestellt. Die Mittel wurden vollständig verausgabt. 2012 wurden der BVG A.ö.R. 141.900 € und der SBahn Berlin GmbH 8.200 € für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen aus Mitteln des Titels 89102 („Zuschüsse für Investitionen des ÖPNV“) zur Verfügung gestellt. Die Mittel wurden vollständig verausgabt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 703 2 2013 wurden der BVG A.ö.R. 122.300 € und der SBahn Berlin GmbH 250.600 € für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen aus Mitteln des Titels 89102 („Zuschüsse für Investitionen des ÖPNV“) zur Verfügung gestellt. Die Mittel wurden vollständig verausgabt. 2014 wurden für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen keine Mittel des Titels 89102 („Zuschüsse für Investitionen des ÖPNV“) abgerufen. Für 2015 können noch keine Angaben gemacht werden . Die Unterhaltungspflicht der Anlagen für einen Nutzungszeitraum von 15 Jahren liegt bei der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG A.ö.R. Frage 5: Mit welchen Mitteln hat das Land Berlin in den Jahren seit 2013 das Modellprojekt „Ebike-Pendeln“ gefördert, und aus welchen Haushaltstiteln stammen diese Mittel? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Mittelherkunft, bereit gestellten und tatsächlich abgerufenen Mitteln.) Antwort zu 5: Im Projekt „EBikePendeln“ werden die Potentiale der Verlagerung von Pkw-Fahrten im Berufsverkehr auf Elektro-Zweiräder, insbesondere auf Pedelecs , sowie die Möglichkeit der Verbesserung der infrastrukturseitigen Voraussetzungen untersucht. Das Projekt besteht aus einem wissenschaftlich begleiteten Praxistest mit 100 Pedelecs, zahlreichen Kommunikationsmaßnahmen und infrastrukturseitigen Planungs- und Investitionsmaßnahmen . Die Mittel für die Steuerung der Infrastrukturplanungen für den im Rahmen des Projekts „EBikePendeln“ zu untersuchenden „Pedelec-Korridor“ im Südwesten des Landes Berlin als auch die Planungsmittel für die zu entwickelnden Radverkehrsanlagen und die vorgesehenen Fahrradabstellanlagen an den ÖPNV-Haltepunkten werden seit 2014 aus dem Titel 54059 (Kapitel 1270) finanziert . Für die Projektsteuerung wurden in den Jahren 2014 und 2015 bislang 27.874,16 € und für die Planungsleistungen im Jahr 2015 bisher 109.914,35 € verausgabt. Für den Praxistest und dessen wissenschaftliche Begleitung sowie für Kommunikationsmaßnahmen wurden im Jahr 2013 insgesamt 178.689,27 € (Titel 68358), im Jahr 2014 insgesamt 306.321,28 € und im Jahr 2015 bisher 244.021,44 € aufgewandt. Frage 6: Welche Kosten sind dem Land Berlin in den Jahren seit 2010 für die ausschließlich oder zum Teil mit dem Radverkehr beschäftigten Mitarbeiter*innen der Senatsverwaltungen und den ihnen nachgeordneten Behörden entstanden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Höhe der Kosten und Senatsverwaltung bzw. Behörde.) Antwort zu 6: Auf die Antworten auf die Anfragen Nr. 17/15361 vom 22.01.2015 und Nr. 17/16023 vom 20.04.2015 wird verwiesen. Frage 7: Welche Investitionsmittel des allgemeinen Straßenbaus wurden in den Jahren seit 2010 für die Radverkehrsförderung aufgewandt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Höhe der aufgewandten Mittel.) Frage 8: Welche Maßnahmen zur Radverkehrsförderung wurden den Jahren seit 2010 aus Mitteln des allgemeinen Straßenbaus finanziert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Maßnahme.) Antwort zu 7 und 8: Wie bereits in den Berichten an den Hauptausschuss vom 30.05.2014 und 29.08.2014 (rote Nummern 1531 und 1531B) dargelegt, ist eine Angabe der bei allgemeinen Straßenbaumaßnahmen speziell für den Radverkehr geleisteten Ausgaben nicht möglich, da eine Abgrenzung der Kostenpositionen innerhalb der Gesamtbaumaßnahme nicht vorgenommen wird. Der Ausgabenanteil für den Radverkehr kann auch nachträglich nicht ermittelt werden, da viele Flächen nicht nur von einer, sondern von mehreren Verkehrsteilnehmergruppen gemeinsam genutzt werden. Frage 9: Welche Mittel aus dem Straßeninstandsetzungsprogramm wurden in den Jahren seit 2010 für die Radverkehrsförderung aufgewandt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Höhe