Drucksache 17 / 16 708 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 27. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juli 2015) und Antwort Bund-Länder-Koordinierungsstelle „Integriertes Rückkehrmanagement“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Aufgaben hat die Bund-LänderKoordinierungsstelle „Integriertes Rückkehrmanagement“ (BLK-IRM), deren Einrichtung Bund und Länder im Oktober 2014 beschlossen haben, und wo ist sie konkret angesiedelt? Zu 1.: Aufgabe der BLK-IRM ist es, praktische Lösungsansätze im Rahmen einer kohärenten und gemeinsamen Rückkehrpolitik zu schaffen. Sie ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angesiedelt. 2. Welche Vertreter*innen des Senats sind für die Arbeit der Koordinierungsstelle zuständig bzw. nehmen an den Sitzungen der jeweiligen Gremien (Lenkungsausschuss etc.) teil? Zu 2.: Die Teilnahme des Landes Berlin an den Sitzungen der BLK-IRM wird grundsätzlich zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales abgestimmt. Eine Teilnahme am Lenkungsausschuss erfolgt allein durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Hier wird Berlin durch den oder die für Rückführungsfragen zuständigen Gruppenleiter oder Gruppenleiterin vertreten. 3. Welche konkreten Maßnahmen zur „Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten“ durch ein gemeinsames, kohärentes Vorgehen von Bund und Ländern sind im Rahmen der Koordinierungsstelle in den Bereichen Freiwillige Rückkehr, Rückführung und Reintegration jeweils diskutiert und zur Umsetzung vorgeschlagen worden? Zu 3.: Zur Beantwortung der Frage wird auf den auf der Internetseite des BAMF eingestellten Kurzbericht 1 verwiesen, mit dem die BLK-IRM die wesentlichen Er- 1 (http://www.bamf.de/DE/Rueckkehrfoerderung/Koordinierungsstelle/koordinierungsstellerueckkehr -node.html) gebnisse ihrer Arbeit für die Frühjahrs-IMK (Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder) am 25./26. Juni 2015 zusammengefasst hat. 4. Wie sollen die im Rahmen der Koordinierungsstelle verabredeten Maßnahmen in Berlin konkret umgesetzt werden? Zu 4.: Die Empfehlungen der BLK-IRM bedürfen zu ihrer Umsetzung noch einer näheren Ausgestaltung und Konkretisierung. Aus diesem Grund hat die IMK die BLK-IRM gebeten, auf der Grundlage des Berichtes und unter Einbeziehung der auf Ebene der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin zum Thema Asylund Flüchtlingspolitik geführten Gespräche ihre Arbeit fortzusetzen, die Implementierung der Empfehlungen jeweils zuständigkeitshalber zu prüfen und zur IMKFrühjahrskonferenz 2016 erneut zu berichten. Vor diesem Hintergrund sind in Berlin noch keine konkreten Umsetzungsmaßnahmen ergriffen oder geplant worden. 5. Sollen die „freiwillige“ und zwangsweise Rückkehr enger miteinander verknüpft werden? Wenn ja, inwiefern und wie soll dies in Berlin konkret umgesetzt werden? Zu 5.: Die Empfehlungen der BLK-IRM sehen eine engere Verknüpfung zwischen zwangsweiser und freiwilliger Rückkehr, insbesondere im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit , vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Inwiefern sollen die Aktivitäten von Bund und Ländern bei der Reintegration in den Herkunftsstaaten enger miteinander verknüpft werden, und wie soll dies in Berlin konkret umgesetzt werden? Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 708 2 7. Wie hoch schätzt der Senat den Einfluss dieser Maßnahmen zur „Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten “ ein, und inwiefern kalkuliert er dies bereits in seine Prognose zum Platzbedarf zur Unterbringung von Asylsuchenden im Land Berlin ein (vgl. Anlage zur Roten Nummer 17/1719 I, S. 6)? Zu 7.: Der Einfluss der Maßnahmen kann noch nicht abgeschätzt werden, eine konkrete Berücksichtigung in den Prognosen zum Platzbedarf zur Unterbringung von Asylsuchenden im Land Berlin ist daher noch nicht möglich . 8. Welche Erfahrungsberichte, Materialien, Beschlüsse und Forderungen sind dem Senat zur Koordinierungsstelle seit Oktober 2014 bekannt, und hat er selbst Unterlagen im Rahmen der Koordinierungsstelle in die entsprechenden Gremien auf Bund-Länder-Ebene eingebracht ? Wenn ja, welche? Zu 8.: Dem Senat ist der „Bericht der Bund-LänderKoordinierungsstelle ‚Integriertes Rückkehrmanagement‘ (BLK-IRM) vom 13. Mai 2015“ und der in Frage 3 genannte Kurzbericht über die Empfehlungen bekannt. Berlin hat keine Unterlagen in die BLK-IRM eingebracht. 9. Welche Berichte und Analysen sind im Rahmen der Koordinierungsstelle sowie deren Gremien seit Oktober 2014 entstanden? Zu 9.: Im Rahmen der Tätigkeit der BLK-IRM sind der „Bericht der Unterarbeitsgruppe Vollzugsdefizite über die Ergebnisse der Evaluierung des Berichts über die Probleme bei der praktischen Umsetzung von ausländerbehördlichen Ausreiseaufforderungen und Vollzugsmaßnahmen vom April 2011“ sowie „Leitlinien für eine bundesweite Rückkehrberatung“ erarbeitet worden. Diese Dokumente sind in den in Frage 10 genannten Bericht eingeflossen. 10. Warum ist der „Bericht der Bund-Länder-Koordinierungsstelle ‚Integriertes Rückkehrmanagement‘ (BLKIRM ) vom 13. Mai 2015 als Verschlusssache (VS-NfD) eingestuft? Welche Mitglieder der Innenministerkonferenz (IMK) haben der Freigabe des Berichts aus welchen Gründen jeweils widersprochen? Hat der Senat der Veröffentlichung widersprochen? Wenn ja, warum? Zu 10.: Nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSAnweisung - VSA) entscheidet die eine VS herausgebende Stelle über die Notwendigkeit der VS-Einstufung und den Geheimhaltungsgrad. Die Frage ist daher an das BAMF als herausgebende Stelle des Berichts zu richten. Die Nichtfreigabe des Berichts durch die IMK ergibt sich in diesem Fall bereits aus der Einstufung als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrads „VS-Nur für den Dienstgebrauch “. Berlin, den 12. August 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Aug. 2015)