Drucksache 17 / 16 709 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 27. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juli 2015) und Antwort Tut sich etwas bei Natura 2000 und der Ausweisung von schutzwürdigen Objekten und Gebieten? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Stand haben die rechtliche Sicherung und die Erarbeitung der Pflege- und Entwicklungspläne der gemeldeten Natura-2000-Gebiete nach den europarechtlichen Vorgaben erreicht (bitte für die Gebiete einzeln aufführen)? Antwort zu 1: Berlin wird die Sicherung der FFH 1 - Gebiete zügig bis spätestens 2017 umsetzen. Für 8 FFHGebiete ist die rechtliche Sicherung abgeschlossen, für 7 FHH-Gebiete (Tegeler Fließtal, Schlosspark Buch, Spandauer Forst, Pfaueninsel, Grunewald, Teufelsseemoor Köpenick und Müggelspree-Müggelsee) ist die Ausweisung als Schutzgebiete oder Anpassung der bestehenden Schutzgebietsverordnungen in Bearbeitung. Derzeit liegen für 7 Gebiete Managementinstrumente vor, für 8 Gebiete (Tegeler Fließtal, Schlosspark Buch, Fort Hahneberg , Zitadelle Spandau, Falkenberger Rieselfelder, Grunewald, Teufelssee Köpenick, MüggelseeMüggelspree und Wilhelmshagen-Woltersdorfer Dünenzug ) sind noch Teilpläne oder vollständige Managementpläne zu erarbeiten oder vorhandene Pläne zu überarbeiten . Frage 2: Welche Schlussfolgerungen sind aus dem Vergleich der Erhaltungszustände 2007 und 2013 der Arten und Lebensraumtypen gezogen worden? Antwort zu 2: Zur Stabilisierung und Verbesserung der Erhaltungszustände werden im Land Berlin gezielte Maßnahmen neben der Umsetzung von Schutz-, Pflegeund Entwicklungsmaßnahmen durch folgende Instrumente umgesetzt: - Strategie Stadtlandschaft, - Strategie Biologische Vielfalt Berlin 1 Fauna-Flora-Habitat - im Rahmen des Klimaschutzes (Moorschutzprogramm ) - im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmen Richtlinie sowie - Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen bei Verfahren zur FFH-Verträglichkeitsprüfung Frage 3: Welchen Stand hat das Verfahren zur Ausweisung nach §§ 22 ff Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 24 Berliner Naturschutzgesetz für das Gebiet „Herzberge / Lindenhof“ (Bezirk Lichtenberg) erreicht , für das im Januar 2012 in der Kleinen Anfrage 17/10097 die Vorbereitungsarbeiten verkündet wurden? Antwort zu 3: Das Unterschutzstellungsverfahren wurde eingeleitet. Die Behördenbeteiligung ist abgeschlossen worden. Frage 4: In welcher Art und Weise können die gegenwärtig noch laufenden Umbaumaßnahmen zur Aufnahme von weiteren schützenswerten Arten (Zauneidechsen aus Treptow-Köpenick) das Verfahren für das künftige Landschaftsschutzgebiet Herzberge / Lindenhof beeinflussen? Antwort zu 4: Das Unterschutzstellungsverfahren wird durch die Ansiedlung der Zauneidechsen nicht beeinflusst . Frage 5: Welche Rolle spielen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht für die Pflege - und Entwicklungsmaßnahmen in Landschaftsschutzgebieten und für Naturdenkmale? Welche anderen Haushaltstitel werden grundsätzlich für Pflege- und Entwicklungsmaß -nahmen eingesetzt? Antwort zu 5: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Naturschutzgesetz spielen bei der Pflege und Unterhaltung von Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmalen keine Rolle. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 709 2 Für die Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Naturschutz- und Natura 2000 Gebieten werden Sachmittel aus Kapitel 1210 /Titel 52140 – „Maßnahmen des Naturschutz und der Landschaftspflege“ eingesetzt. Frage 6: Welche Hemmnisse sind für die schleppende Bearbeitung der Schutzgebietsausweisung bzw. deren Anpassung an geltende gesetzliche Bestimmungen für die Gebiete „Treptow-Köpenicker Wald- und Seenlandschaft “ (Bezirk Treptow-Köpenick), „Tiefwerder Wiesen / Pichelswerder/Grimnitzsee“ (Bezirk Spandau) sowie das Gebiet „Herzberge / Lindenhof“ (Bezirk Lichtenberg) aufgetreten? Welche Maßnahmen wären erforderlich, um diese Hemmnisse abzubauen? Welche dieser Maßnahmen bedürfen eines Beschlusses durch das Abgeordnetenhaus und welche Hemmnisse lassen sich durch effektives Verwaltungshandeln abbauen? Antwort zu 6: Die Erarbeitung von Schutzgebietsverordnungen ist ein mehrstufiges Verfahren unter Beteiligung insbesondere von Eigentümerinnen und Eigentümern , Nutzern, Verwaltung und Naturschutzverbänden, das so angelegt ist, dass es i.d.R. mehrere Jahre dauert. Bei großen Gebieten wie dem Treptow-Köpenicker Waldund Seengebiet ist im Verfahren erwartungsgemäß mit einer größeren Anzahl einzeln zu klärender Fragestellungen zu rechnen. Frage 7: Wenn Schutzgebiete in der Kulturlandschaft Berlins eine kontinuierliche Pflege und damit gezielte Maßnahmen der Landschaftspflege benötigen, um die Schutzwürdigkeit zu erhalten oder zu verbessern, welche personellen und finanziellen Bemessungsgrundlagen existieren für die Landes- und Bezirksebene zur Umsetzung dieser Aufgaben? Frage 8: Wie haben sich diese Bemessungsgrundlagen in den letzten fünf Jahren verändert (bitte auch begründen )? Antwort zu 7 und 8: Bemessungsgrundlagen für Sachmittel und Personal - etwa nach Schutzgebietsgröße - liegen nicht vor. Für die Pflege von Naturschutzgebieten und Natura 2000 Gebieten sind Sachmittel im Kapitel 1210 / Titel 52140 „Maßnahmen des Naturschutz und der Landschaftspflege “ vorgesehen. Berlin, den 07. August 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Aug. 2015)