der aufgewandten Mittel.) Frage 10: Welche Maßnahmen zur Radverkehrsförderung wurden den Jahren seit 2010 aus Mitteln des Straßeninstandsetzungsprogramms finanziert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Maßnahme.) Antwort zu 9 und 10.: Es wurden bisher keine Mittel speziell für die Sanierung von Radverkehrsanlagen verwandt , da es dafür einen eigenen Titel (52108 im Kapitel 1270) gab. Die durchgeführten Fahrbahn- und Gehweginstandsetzungen haben jedoch in mehreren Fällen auch dem Radverkehr genutzt, ohne dass sich auf den Radverkehr entfallende Summen ermitteln lassen (s. Antwort zu Frage 7 und 8). Frage 11: Welche Mittel aus dem Städtebauprogramm Aktive Zentren wurden in den Jahren seit 2010 für die Radverkehrsförderung aufgewandt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Höhe der aufgewandten Mittel.) Frage 12: Welche Maßnahmen zur Radverkehrsförderung wurden den Jahren seit 2010 aus Mitteln des Städtebauprogramms Aktive Zentren finanziert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Maßnahme.) Antwort zu 11 und 12: Im Programm Aktive Zentren wird der abschnittsweise Umbau der Karl-Marx-Straße, der Turmstraße, der Müllerstraße und der Dörpfeldstraße gefördert. Im Mittelpunkt der Umbauplanungen stehen die Erhöhung der Verkehrssicherheit, die Verbesserung bzw. Verbreiterung der Seitenräume für den Fußgängerverkehr sowie die Erhöhung der Aufenthaltsqualität, um so die Entwicklung der Geschäftsstraßen zu stärken. Bestandteil jeder Maßnahme ist die Verbesserung des Radverkehrs z.B. durch Anlage von Radfahrstreifen oder Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 703 3 Schutzstreifen für den Radverkehr mit baulichen Anpassungen in den Kreuzungsbereichen inklusive der Ampelanlagen . Wieviel von den seit 2010 bewilligten Mitteln konkret auf die Förderung des Radverkehrs entfällt, ist bei diesen komplexen Maßnahmen nicht darstellbar. Frage 13: Wie viel haben die Bezirke in den Jahren seit 2010 aus ihren Unterhaltungsmitteln für die Radverkehrsförderung investiert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, aufgewendeten Mitteln und Bezirken.) Antwort zu 13: Wie bereits in den Berichten an den Hauptausschuss vom 30.05.2014 und 29.08.2014 (rote Nummern 1531 und 1531B) dargelegt, ist eine Angabe der bei allgemeinen Straßenbaumaßnahmen speziell für den Radverkehr geleisteten Ausgaben nicht möglich, da eine Abgrenzung der Kostenpositionen innerhalb der Gesamtbaumaßnahme nicht vorgenommen wird. Der Ausgabenanteil für den Radverkehr kann auch nachträglich nicht ermittelt werden, da viele Flächen nicht nur von einer, sondern von mehreren Verkehrsteilnehmergruppen gemeinsam genutzt werden. Frage 14: Welche Kosten sind den Bezirken in den Jahren seit 2010 für die ausschließlich oder zum Teil mit dem Radverkehr beschäftigten Mitarbeiter*innen der Bezirksämter entstanden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Höhe der Kosten und Bezirk.) Antwort zu 14: Auf die Antwort auf die Anfrage Nr. 17/15361 vom 22.01.2015 wird verwiesen. Frage 15: Welche weiteren Mittel haben das Land Berlin und die Bezirke in den Jahren seit 2010 für die Radverkehrsförderung aufgewandt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Höhe und Herkunft der Mittel.) Frage 16: Wie viel hat Berlin in den Jahren seit 2010 tatsächlich in den Radverkehr investiert, und wie bewertet der Senat vor diesem Hintergrund das selbst gesetzte Ziel, bis 2017 5 Euro pro Einwohner*in und Jahr für den Radverkehr auszugeben? Antwort zu 15 und 16: Angesichts der in den Antworten auf die Fragen 7-13 dargelegten Abgrenzungsproblematik lassen sich konkrete Beträge nicht berechnen. Zudem hat der Fragesteller nicht die aus GRW- und EUMitteln geförderten Projekte berücksichtigt. Da alleine im Rahmen der Haushaltstitel, die speziell der Radverkehrsförderung oder konkreten Radverkehrsmaßnahmen gewidmet sind, Beträge bis zu 14 Mio € pro Jahr für den Radverkehr eingestellt worden sind, ist der Senat dem genannten Zielwert bereits nahe gekommen. Berlin, den 07. August 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Aug. 2015)