Drucksache 17 / 16 716 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert (GRÜNE) vom 28. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juli 2015) und Antwort Zur räumlichen Entwicklung der Stiftung Stadtmuseum Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was verbirgt sich hinter der Formulierung aus der Drs. 17/1988 vom 24.11.2014 „Kauf von Grundstücken für das Verwaltungs- und das Stiftungsvermögen“, überund außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 32.000 Euro im ersten Halbjahr 2014: „Für das Grundstück am Köllnischen Park 4, 4a (Marinehaus /Stadtmuseum) wurde ein Tauschvertrag zwischen dem Land Berlin und Aldemarin Star S.L.U. abgeschlossen . Für die Zahlung des Kaufpreises mussten außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 32.000 € zugelassen werden.“? a) Um was für einen Tauschvertrag handelt es sich und was für ein Unternehmen ist „Aldemarin Star S.L.U.“? Warum mussten für die Zahlung des Kaufpreises außerplanmäßige Ausgaben zugelassen werden? b) Welche Mittel wurden für den Ausbau und die Sanierung des Marinehauses zur Nutzung durch die Stiftung Stadtmuseum insgesamt in den letzten Jahren ausgegeben (mit Nennung der Haushaltsjahre, Titel, Quellen wie EU Mittel oder der Stiftung Klassenlotterie) und wie bewertet dies der Senat im Rahmen des genannten Tauschvertrags? Zu 1.: 1a) Die vorhandene Grundstückssituation der Liegenschaften Am Köllnischen Park 4 und Am Köllnischen Park 4a hat es erforderlich gemacht, einen Tausch von Flächen vorzunehmen. Die örtlich vorhandene Grundstücksgrenze (Mauer) ist auf beiden Grundstücken von den tatsächlichen Flurstücksgrenzen abgewichen. Mit dem Tauschvertrag wurde diese Situation bereinigt. Das Land Berlin hat eine größere Fläche erhalten als abgegeben . ALDEMARIN STAR S.U.L. ist hier als Eigentümer des Grundstücks Am Köllnischen Park 4a am Verfahren beteiligt. Im Rahmen des Doppelhaushalts 2012/13 waren in 2012 im Titel 0310/82164 Mittel für den Kauf im Zuge des in Rede stehenden Grundstückstauschvertrages bei 0310/82164 in Höhe von 31.000 € veranschlagt. Eine Inanspruchnahme erfolgte aufgrund sich verzögernder abschließender Vermessung nicht. Für den Haushaltsplan 2014/2015 wurden keine Mittel mehr veranschlagt, da nicht absehbar war, ob und wann mit der Fälligkeit des Kaufpreises zu rechnen wäre. Die Wirksamkeit des Tauschvertrages vom 3. August 2011 ist dann im Jahr 2014 eingetreten, so dass außerplanmäßig Mittel bereitgestellt werden mussten. 1b) Es sind keine Mittel für die Sanierung ausgegeben worden, allerdings hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für die Planung der Herrichtung des Marinehauses Planungskosten bis zur Erstellung der Bauplanungsunterlage und der Ausführungsplanung in Höhe von 3.303.000 € aus Kapitel 1250, Titel 70107 aufgewendet. Aktuell fallen Kosten für die Leerstandsbewirtschaftung und für Sicherungsmaßnahmen an (Fußgängertunnel zur Absicherung gegen herabfallende Teile) i.H.v. rd. 30.000 € p.a. 2. Gibt es Pläne oder aktuelle Studien darüber (auch noch in Arbeit), weitere Standorte als die derzeit genutzten für die Stiftung Stadtmuseum zu akquirieren oder zu nutzen oder auch die aktuellen Standorte zu reduzieren, wenn ja, welche und wann? a) Gibt es erneut Pläne, das Marinehaus oder Teile davon als Standort der Stiftung Stadtmuseum zu nutzen und wenn ja, welche? Zu 2.: Aktuelle Pläne oder Studien gibt es zu dieser Frage nicht. Eine Auseinandersetzung mit der Standortstruktur der Stiftung Stadtmuseum wird eine wichtige Aufgabe ihrer künftigen neuen Leitung sein. Geprüft wurde, ob die von der Stiftung Stadtmuseum benötigten Flächen in den Räumen der Zentral- und Landesbibliothek (ZLB) in der Breiten Straße zur Verfügung gestellt werden könnten. Hierzu liegt eine Machbarkeitsstudie vom April 2012 vor. Voraussetzung wäre allerdings der Umzug der ZLB auf das Tempelhofer Feld gewesen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 716 2 2a) Auch eine etwaige neue Entscheidung über das Marinehaus kann erst im Kontext der generellen Auseinandersetzung mit der Standortstruktur der Stiftung Stadtmuseum getroffen werden, wobei hier zuvor geklärt werden müsste, unter welchen finanziellen und auch städtebaulichen Voraussetzungen eine mögliche Einbeziehung des Gebäudes erfolgen könnte. Da die räumliche Situation der Stiftung Stadtmuseum nach wie vor unbefriedigend ist, besteht die Option Marinehaus fort, allerdings nicht unter den Maßgaben der ursprünglichen Bauplanungsunterlage. 