Drucksache 17 / 16 705 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 24. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juli 2015) und Antwort Unterbringung von Flüchtlingen in Hostels (IV): Geschäftemacherei durch die BerlinLux GmbH Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Plätze/Apartments zur Unterbringung von Asylsuchenden hat die BerlinLux GmbH dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) seit dem 1. Januar 2013 angeboten? 2. Für wie viele Übernachtungen von Asylsuchenden (pro Person/Nacht) durch die BerlinLux GmbH hat das LAGeSo seit dem 01. Januar 2013 Kostenübernahmen ausgestellt? Ist dies die endgültige Summe oder kann sich diese nach Abarbeitung der unbearbeiteten Rechnungen im LAGeSo noch erhöhen? Zu 1. und 2.: Die BerlinLux GmbH hat dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) keine Plätze oder Apartments zur Unterbringung von Asylsuchenden angeboten. Soweit Asylbegehrende in Einrichtungen dieser Gesellschaft untergekommen sind, erfolgte die Unterbringung auf der Grundlage der von der Zentralen Aufnahmeeinrichtung des Landes Berlin für Asylbewerber (ZAA) ausgegebenen Kostenübernahmen, mit welchen Asylsuchende eigenständig Quartier in einem Hostel oder einem ähnlichen Beherbergungsbetrieb nach Maßgabe der in der Kostenübernahmeerklärung genannten Vorgaben nehmen können. Im Zusammenhang mit der Abrechnung dieser Kostenübernahmeerklärungen ist zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage auf alle vorliegenden Rechnungen mindestens eine Abschlagszahlung durch das LAGeSo erfolgt. Weitergehende Erkenntnisse zum Gegenstand der Fragen liegen dem LAGeSo nicht vor. 3. Wie viele Apartments der Berlinovo hatte die BerlinLux GmbH nach Kenntnis des Senats über welche Zeiträume seit dem 1. Januar 2013 jeweils (unter) angemietet ? Zu 3.: Nach Mitteilung der Senatsverwaltung für Finanzen hat die Berlin Lux GmbH im Zeitraum Januar bis Mai 2015 insgesamt 26 Apartments angemietet. Fristlos gekündigt wurde der Vertrag am 16.07.2015. 4. Welche Summe hat das LAGeSo an die BerlinLux GmbH in den Jahren 2013, 2014 und 2015 insgesamt für die Unterbringung von Asylsuchenden gezahlt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? Ist dies die endgültige Summe oder kann sich diese nach Abarbeitung der unbearbeiteten Rechnungen im LAGeSo noch erhöhen? Zu 4.: Im Jahr 2013 erfolgten keine Zahlungen. Im Jahr 2014 wurden Zahlungen in Höhe von 3.900 Euro geleistet. Für die im Jahr 2015 ausgestellten Rechnungen wurden Abschlagzahlungen in Höhe von rund 200.000 Euro geleistet; die abschließende Rechnungsprüfung dauert noch an. 5. Gab bzw. gibt es im LAGeSo Kontrollmechanismen bei Auffälligkeiten (Unterbringung in apartmentanlagen der Berlinovo über Dritte etc.) im Rahmen der Rechnungslegung von Hostelbetrieben, Apartmentvermittlungsagenturen etc.? Wenn nein, warum nicht? Ist die Etablierung solcher Mechanismen in Zukunft geplant? Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Überprüfungsmöglichkeiten gibt es seitens des LAGeSo im Zusammenhang mit Gruppenbelegungsverträgen /Kontingentvereinbarungen mit Beherbergungsbetrieben . Hierzu wird auf die Antwort des Senats vom 02.07.2015 auf die Schriftliche Anfrage Drucksache 17/16 455 vom 16.06.2015 verwiesen. Sofern dem LAGeSo Hinweise bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass eine gewerbliche Unterbringung unzulässig ist, werden von der Betreiberin bzw. vom Betreiber des Beherbergungsbetriebs Unterlagen angefordert , aus denen die Zulässigkeit der Nutzung des Objekts hervorgeht (Gewerbeanmeldung, Miet- oder Überlassungsverträge für das jeweilige Objekt etc.). Falls Infor- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 705 2 mationen über unzumutbare Unterbringungsverhältnisse vorliegen, wird trotz fehlender rechtlicher Grundlagen in diesen Fällen versucht, eine Begehung des jeweiligen Objekts vorzunehmen. Die jeweils zuständigen bezirklichen Dienststellen (Bauaufsicht, Gesundheitsamt) werden entsprechend informiert. 6. Sind dem Senat weitere Fälle bekannt, in denen Geschäftemacher *innen Apartments der Berlinovo (unter )anmieten, um dort Asylsuchende per Kostenübernahme des LAGeSo zu deutlich höheren Kosten unterzubringen ? Wenn ja, wie viele und welche Fälle sind dem Senat bekannt? Zu 6.: Derartige Fälle sind weder dem Landesamt für Gesundheit und Soziales noch der Senatsverwaltung für Finanzen bekannt. 7. Sind dem Senat weitere Fälle bekannt, in denen Geschäftemacher *innen die Not der Flüchtlinge und das Chaos im LAGeSo ausnutzen, um Asylsuchende per Kostenübernahme des LAGeSo zu immens hohen Kosten unterzubringen? Wenn ja, wie viele und welche Fälle sind dem Senat bekannt? Zu 7.: Dem Senat liegen konkrete Hinweise auf eine missbräuchliche Unterbringung von Flüchtlingen in einem Objekt im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin vor. Die Sachaufklärung wurde unverzüglich veranlasst , dauert aber derzeit noch an. Die Kostenübernahme für dieses Objekt wurde durch das LAGeSo bereits eingestellt. 8. Vermietet die Berlinovo ihre Apartments regulär an Firmen, die Ferienwohnungen und Apartments anbieten? Wenn ja, wie viele Apartments hat die Berlinovo derzeit an solche Firmen vermietet? Wie viele waren es zum 31. Juli 2014 sowie zum 01. Januar 2015) wenn nein, gab bzw. gibt es Kontrollmechanismen bei der Berlinovo bei Auffälligkeiten im Falle der Weitervermietung an Firmen, die Ferienwohnungen und Apartments anbieten? Wenn nein, warum nicht? Ist die Etablierung solcher Mechanismen in Zukunft geplant? Wenn nein, warum nicht? Zu 8.: Die Berlinovo Apartment GmbH vermietet ihre Apartments nicht an Firmen, die Ferienwohnungen und Apartments anbieten. Im Zusammenhang mit der bei Vertragsabschlüssen üblichen Bonitätsprüfung werden auch Daten zum Unternehmen und zum Unternehmenszweck durch einen externen Dienstleister abgefragt. Darüber hinaus wird auch immer der Grund der Anmietung hinterfragt, z. B. Beteiligung an Projekten, Bauvorhaben, Verlagerung des Firmensitzes usw. Kontrollmechanismen bezüglich der unerlaubten Weitervermietung der angemieteten Apartments nach Vertragsabschluss gibt es dahingehend, als dass durch die in jedem Apartmenthaus tätigen Hausmeister Auffälligkeiten registriert werden. Sofern der Anschein der unerlaubteren Weitervermietung entsteht , werden die Sachverhalte sofort geprüft und ggf. Maßnahmen eingeleitet. Berlin, den 10. August 2015 Mario C z a j a Senator für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Aug. 2015)