3. Welche Kosten umfasst die Sanierung des Märkischen Museums bisher (mit Nennung der Haushaltsjahre, Titel, Quellen wie EU Mittel oder der Stiftung Klassenlotterie ) und ist bei der Sanierung mit einem planmäßigen Ablauf und rechtzeitigem Abschluss der Arbeiten zu rechnen? Zu 3.: Da der Planungsprozess bis zur Nachbesetzung der Leitung der Stiftung Stadtmuseum ruht, sind bisher nur Planungsaufwände entstanden. Mit einer Umsetzung ist nicht kurzfristig zu rechnen. Für die Sanierung stehen Mittel der Deutschen Klassenlotterie Berlin in Höhe von gut 10,3 Mio. € zur Verfügung . Zusätzlich dazu ist im Senatsentwurf zum Haushalt 2016/2017 (EP 03, Kap 0310, Titel 89444) sowie im Entwurf der Investitionsplanung 2015-19 eine Generalsanierung vorgesehen. Hierfür hat die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) einen weiteren Finanzierungsbedarf von 22,2 Mio. € ermittelt. 4. Wie und wo will der Senat perspektivisch die benötigten 5.000 qm für die ständige Ausstellung, Sonderausstellungen und MitarbeiterInnen der Stiftung Stadtmuseum an einem Ort zur Verfügung stellen oder ist grundsätzlich geplant, mit weniger qm-Fläche zu arbeiten und wenn ja mit welcher Verteilung für die einzelnen Bereiche der Stiftung? a) In welcher Art und Weise sollen Angebote im Berliner Stadtraum und neue Vermittlungs- und Veranstaltungsprogramme zukünftig (stärker) in die Arbeit der Stiftung Stadtmuseum integriert werden und mit welchen Veränderungen der Stiftungsmittel wird dies einhergehen? Zu 4.: Diese Frage soll im Rahmen der bevorstehenden Auseinandersetzung einer neuen Leitung mit der Profilierung und der Standortstruktur der Stiftung Stadtmuseum bearbeitet werden (siehe Antwort zu 2.). Hierzu gehört auch eine Analyse und ggf. Neudefinition des Flächenbedarfs unter Gesichtspunkten, die sich aus der künftigen Ausrichtung der Stiftung Stadtmuseum ergeben. 4a) Auch diese Frage wird im Rahmen einer künftigen Profilierung der Stiftungsarbeit durch eine neue Leitung bearbeitet werden. 5. Wann wird die neue Direktion der Stiftung Stadtmuseum ihre Arbeit aufnehmen? a) In welcher Art und Weise wird die neue Direktion an der Konzeption einer Ausstellung auf den Flächen des Landes Berlin im Humboldt-Forum mitarbeiten? b) Wann wird die Stelle des/der ManagementdirektorIn der Stiftung Stadtmuseum ausgeschrieben (siehe Stellenausschreibung Direktion)? c) Welche Unternehmensberatung unterstützt die Arbeit der neuen Direktion Stiftung Stadtmuseum und gibt es den in der Ausschreibung genannten „Masterplan“ bereits bzw. ist dieser bereits in Vorarbeit? Zu 5.: Da das Auswahlverfahren noch läuft, ist hier im Moment keine Aussage möglich, zumal der Zeitpunkt des Stellenantritts von der Frage abhängt, wie lange die oder der Betreffende durch bestehende vertragliche Verpflichtungen gebunden ist. 5a) Diese Frage kann nicht vor dem Abschluss des laufenden Auswahlverfahrens für eine neue Leitung der Stiftung Stadtmuseum beantwortet werden. 5b) Diese Frage kann noch nicht beantwortet werden, da sie in Absprache mit der neuen Leitung der Stiftung Stadtmuseum geklärt werden soll, nachdem die Verfügbarkeit der notwendigen finanziellen Mittel sichergestellt ist. 5c) Das Masterplanverfahren ist noch unter der bisherigen Generaldirektorin im Jahr 2013 begonnen und dem Stiftungsrat in der Sitzung am 6. November 2014 in dem ersten Leistungsbaustein „Inhaltlich Gesamtstrategie und Projektentwicklung“ vorgestellt worden. Der Stiftungsrat hat diesen ersten Leistungsbaustein in einem Umlaufbeschluss -Verfahren im März 2015 förmlich gebilligt. Diese erste Phase des Masterplanverfahrens wurde von der Firma actori, München, betreut. Die nach Beschluss des Stiftungsrats nunmehr vorzusehenden nächsten Leistungsbausteine müssen neu ausgeschrieben werden, wobei dieses Verfahren bis zur Besetzung der Direktionsposition ausgesetzt wurde. Dies macht es der neuen Direktion möglich, das Ausschreibungsverfahren selbst aktiv zu begleiten. Berlin, den 10. August 2015 In Vertretung Tim Renner Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Aug. 2015)